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Ausser Kraft getreten

Belohnungen für Dienstprüfungen

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 21/2005 ; Geschäftszahl: BMBWK-466/0010-III/9/2005 ; Belohnungen für bestandene Dienstprüfungen

Geschäftszahl: 466/10-III/9/2004
Sachbearbeiter/in: FOInsp. Elisabeth Stadler
Abteilung III/9
Concordiaplatz 1 1010 Wien
DW: 531 20-3363
Fax: 531 20-81 3363
elisabeth.stadler@bmbwk.gv.at
www.bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 10/2004 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnungen für Dienstprüfungen
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete – Bereich Bildung und Kultur wird die bei erfolgreich abgelegten Dienstprüfungen pro Auszeichnung lt. ho. RS Nr. 51/1998, GZ 466/27 – III/C/98 vom 12.10.1998, gewährte Belohnung von je S 500,-- (= 36,33 €) auf 40 € angehoben.

Um Kenntnisnahme wird ersucht.

Dieses Rundschreiben gilt bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten.

Wien, 7. Mai 2004

Für die Bundesministerin:
Rötzer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen