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Belohnungen für bestandene Dienstprüfungen

Geschäftszahl: BMBWK-466/0010-III/9/2005
SachbearbeiterIn: Mag. Christa Röhrer
Abteilung: III/9
E-mail: christa.roehrer@bmbwk.gv.at
Telefon/Fax: +43(1)/53120-3382/53120-813382

Rundschreiben Nr. 21/2005 (BMBWF)

Verteiler: N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnungen für bestandene Dienstprüfungen
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen mit Ausnahme der LSR/SSR für Wien )

Für Bedienstete des Bereichs Bildung und Kultur wird bei erfolgreich abgelegter Dienstprüfung pro Auszeichnung lt. Rundschreiben Nr. 10/2004, GZ 466/10-III/9/2004, eine Belohnung von 40 € gewährt.

In Ergänzung zu dem oben genannten Rundschreiben wird über Anregung des Zentralausschusses festgelegt, dass nunmehr auch für das Bestehen der Dienstprüfung eine Belohnung in der Höhe von 20 € gewährt wird.

Dieses Rundschreiben gilt bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten.

Wien, 11. November 2005

Für die Bundesministerin:
MinR Kurt Rötzer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen