Belohnungen für bestandene DienstprüfungenGeschäftszahl: BMBWK-466/0010-III/9/2005 SachbearbeiterIn: Mag. Christa Röhrer Abteilung: III/9 E-mail: christa.roehrer@bmbwk.gv.at Telefon/Fax: +43(1)/53120-3382/53120-813382 Rundschreiben Nr. 21/2005 (BMBWF) Verteiler: N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Belohnungen für bestandene Dienstprüfungen Geltung: unbefristet An alle Dienststellen mit Ausnahme der LSR/SSR für Wien ) Für Bedienstete des Bereichs Bildung und Kultur wird bei erfolgreich abgelegter Dienstprüfung pro Auszeichnung lt. Rundschreiben Nr. 10/2004, GZ 466/10-III/9/2004, eine Belohnung von 40 € gewährt. In Ergänzung zu dem oben genannten Rundschreiben wird über Anregung des Zentralausschusses festgelegt, dass nunmehr auch für das Bestehen der Dienstprüfung eine Belohnung in der Höhe von 20 € gewährt wird. Dieses Rundschreiben gilt bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten. Wien, 11. November 2005 Für die Bundesministerin: MinR Kurt RötzerZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen