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Ausser Kraft getreten

Ozonwarnung Vorgangsweisen an Schulen

Außer Kraft getreten. Nachfolgeregelungen im Rundschreiben Nr. 38/2022 ; 2022-0.878.896 ; Ozonwarnung - Vorgangsweisen an Schulen

Geschäftszahl: BMBWK-40.000/0028-V/5/2006
SachbearbeiterIn: MR Mag. Dr. Sepp REDL
Abteilung: V/5
E-mail: sepp.redl@bmbwk.gv.at
Telefon/Fax: +43(1)/53120-2570/53120-81 2570

Rundschreiben Nr. 11/2006 (BMBWF)

Verteiler: alle Landesschulräte, Stadtschulrat für Wien, alle Zentrallehranstalten samt Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Sachgebiet: Gesundheitspflege, Bewegungserziehung, Schulveranstaltungen
Inhalt: Information zu Ozon, Regelung zum Verhalten im Freien in Belastungszeiten
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Schulunterrichtsgesetz, Schulveranstaltungen-Verordnung, Ozongesetz 2003

Viele Luftschadstoffe führen beim Menschen zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, manche zu Krankheit. Um eine gesundheitsschädliche Belastung durch Luftschadstoffe zu verhindern, wurden für die wichtigsten Luftschadstoffe europaweit und in Österreich Grenzwerte festgelegt. Der vorliegende Erlass weist auf die entsprechenden Grenzwerte und die damit verbundenen Maßnahmen hin und regelt für den Schulbereich Aufenthalt und Tätigkeiten im Freien in Zeiten festgestellter Ozonbelastung.

Die wichtigsten Luftverunreinigungen im Sommer sind Photooxidantien. Der Leitschadstoff Ozon (O3) wird durch sogenannte Vorläufer-Schadstoffe wie Stickoxide und Kohlenwasserstoffe unter der Einwirkung von Sonneneinstrahlung gebildet. Hohe Konzentrationen treten nur bei heißem, windschwachem Wetter auf.

Das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und über die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen (Ozongesetz) wurde mit BGBl. I 34/2003 novelliert, womit die europäische Ozon-RL 2002/3/EG umgesetzt wurde und die neuen Schwellenwerte und Zielwerte traten mit 1.7.2003 in Kraft. Das Ozongesetz unterscheidet zwischen einer Informationsschwelle und einer Alarmschwelle.

Informationsschwelle: Wird die Schwelle einer Ozonkonzentration von 180 microg/m3 als Einstundenmittelwert an einer Messstelle im Überwachungsgebiet überschritten, besteht bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen. Es ist mit Überschreitungen der Informationsschwelle in der Größenordnung von bis zu 40 Tagen pro Jahr zu rechnen.

Alarmschwelle: Wird die Schwelle einer Ozonkonzentration von 240 microg/m3 als Einstundenmittelwert an einer Messstelle im Überwachungsgebiet überschritten, besteht bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung.
Überschreitungen der Alarmschwelle können vereinzelt in heißen Sommern auftreten, vorwiegend im Osten Österreichs.

Bei Überschreitung der Schwellenwerte wird die Bevölkerung über die Medien (insbesondere im Weg des Österreichischen Rundfunks, des Privatfernsehens und des privaten Hörfunks) informiert. Sobald die Informationsschwelle bzw. die Alarmschwelle an allen Messstellen innerhalb eines Ozon-Überwachungsgebietes nicht mehr überschritten wird und ein erneutes Überschreiten innerhalb von 24 Stunden nicht zu erwarten ist, wird die Bevölkerung ebenfalls darüber informiert.

Ozonkonzentrationen über der Informationsschwelle können bei einzelnen, besonders empfindlichen Personen und erhöhter körperlicher Belastung geringfügige Beeinträchtigungen hervorrufen. Der normale Aufenthalt im Freien, z. B. Spaziergang, Baden oder Picknick, ist auch für empfindliche Personen (d. h. auch für gefährdete Personen, wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens sowie Asthmakranke) unbedenklich, aber diese sollten sich über den weiteren Verlauf der Ozonkonzentration im Aufenthaltsbereich informieren.

Für den Schulbetrieb bedeutet das Überschreiten der Informationsschwelle nur bei Auftreten von konkreten Symptomen wie Kurzatmigkeit, Brennen in den Augen und im Nasen- und Rachenraum: Keine Aktivitäten im Freien im Rahmen von Bewegung und Sport als Unterricht, Schulveranstaltung, Schulbezogene Veranstaltung, Schulwettkampf, Tagesbetreuung, Pause oder Projekt! Der gefährdete Personenkreis sollte ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, vermeiden. Weitere individuelle Schutzmaßnahmen sind erst bei Überschreiten der Alarmschwelle erforderlich.

Ozonkonzentrationen über der Alarmschwelle können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atemwegsbeschwerden führen. Der normale Aufenthalt im Freien, z.B. Spaziergang, Baden oder Picknick, ist für gesunde Personen unbedenklich, aber ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, sind zu vermeiden. Gefährdete Personen – wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Atemwegen, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens, sowie Asthmakranke – sollen sich daher bevorzugt in Innenräumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird.

Für den Schulbetrieb bedeutet das Überschreiten der Alarmschwelle für alle Schulbeteiligten: Keine Aktivitäten im Freien im Rahmen von Bewegung und Sport als Unterricht, Schulveranstaltung, Schulbezogene Veranstaltung, Schulwettkampf, Tagesbetreuung, Pause oder Projekt!

Informationen zu aktuellen Luftwerten in Österreich werden vom Umweltbundesamt hat täglich und, soweit dies zweckmäßig und praktisch möglich ist, stündlich aktualisierte Daten über die Belastung der Luft mit bodennahem Ozon mittels geeigneter Medien, wie beispielsweise dem Internet, zu veröffentlichen. Die Länder haben vom 1. April bis 30. September einen täglichen Bericht über die gemessene Belastung der Luft mit bodennahem Ozon vor 10 Uhr in geeigneter Weise zu verlautbaren und allen Interessierten, wie auch Behörden, Ämtern, Medien, Umweltschutzorganisationen, bereitzustellen.

Für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2) wird vom Umweltbundesamt daher ein täglich aktueller Luftgütebericht erstellt. Diese Informationen sind im Internet unter http://www.umweltbundesamt.at abrufbar. Die Bundesländer bieten auf ihren Homepages ebenfalls Informationen und Berichte zur Luftgüte an.

Wien, 22. Juni 2006

Für die Bundesministerin:
Dr. Sepp REDL

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge