Kennzahlen für die Ausstattung der Direktionssekretariate der HBLA und Fachschulen für wirtschaftliche Berufe mit Planstellen für Verwaltungspersonal; Bewertung dieser Arbeitsplätze und Erstellung standardisierter Arbeitsplatzbeschreibungen für Schulsekretäre/ Schulsekretärinnen, Wirtschaftsleiter/-innen und SchreibkräfteErgänzt durch Rundschreiben Nr. 1/2015 ; 466/0007-III/9a/2014 ; Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibungen für Verwaltungs- und Rechnungsführer/in Verwaltungsleiter/in, Rechnungsführer/in an HTL und HBLA 466/0005-III/9/2006 SachbearbeiterIn: Elisabeth Stadler Abteilung: III/9 elisabeth.stadler@bmbwk.gv.at T +43 (0)1 53120-3363 F +43 (0)1 53120-813363 Rundschreiben Nr. 3/2007 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Kennzahlen für die Ausstattung der Direktionssekretariate der HBLA und Fachschulen für wirtschaftliche Berufe mit Planstellen für Verwaltungspersonal; Bewertung dieser Arbeitsplätze und Erstellung standardisierter Arbeitsplatzbeschreibungen für Schulsekretäre/ Schulsekretärinnen, Wirtschaftsleiter/-innen und Schreibkräfte Rechtsgrundlage: § 137 BDG 1979 Geltung: Unbefristet An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Für die AHS, die HAK/HAS und die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie für die HTL bestehen bereits Kennzahlen hinsichtlich der Ausstattung von Schuldirektionen mit Verwaltungspersonal. Nunmehr wurden solche Kennzahlen auch für die Ausstattung der Direktionssekretariate an Höheren Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe (HBLA) und für die Fachschulen für wirtschaftliche Berufe erarbeitet und Einvernehmen mit dem Zentralausschuss für Bundesbedienstete erzielt. Bei der Erstellung dieser Kennzahlen wurde darauf Bedacht genommen, dass sich die Bewertung der Verwaltungs- und Rechnungsführer/-innen gegenüber der seinerzeit vom BMöLS vorgenommenen Einstufung nicht ändert. Bei jenen Höheren Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe, denen ein Internat bzw. ein Lehrhotel angeschlossen ist, verbessert sich die Bewertung der Arbeitsplätze der Verwaltungs- und Rechnungsführer/-innen um eine Funktionsgruppe. Ist einer Schule sowohl ein Internat als auch ein Lehrhotel angeschlossen, tritt eine Verbesserung um zwei Funktionsgruppen ein (RSNr. 50/1999, GZ 466/37-III/C/99). Bei den Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik entfällt die Position des Wirtschaftsleiters. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Bewertungsschema für die Sekretariatskräfte, Wirtschaftsleiter/-innen und Schreibkräfte erstellt. Diesem Bewertungsschema liegen die beigeschlossenen Muster-Arbeitsplatzbeschreibungen zu Grunde. Analog zu den bereits geltenden Kennzahlen verbessert sich auch bei den HBLA und Bundesfachschulen für wirtschaftliche Berufe bei einer Zahl von 60 Exernisten die Bewertung des Arbeitsplatzes einer Sekretariatskraft um eine Funktionsgruppe und ab 120 Externisten um zwei Funktionsgruppen. Eine allfällige Neubewertung von Arbeitsplätzen erfolgt erst dann, wenn bei gegebener überplanmäßiger Ausstattung der Soll-Stand des Personals in der jeweiligen Bedienstetengruppe (Verwaltungs- und Rechnungsführer/-innen, Sekretariatskräfte, Wirtschaftsleiter/-innen und stellvertretende Wirtschaftsleiter/-innen und Schreibkräfte) erreicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Herstellung des Soll-Standes nur längerfristig erreicht werden kann, da weder Kündigungen noch Versetzungen in Aussicht genommen sind und die Planstellen nur nach Freiwerden umgeschichtet werden können. Die entsprechenden Änderungen der Bewertungen werden seitens des BMBWK durchgeführt und die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) hievon verständigt werden. Nach erfolgter Umbewertung sind die Aufgaben nach den Muster-Arbeitsplatzbeschreibungen entsprechend festzulegen. Dieses Rundschreiben tritt mit 1. September 2006 in Kraft. Wien, 21. Dezember 2006 Für die Bundesministerin: MinR Kurt Rötzer BeiblattZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 7/2007 458/0003-III/9/2007 Dienst- und Naturalwohnungen Nr. 20/2006 13.261/0027-III/3/2006 Auslegungen zur Aufnahmsverfahrensverordnung Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen