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Ausser Kraft getreten

Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

aufgehoben durch Rundschreiben Nr. 9/2018: BMBWF-637/0001-Präs./2018 ; Administrative Entlastung - Aufhebung von Rundschreiben und Erlässen

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 6/2014 ; BMUKK-12.811/0002-B/3/2014 ; Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Geschäftszahl: BMUKK-12.811/0012-I/7/2007
SachbearbeiterIn: RgR Karl Havlicek
Abteilung: I/7
karl.havlicek@bmukk.gv.at
T +43 (0)1 53120-4410
F +43 (0)1 53120-814410

Rundschreiben Nr. 12/2007 (BMBWF)

Verteiler: N
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Finanzielle Unterstützungen für die
Teilnahme an Schulveranstaltungen
Geltung: unbefristet
Angesprochener Personenkreis: Direktoren/innen

Alle Landesschulräte
Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen
Direktionen der technischen und gewerblichen Zentrallehranstalten
Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden

Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Rundschreiben 2007

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt in der Beilage Informationen über die Möglichkeit finanzieller Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen der

  • allgemein bildenden höheren Schulen,
  • berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,
  • höheren Anstalten der Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung,
  • Akademien für Sozialarbeit,
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule eingegliedert sind.

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, die Direktionen der Schulen bzw. Anstalten in seinem Wirkungsbereich zu informieren.

Zur Abwicklung der Unterstützungen wird wie folgt mitgeteilt:

1. Aufgaben der Schulen

1.1 Formulare

Die Direktionen der Schulen bzw. Anstalten werden ersucht, die aktuellen Formulare SUA (rosa) und SUB (blau) aufzulegen und kostenlos an Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte abzugeben.

Dabei ist zu beachten:

  • Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA (rosa) zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.
  • Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB (blau) zu verwenden.

Die Direktionen werden ersucht, die Schüler/innen und Erziehungsberechtigten bei Fragen zu den formalen Voraussetzungen einer Antragstellung zu unterstützen bzw. über die Abwicklung zu informieren.

Die Direktionen werden weiters ersucht, die mit der Leitung der Schulveranstaltung betrauten Lehrer/innen sowie die an den Beratungen zur Durchführung der Schulveranstaltungen mit beteiligten Schüler/innen und Erziehungsberechtigten vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis zu setzen.

Die Modalitäten der Ausbezahlung der Unterstützungen können dem Punkt 4 dieses Rundschreibens entnommen werden.

Zusätzliche Informationen: www.bmukk.gv.at/beihilfen

1.2 Weiterleitung der Anträge

1.2.1 Anträge auf Schul- und Heimbeihilfe

Wird ein Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten bzw. Schüler/innen selbst bei der zuständigen Schulbeihilfenbehörde einzubringen.

Soferne gleichzeitig ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt wird, ist das ausgefüllte Formular SUA (rosa) dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.

1.2.2 Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Soferne bloß ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt wird, sind die Anträge an den Schulen bzw. Anstalten zu sammeln und von den Direktionen rechtzeitig an den Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) weiterzuleiten.

Anträge von Schüler/innen an Zentrallehranstalten sowie an Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen sind von den Direktionen rechtzeitig an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weiterzuleiten.

Soferne die Anträge gesammelt weitergeleitet werden, ist von den Direktionen eine Liste der Antragsteller (Vor- und Zunamen) beizuschließen.

2. Aufgaben des Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien)

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, eingelangte Anträge unverzüglich auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung zu überprüfen.

Die Frage, ob eine Bedürftigkeit des Schüler/der Schülerin vorliegt, ist - wie bisher - nach den Kriterien des Schülerbeihilfengesetzes 1983, BGBl. Nr. 455/1983 in der geltenden Fassung, zu beurteilen.

Werden die Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung erfüllt, ist vom Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) über die Höhe der Unterstützung zu entscheiden. Sie richtet sich nach der Summe der Minderungsbeträge gemäß § 12 Absatz 5 Schülerbehilfengesetz 1983:

Summe der Minderungsbeträge gemäß
§ 12 Absatz 5 Schülerbeihilfengesetz 1983
Unterstützung in EUR
0 180,--
> 0 und >= 500 120,--
> 500 und <= 1.500 60,--
> 1.500 0,--

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, den Schulen die Entscheidung über die Anträge unverzüglich mitzuteilen.

Die Überprüfung der Anträge von Schüler/innen an Zentrallehranstalten sowie an Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen erfolgt beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Entscheidung über die Anträge wird diesen Schulen bzw. Anstalten unverzüglich mitgeteilt.

3. Information der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten

Entscheidungen über die Anträge sowie die Höhe der finanziellen Unterstützungen sind den Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigen von den Direktionen nachweislich mitzuteilen.

4. Ausbezahlung der Unterstützungen an den Schulen

Eine Unterstützung, höchstens aber der vom Leiter/der Leiterin der Schulveranstaltung fest gesetzte Kostenbeitrag, ist dem Antragsteller/der Antragstellerin von der Direktion auszubezahlen.

Bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin kann eine Ausbezahlung auch an den betroffenen Schüler/die betroffene Schülerin erfolgen.

Ein allenfalls ver bleibender Differenzbetrag (zB infolge der Absage einer Schulveranstaltung oder in Fällen, in denen der Unterstützungsbetrag den tatsächlichen Kostenbeitrag für die Schulveranstaltung übersteigt) ist unverzüglich an die anweisende Stelle zurück zu überweisen. Gleichzeitig ist der anweisenden Stelle hierüber Meldung darüber zu erstatten.

5. Hinweis zur budgetären Abwicklung durch die Landesschulräte (den Stadtschulrat für Wien)

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, die zur Bedeckung der finanziellen Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen erforderlichen Kreditmittel rechtzeitig im Wege der Monatskreditanforderung anzufordern.

Beim Bundesrechenzentrum (BRZ) sind Listen jener Schüler/innen erhältlich, welche den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen (rosa Formular) gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe eingebracht haben. Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird eingeladen, diese Listen bei Bedarf beim Bundesrechenzentrum (BRZ) anzufordern.

6. Berichtslegung der Landesschulräte (des Stadtschulrates für Wien)

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über die von ihm bearbeiteten finanziellen Unter stützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen wie folgt zu berichten:

  • Gesamtsumme aller ausbezahlten Unterstützungen
  • Anzahl der positiv erledigten Anträge
  • Anzahl der abschlägig entschiedenen Anträge
  • Von den Schulen zurück überwiesene oder vom Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) nicht ausbezahlte Differenzbeträge (zB infolge der Absage einer Schulveranstaltung oder in Fällen, in denen der Unterstützungsbetrag den tatsächlichen Kostenbeitrag für die Schulveranstaltung übersteigt)

Es wird ersucht, den vollständigen Bericht dem Unterrichtsministerium (gertrude.hofleitner@bmukk.gv.at) bis spätestens 31. August eines jeden Jahres vorzulegen.

Wien, 31. Juli 2007

Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied

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Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen