Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Außer Kraft getreten und ersetzt durch: Rundschreiben Nr. 4/2017 ; BMB-20.857/0065-Präs.6/2016 ; Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Geschäftszahl: BMUKK-12.811/0002-B/3/2014
SachbearbeiterIn: Mag. Karl Havlicek
Abteilung: B/3
E-Mail: karl.havlicek@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-4410
F +43 1 531 20-814410

Rundschreiben Nr. 6/2014 (BMBWF)

Verteiler:
Alle Landesschulräte/ Stadtschulrat für Wien
Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen des Bundes
Direktionen der technischen und gewerblichen Zentrallehranstalten
Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
Direktionen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen übermittelt Informationen über die Möglichkeit finanzieller Unterstützungen für die Teilnahme an mindestens 5-tägigen und nicht am Schulstandort stattfindenden Schulveranstaltungen (im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995) der

  • allgemein bildenden höheren Schulen
  • berufsbildenden mittleren Schulen (mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und Forstfachschulen)
  • berufsbildenden höheren Schulen (einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen)
  • höheren Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind.

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, die Direktionen der Schulen bzw. Bildungsanstalten in seinem Wirkungsbereich zu informieren.

Zur Abwicklung der Unterstützungen wird wie folgt mitgeteilt:

1. Antragstellung

1.1 Frist

Die Anträge sind (mit Schulstempel, Angaben zur Schulveranstaltung und Einkommensnachweisen) bis zum 30. April des jeweiligen Schuljahres bei der zuständigen Behörde einzubringen.

1.2. Zuständigkeit

Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien

  • für Schüler/innen der mittleren oder höheren Schulen
  • Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Bildungsministerium

  • für Schüler/innen der technischen und gewerblichen Zentrallehranstalten
  • für Schüler/innen des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik
  • für Schüler/innen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
  • für Schüler/innen der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen den Bundes

2. Aufgaben der Schulen

2.1 Formulare

Formular SUA: Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.

Formular SUB: Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB zu verwenden.

Die Direktionen der Schulen bzw. Bildungsanstalten werden ersucht, die aktuellen Formulare SUA und SUB aufzulegen und bei Bedarf an Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte abzugeben sowie die Schüler/innen und Erziehungsberechtigten bei Fragen zu den formalen Voraussetzungen einer Antragstellung zu unterstützen bzw. über die Abwicklung zu informieren.

Formulare sowie weitere Hilfestellung bietet der mehrsprachige Online-Ratgeber auf http://schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at/ auch in Download-Version ausfüll- und ausdruckbar.

Die Direktionen werden weiters ersucht, die mit der Leitung der Schulveranstaltung betrauten Lehrer/innen sowie die an den Beratungen zur Durchführung der Schulveranstaltungen mit beteiligten Schüler/innen und Erziehungsberechtigten vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis zu setzen.

Die Modalitäten der Ausbezahlung der Unterstützungen können dem Punkt 3.4 dieses Rundschreibens entnommen werden.

Zusätzliche Informationen auf der Homepage des BMBF:
http://www.bmbf.gv.at/schulen/befoe/index.xml

2.2 Weiterleitung der Anträge

2.2.1. Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen sind von den Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Behörde zu stellen.

2.2.2 Anträge auf Schul- und Heimbeihilfe

Wird ein Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten bzw. Schüler/innen selbst bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde einzubringen.

Sofern gleichzeitig ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt wird, ist das ausgefüllte Formular SUA dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.

3. Aufgaben des Landesschulrates (Stadtschulrates für Wien)

(Aufgaben des Bildungsministeriums bei Zentrallehranstalten)

3.1. Prüfung, Berechnung und Genehmigung der Anträge

Der Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien wird ersucht, eingelangte Anträge unverzüglich auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung zu überprüfen.

Die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichbehandlung (§ 1a Schülerbeihilfen-gesetz 1983 idgF.) muss gegeben sein.

Die Frage, ob eine Bedürftigkeit der Schüler/innen vorliegt, ist - wie bisher - nach den Kriterien des Schülerbeihilfengesetzes 1983 in der geltenden Fassung, zu beurteilen. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Werden die Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung erfüllt, ist vom Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) über die Höhe der Unterstützung zu entscheiden. Sie richtet sich nach der Summe der Minderungsbeträge gemäß § 12 Schülerbeihilfengesetz 1983:

Summe der Minderungsbeträge gemäß
§ 12 Absatz 5 Schülerbeihilfengesetz 1983
Unterstützung in EUR
0 180,--
> 0 und >= 500 120,--
> 500 und <= 1.500 60,--
> 1.500 0,--

3.2. Verständigung der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten durch den LSR/SSR

Die Mitteilung, ob bzw. in welcher Höhe die Unterstützung gewährt wird, erfolgt schriftlich durch die jeweilige Schülerbeihilfenbehörde direkt an die Antragstellenden.

3.3. Budgetäre Abwicklung

Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird ersucht, die zur Bedeckung der finanziellen Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen erforderlichen Kreditmittel rechtzeitig im Wege der Monatskreditanforderung im SHB-Online anzufordern. Die Verbuchung der Mittel erfolgt unter FONDS 30010700, Finanzposition 1-7681.034.

3.4. Auszahlung der Unterstützungen bzw. Rückforderung

Eine bewilligte finanzielle Unterstützung wird dem Antragsteller/der Antragstellerin direkt angewiesen (und nicht mehr im Wege der Schule).

Bei Nichtteilnahme an der Schulveranstaltung, bzw. wenn die Kosten zur Gänze von anderer Seite (z.B. Elternverein) übernommen wurden, oder die Kosten niedriger als die zuerkannte Unterstützung waren, ist der (Differenz)Betrag auf das angegebene Konto der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzuzahlen.

Von den Landesschulräten/vom Stadtschulrat für Wien wird zum Schulschluss an die Schulen im Zuständigkeitsbereich eine Liste jener Schüler/innen zugesandt, die im laufenden Schuljahr eine Unterstützung zuerkannt bekommen haben. Die Schulen werden ersucht, an Hand dieser Liste jene Schüler/innen zu kennzeichnen, die nicht an der Schulveranstaltung teilgenommen haben. Diese Liste ist an die zuständige Behörde zurückzusenden.

An Hand dieser Liste sind eventuelle Rückzahlungen (Differenzbetrag) von der jeweils zuständigen Behörde zu überprüfen bzw. ggf. einzumahnen.

Das Rundschreiben gilt ab dem Schuljahr 2013/14. Rundschreiben Nr. 12/2007 tritt hiermit außer Kraft.

Wien, 20. März 2014

Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen