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Rahmenvorgaben für bundesweit zu koordinierende Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Fort- und Weiterbildung

Geschäftszahl: BMUKK-15.550/0008-I/4/2008
SachbearbeiterIn: MR Dr. Alfred Fischl
Abteilung: I/4
T +43 1 53120-4793
F +43 1 53120-814793
alfred.fischl@bmukk.gv.at
SachbearbeiterIn: MR Dr. Peter Schüller
Abteilung: II/6
T +43 1 53120-4271
F +43 1 53120-814271
peter.schueller@bmukk.gv.at

Rundschreiben Nr.: 15/2008 (BMBWF)

Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: LehrerInnenweiterbildung
Geltungsdauer: unbefristet
Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz 2005

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
An die Rektorate der Pädagogischen Hochschulen

A) ALLGEMEINE HINWEISE

Gemäß § 39 Abs.1 HochschulG sind an den Pädagogischen Hochschulen Lehrgänge und Hochschullehrgänge für die Fort- und Weiterbildung einzurichten. Laut § 35 Z 3 HochschulG stellen Lehrgänge jene Bildungsangebote dar, die nicht Hochschullehrgänge mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 60 ECTS-Credits sind.

Vor dem Hintergrund, dass nahezu alle Veranstaltungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung als Lehrgänge zu klassifizieren sind und bezugnehmend auf Punkt 2.3.2. („Lehrgänge mit Zertifizierung unter 30 ECTS“) des Rundschreibens Nr. 20/2007 zur Lehrer/innenfort- und -weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen, werden im Anhang für folgende Lehrgänge*, die eine bundesweite Koordination erfordern,
Rahmenvorgaben hinsichtlich Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen, Bildungsziele, Lehrgangsdauer und Lehrgangsstrukturierung festgelegt:

  • LG für Bildungs- und Schüler-Berater/innen
  • LG für Schulbibliothekar/innen
  • LG für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an BMHS
  • LG für Administrator/innen
  • Schulmanagement-Lehrgang
  • LG für frühe sprachliche Förderung

Die Rahmenvorgaben für die einzelnen Lehrgänge finden sich im Anhang. Der Erlass dieser Rahmenvorgaben soll eine österreichweit einheitliche Umsetzung dieser speziellen Lehrgänge gewährleisten. Alle Lehrgänge weisen einen Arbeitsaufwand von mindestens 6 ECTS-Credits auf.

Durchführende Pädagogische Hochschulen haben unter Berücksichtigung der im Erlass GZ 20.300/1-I/12/2008 vorgegebenen Richtlinien dem jeweiligen Lehrgang eigenverantwortlich eine ausführliche Lehrgangsbeschreibung zu Grunde zu legen, die auf den hier verankerten Rahmenvorgaben zu basieren hat.

* Die Liste der im Anhang angeführten Lehrgänge ist nicht als endgültig zu betrachten, es ist vorgesehen, sie bei Bedarf zu ergänzen. Sie bezieht sich auf die besondere Verantwortung der Träger und Standorte, bundesweit abgestimmte Angebote hinsichtlich der pädagogischen Entwicklungen und vergleichbaren Ressourcenaufwände zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen.

Wien, am 15. Juli 2008
SC Dr. Anton Dobart
SC Mag. Theodor Siegl

Anhang

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten