Rahmenvorgaben für bundesweit zu koordinierende Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Fort- und WeiterbildungGeschäftszahl: BMUKK-15.550/0008-I/4/2008 SachbearbeiterIn: MR Dr. Alfred Fischl Abteilung: I/4 T +43 1 53120-4793 F +43 1 53120-814793 alfred.fischl@bmukk.gv.at SachbearbeiterIn: MR Dr. Peter Schüller Abteilung: II/6 T +43 1 53120-4271 F +43 1 53120-814271 peter.schueller@bmukk.gv.at Rundschreiben Nr.: 15/2008 (BMBWF) Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Inhalt: LehrerInnenweiterbildung Geltungsdauer: unbefristet Rechtsgrundlage: Hochschulgesetz 2005 An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) An die Rektorate der Pädagogischen Hochschulen A) ALLGEMEINE HINWEISE Gemäß § 39 Abs.1 HochschulG sind an den Pädagogischen Hochschulen Lehrgänge und Hochschullehrgänge für die Fort- und Weiterbildung einzurichten. Laut § 35 Z 3 HochschulG stellen Lehrgänge jene Bildungsangebote dar, die nicht Hochschullehrgänge mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 60 ECTS-Credits sind. Vor dem Hintergrund, dass nahezu alle Veranstaltungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung als Lehrgänge zu klassifizieren sind und bezugnehmend auf Punkt 2.3.2. („Lehrgänge mit Zertifizierung unter 30 ECTS“) des Rundschreibens Nr. 20/2007 zur Lehrer/innenfort- und -weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen, werden im Anhang für folgende Lehrgänge*, die eine bundesweite Koordination erfordern, Rahmenvorgaben hinsichtlich Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen, Bildungsziele, Lehrgangsdauer und Lehrgangsstrukturierung festgelegt: LG für Bildungs- und Schüler-Berater/innen LG für Schulbibliothekar/innen LG für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an BMHS LG für Administrator/innen Schulmanagement-Lehrgang LG für frühe sprachliche Förderung Die Rahmenvorgaben für die einzelnen Lehrgänge finden sich im Anhang. Der Erlass dieser Rahmenvorgaben soll eine österreichweit einheitliche Umsetzung dieser speziellen Lehrgänge gewährleisten. Alle Lehrgänge weisen einen Arbeitsaufwand von mindestens 6 ECTS-Credits auf. Durchführende Pädagogische Hochschulen haben unter Berücksichtigung der im Erlass GZ 20.300/1-I/12/2008 vorgegebenen Richtlinien dem jeweiligen Lehrgang eigenverantwortlich eine ausführliche Lehrgangsbeschreibung zu Grunde zu legen, die auf den hier verankerten Rahmenvorgaben zu basieren hat. * Die Liste der im Anhang angeführten Lehrgänge ist nicht als endgültig zu betrachten, es ist vorgesehen, sie bei Bedarf zu ergänzen. Sie bezieht sich auf die besondere Verantwortung der Träger und Standorte, bundesweit abgestimmte Angebote hinsichtlich der pädagogischen Entwicklungen und vergleichbaren Ressourcenaufwände zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen. Wien, am 15. Juli 2008 SC Dr. Anton Dobart SC Mag. Theodor Siegl AnhangZugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 16/2008 13.261/0057-III/3/2008 Gültigkeit bzw. Ungültigkeit unvollständig ausgefüllter Stimmzettel Nr. 9/2008 458/0001-III/9/2008 Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Mietrechtlichen Inflationsmilderungsgesetz (MILG) ab 1. April 2008 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen