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Ausser Kraft getreten

Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Außer Kraft getreten und ersetzt durch: Rundschreiben Nr. 17/2015 ; BMBF-36.153/0060-I/5/2015 ; Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im inklusiven Unterricht von Schüler/innen mit Behinderung

Geschäftszahl: BMUKK-36.153/0102-I/8/2008
SachbearbeiterIn: Mag. Lucie Bauer
Abteilung: I/8
lucie.bauer@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4362
F +43 1 53120-814362

Rundschreiben Nr. 18/2008 (BMBWF)

Verteiler: LSR/SSR, Ämter der LR, BSR
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Geltung: unbefristet

Allgemeine Hinweise

Infolge der hohen Akzeptanz und Selbstverständlichkeit, die der gemeinsame Unterricht von Schüler/innen mit und ohne Behinderungen in der Volksschule und in den Schulen der Sekundarstufe erreicht hat, werden bereits seit einigen Jahren mehr als fünfzig Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass gegenwärtig mehr als die Hälfte aller Volksschulen und Dreiviertel aller Hauptschulen Standorte mit Integrationsklassen sind. Diese positive quantitative Entwicklung muss zum Wohl aller Schülerinnen und Schüler durch nachhaltiges Qualitätsmanagement auf der Ebene der Klasse, der Schule und der Region durch die Einhaltung von verbindlichen Qualitätsstandards gesichert und überprüfbar gemacht werden können.

Im Rahmen des Projektes "Qualität in der Sonderpädagogik" (siehe bifie – Report: Individuelle Förderung im System Schule - Strategien für die Weiterentwicklung von Qualität in der Sonderpädagogik - Graz, September 2007) wurden von einer Expert/innengruppe Empfehlungen für Qualitätsstandards für den Unterricht in Integrationsklassen ausgearbeitet, welche vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf aufgefasst werden und deren zusammenfassende Darstellung den Entscheidungsträger/innen und Verantwortlichen eine verbindliche Umsetzung der Standards und deren Überprüfung erleichtern sollen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt nunmehr in der Beilage das Rundschreiben Nr. 18/2008 "Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf" allen Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien, den Ämtern der Landesregierungen und den Bezirksschulräten zur gefälligen Kenntnisnahme. Das Rundschreiben wird allen Landesschulräten, dem Stadtschulrat für Wien, den Ämtern der Landesregierungen und den Bezirksschulräten zur Kenntnis gebracht.

Eine Abschrift des Rundschreibens wird den Landesschulinspektor/innen – APS und AHS sowie den Bezirksschulinspektor/innen übermittelt. Eine Abschrift dieses Schreibens samt Beilage ergeht gleichzeitig an die Landesschulinspektor/innen APS und AHS sowie an die Bezirksschulinspektor/innen.

Beilage: Richtlinien Qualitätsstandards

Wien, 5. August 2008

Für die Bundesministerin:
SektChef Dr. Anton Dobart

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten