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Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im inklusiven Unterricht von Schüler/innen mit Behinderung

36.153/0060-I/5/2015
SachbearbeiterIn: Mag. Dominika Raditsch
Abteilung: I/5
dominika.raditsch@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-4327
F +43 1 53120-814327

Rundschreiben Nr. 17/2015 (BMBWF)

Verteiler: Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien, Ämter der Landesregierungen
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im inklusiven Unterricht von Schüler/innen mit Behinderung
Geltung: unbefristet

Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien
Ämter der Landesregierungen

Allgemeine Hinweise

Infolge der hohen Akzeptanz und Selbstverständlichkeit, die der gemeinsame Unterricht von Schüler/innen mit und ohne Behinderung in der Volksschule und in den Schulen der Sekundarstufe erreicht hat, werden bereits seit etlichen Jahren mehr als fünfzig Prozent aller Schüler/innen mit Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Settings unterrichtet. Dies bedeutet, dass gegenwärtig mehr als die Hälfte aller Volksschulen und Dreiviertel aller Neuen Mittelschulen Standorte mit inklusiven Settings sind.

Diese positive quantitative Entwicklung muss zum Wohl aller Schüler/innen durch nachhaltiges Qualitätsmanagement auf der Ebene der Klasse, der Schule und der Region durch die Einhaltung von verbindlichen Qualitätsstandards gesichert und überprüfbar gemacht werden können.

Die schon im Jahr 2007 im Rahmen des Projektes „Qualität in der Sonderpädagogik“ (http://www.cisonline.at/themenschwerpunkte/qualitaet-in-der-sonderpaedagogik/) erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung (RS 18/2008), wurden insbesondere unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren stattgefundenen Weiterentwicklung der inklusiven Bildung überarbeitet.

Das aktualisierte Rundschreiben wird nunmehr allen Landesschulräten / dem Stadtschulrat für Wien und den Ämtern der Landesregierungen zur Kenntnis gebracht.

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen übermittelt in der Anlage das Rundschreiben Nr. 17/2015 "Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im inklusiven Unterricht von Schüler/innen mit Behinderung" samt Beilage zur Information und Kenntnisnahme.

Eine Abschrift des Rundschreibens wird den Landesschulinspektor/innen – APS und AHS, den Landesschulinspektor/innen der humanberuflichen Schulen sowie den Pflichtschulinspektor/innen übermittelt.

Das vorliegende Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 18/2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, GZ 36.153/0102-I/8/2008 vom 5. August 2008.

Beilage: Richtlinien Qualitätsstandards

Wien, 22. Juli 2015

Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Augustin Kern

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten