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Ausser Kraft getreten

Das Österreichische Jugendrotkreuz. Seine Rolle bei der Verbreitung des Gedankengutes des Roten Kreuzes im Bereich der Schulen - Grundsatzerlass

Außer Kraft gesetzt durch Rundschreiben Nr. 26/2022 ; Geschäftszahl: 2022-0.517.169 ; Das Österreichische Jugendrotkreuz

BMUKK-38.554/0044-I/1/2008
SachbearbeiterIn: Dr.Wilhelm Wolf
Abteilung: I/1
wilhelm.wolf@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4447
F +43 1 53120-814447

Rundschreiben Nr. 27/2008 (BMBWF)

1. Verteiler: II, N
2. Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
3. Inhalt: Erläuterungen zur Umsetzung des Rotkreuzgesetzes in den Schulen
4. Geltung: unbefristet
5. Rechtsgrundlage Rotkreuzgesetz (BGBl. I Nr. 33/2008)

An alle Sektions-, Abteilungs- und Referatsleiter/innen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
An alle Dienststellen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur

Rechtliche Grundlagen

Sechzig Jahre nach der Wiedererrichtung des Österreichischen Jugendrotkreuzes (ÖJRK) ist mit 1. Februar 2008 das neue Rotkreuzgesetz (RKG) in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz zielt in seiner völkerrechtlichen Dimension und Wirkungsweise der weltweiten Rotkreuzbewegung primär auf die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes als nationale Gesellschaft, die Definition seiner Aufgaben sowie auf den Schutz des Rotkreuzzeichens ab und stellt damit die besondere Rolle des Roten Kreuzes und des Jugendrotkreuzes in Österreich heraus.

In diesem Gesetz werden Aufgabe und Rolle des Österreichischen Jugendrotkreuzes (§§ 3 und 12 RKG) mit der Verbreitung des Gedankengutes des Roten Kreuzes sowie Geist und Inhalt der Genfer Abkommen an Kinder und Jugendliche im schulischen und außerschulischen Bereich definiert und gesetzlich verankert. Ziel des ÖJRK ist es, Humanität an allen Schulen bewusst erlebbar zu machen, d. h. im Zusammenwirken mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Kindern und Jugendlichen, junge Menschen zu humanitärer Gesinnung und zu mitmenschlichem Verhalten hinzuführen.

Kernkompetenzen des Österreichischen Jugendrotkreuzes

Das ÖJRK steht für die Vermittlung von demokratischen, humanitären und sozialen Werten, der Förderung von Selbst- und Sozialkompetenzen. Die Leistungen des ÖJRK unterstützen die Ziele der österreichischen Schule nach § 2 SchOG.

Zur Bildungskooperation des Österreichischen Jugendrotkreuzes und der österreichischen Schule

Zum Grundsatzerlass werden in einem Anhang Richtlinien und Erläuterungen für eine verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungskooperation von Schule und Österreichischem Jugendrotkreuz formuliert. Schulen sollen sowohl in den Unterrichtsgegenständen als auch im Rahmen der Unterrichtsprinzipien diesem Erziehungs- und Bildungsauftrag im Sinne der jeweils geltenden Lehrpläne gerecht werden. Wesentlich für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben ist die Organisationsform des Österreichischen Jugendrotkreuzes und seiner Programmangebote an allen Schulstandorten. Es ist die Verpflichtung aller Landesschulräte/des Stadtschulrates für Wien und aller Bezirksschulräte sowie der Pädagogischen Hochschulen, das ÖJRK bei der Umsetzung dieses öffentlichen Auftrags zu unterstützen.

Das Netzwerk des Helfens

Der Auftrag zur flächendeckenden Verbreitung des humanitären Gedankengutes an Kinder und Jugendliche an den österreichischen Schulen sowie in der Lehreraus-, Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung bezieht sich neben der pädagogisch - didaktischen Vermittlung im Besonderen auch auf die Weiterentwicklung des organisatorischen und personellen Netzwerkes durch die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Lehrer/innenschaft an den Schulstandorten, an den Pädagogischen Hochschulen sowie in den Bezirks- und Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien.

Mit dem Ausdruck besonderer Wertschätzung für alle Direktorinnen und Direktoren, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte, die sich freiwillig für die Inhalte und Werte des Österreichischen Jugendrotkreuzes einsetzen, soll dieses Schreiben zu deren Motivation beitragen, die humanitäre Tätigkeit im schulischen Bildungswesen zu fördern und zu unterstützen und damit auch die besondere Bedeutung des ÖJRK für schulische Entwicklungen in Zukunft zu festigen.

Das Österreichische Jugendrotkreuz wird in Kooperation mit dem BMUKK Erläuterungen zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer bzw. Leitlinien zur Umsetzung dieses umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrages anbieten.

Wien, 28. Oktober 2008

Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten