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Das Österreichische Jugendrotkreuz

2022-0.517.169
BMBWF - I/1 (Grundsatzabteilung und überfachliche Kompetenzen, Schulpartnerschaft, ganztägige Schulformen)
Mag. Manfred Wirtitsch
Sachbearbeiter

+43 1 531 20-2540
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 26/2022 (BMBWF)

Titel: Das Österreichisches Jugendrotkreuz
Rundschreiben Nr.: 26/2022
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Bildungsdirektionen, Schulen, Pädagogische Hochschulen und Zentrallehranstalten
Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: BGBl I 33/2008 §3, BDG, VBG, LVG in den jeweils geltenden Fassungen
Kernaussagen/Ziele: Neben den Kernkompetenzen werden die Ziele des ÖJRK und die Einbettung im Unterricht dargestellt.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 08.11.2022
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss innerhalb von wenigen Werktagen nach Einlangen von den Bildungsdirektionen an die Schulen übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Mit diesem Rundschreiben zum Österreichischen Jugendrotkreuz werden die Ziele des ÖJRK und die Einbettung im Unterricht dargestellt.
Für jene Lehrpersonen, die als Referentinnen und Referenten tätig sind, wird eine Möglichkeit der Abgeltung beschrieben.

Die Rundschreiben 23/2015 und 27/2008 werden hiermit außer Kraft gesetzt.

Das Österreichische Jugendrotkreuz und die österreichische Schule – rechtliche Grundlagen

Die Aufgabe und Rolle des Österreichischen Jugendrotkreuzes (ÖJRK) ist durch das Rotkreuzgesetz (RKG, BGBl. I Nr. 33/2008 in der geltenden Fassung) mit der Verbreitung des Gedankengutes des Roten Kreuzes sowie von Intention und Inhalt der Genfer Abkommen an Kinder und Jugendliche sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich definiert und gesetzlich verankert (§ 3 RKG). Dem Bildungssystem kommt eine gesetzlich definierte, besondere Rolle bei der Unterstützung des ÖJRK zu (§ 12 RKG).

Kernkompetenzen des Österreichischen Jugendrotkreuzes

Das ÖJRK steht für:

  • die Vermittlung von demokratischer, humanitärer und sozialer Bildung
  • die Förderung von Selbst- und Sozialkompetenzen
  • die Förderung von Humanität, Solidarität und Hilfsbereitschaft für Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche in und außerhalb der Schule
  • das Zusammenwirken der Lehrkräfte und Eltern, um junge Menschen zu humanitärer Gesinnung, Bereitschaft zur Integration sowie zu mitmenschlichem und solidarischem Verhalten hinzuführen.

Schulen sollen die Ziele des ÖJRK sowohl in den Unterrichtsgegenständen als auch im Rahmen von Unterrichtsprinzipien bzw. fächerübergreifenden Themen im Sinne der jeweils geltenden Lehrpläne unterstützen.

Angebote des ÖJRK

Besonders wird auf die vielfältigen Angebote zur humanitären Bildung hingewiesen:

  • Soziales Lernen und Wertebildung
  • Humanitäres Völkerrecht
  • Leseförderung und Medienbildung
  • altersgerechte Vermittlung von Erste-Hilfe-Kompetenzen
  • Gesundheitsförderung
  • Lernbegleitung und Stärkung der Selbstkompetenzen
  • Begleitung der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung
  • Schwimm- und Rettungsschwimmausbildungen
  • Babyfit- und Pflegefit-Ausbildung

Alle damit in Zusammenhang stehenden Unterrichtsmaterialien, Kurse und Vermittlungsangebote sind unter www.jugendrotkreuz.at abrufbar und tragen zur Umsetzung der Lehrpläne in unterschiedlichen Gegenständen, fächerübergreifenden Themen und Unterrichtsprinzipien der Primarstufe, Sekundarstufe I und II bei.

Das Netzwerk des Helfens und Möglichkeiten der Abgeltung

Um die Erziehungs- und Bildungskooperation entsprechend zu fördern, sind alle an den Bildungsdirektionen tätigen Personen, alle Personen des Schulqualitätsmanagements und der Schulleitungen sowie der Pädagogischen Hochschulen aufgefordert, das ÖJRK und die im ÖJRK tätigen Lehrpersonen bei der Umsetzung dieses öffentlichen Auftrags zu unterstützen.

Dies umfasst auch die Weiterentwicklung und Festigung des personellen Netzwerkes des ÖJRK durch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulstandorten.

Für die Tätigkeit als Schulreferentinnen und -referenten an Schulstandorten, Bildungsregions- bzw. Bezirksleitungen, Landes- und Bundesreferentinnen und -referenten kann für Lehrpersonen im Einvernehmen mit der Schulleitung und nach Maßgabe der verfügbaren Kontingente bis zu einer Wochenstunde gemäß § 40a Abs. 3 VBG bzw. § 8 Abs. 3 LVG in der jeweils geltenden Fassung pro Schulstandort angesprochen werden.

Wien, 8. November 2022

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten