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Ausser Kraft getreten

Ausbau der psychologischen Unterstützungsangebote im Rahmen der Initiative "Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness und gegen Gewalt"Präambel

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 19/2021 ; Geschäftszahl: 2021-0.546.877 ; Einsatz von beim Österreichischen Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich (ÖZPGS) beschäftigten Schulpsycholog/innen

Geschäftszahl: BMUKK-33.543/0018-I/9d/2011
SachbearbeiterIn: MinRätin Mag. Dr. Beatrix Haller
Abteilung: I/9d
beatrix.haller@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2533
F +43 1 53120-2599

Rundschreiben Nr. 12/2011 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Schulpsychologie-Bildungsberatung
Inhalt: Unterstützung der Tätigkeit des Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich
Geltung: Ab April 2011 unbefristet

An alle LSR/SSR für Wien

Grundsätzliches Anliegen

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur initiierten Schwerpunktsetzung „Weiße Feder – Gemeinsam für Fairness gegen Gewalt“ ist ein wichtiges Ziel, die entsprechenden psychologischen Unterstützungsangebote für Schulen auszubauen.

Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde vom BMUKK ein Rahmenvertrag mit dem neu gegründeten Verein „Österreichisches Zentrum für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich“ (ÖZPGS) abgeschlossen, mit dem dieser beauftragt wird, im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben zur psychologischen Gewaltprävention wahrzunehmen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit der Schulpsychologie-Bildungsberatung.

Daher wird das ÖZPGS mit der Durchführung von Beratungen, Moderationen, Interventionen und Projekten zur Gewaltprävention an Schulen vom Unterrichtsressort bzw. von dem beim Amt des jeweiligen Landesschulrates/beim Stadtschulrat für Wien eingerichteten schulpsychologischen Dienst beauftragt. Das ÖZPGS setzt diese Vorhaben unter Wahrung der Ziele und Absichten, die der Auftraggeber mit der gewählten Maßnahme verbindet, nach dessen örtlichen und zeitlichen Vorgaben mit eigenem Personal (geeignete akad. graduierten Psycholog/innen) um.

Begriffsbestimmungen

Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt (WHO 2002).

Gewaltprävention bezeichnet alle institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung von Gewalt vorbeugen bzw. diese reduzieren. Diese Maßnahmen zielen ab auf die Person selbst (Verhaltensprävention), auf die Lebenswelt dieser Adressaten, wie auch auf den Kontext der sie tangierenden sozialen Systeme (Verhältnisprävention). Gewaltprävention zielt auf erwünschte Veränderungen des Bewusstseins, des Erlebens und des Verhaltens im personalen, kommunikativen und interaktiven Bereich der Individuen, von Gruppen und Gemeinschaften ab.

Entsprechend dem Zeitpunkt des Einsetzens und der Zielrichtung der Maßnahmen werden grundsätzlich drei Arten der psychologischen Gewaltprävention unterschieden:

  1. Primäre Prävention strebt durch psychologische Aktivitäten generell die Verhinderung im Vorfeld an, indem sie gewaltfördernde Bedingungen aufdeckt und verändert bzw. den Adressaten zum adäquaten, kompetenten Umgang damit befähigt (Prophylaxe).
  2. Sekundäre Prävention zielt ab auf Maßnahmen bei bereits identifizierten Personen und Personengruppen und betreibt sowohl Schadensminderung als auch Kompetenzförderung durch gezielte personen-, sozialraum- und institutionsbezogene psychologische Beratungen und Programme als Intervention.
  3. Tertiäre Prävention beabsichtigt durch psychologische Behandlung und Begleitung eine Verhinderung des Rückfalls (Rehabilitation).

Aufgaben des „Österreichischen Zentrums für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich“ (ÖZPGS)

Unterstützung der Initiative „Weiße Feder- Gemeinsam für Fairness gegen Gewalt“

An die Klassifikation von psychologischer Prävention anknüpfend kommen der psychologischen Arbeit der Mitarbeiter/innen des ÖZPGS folgende beispielhafte Aufgabenfelder zu:

  1. In der Primärprävention an Schulen sind dies insbesondere:
    Arbeit mit Klassen/Gruppen, Lehrercoaching, Moderation in interdisziplinären Beratungsteams, Sprechstunden, (schul-)psychologische Einzelfallarbeit mit dem Ziel Primärprävention, Durchführung bzw. Begleitung von Programmen zur Gewaltprävention, Durchführung von Projekten, z.B. Soziales Lernen zur Förderung sozialer Kompetenzen, Verbesserung der Konfliktfähigkeit, …
  2. In der Sekundärprävention an Schulen sind dies insbesondere:
    (Schul-)psychologische Intervention im Anlassfall z.B. Konfliktklärung, Streitschlichtung, Antigewalt- und Antimobbingintervention, zur Verhinderung der Verfestigung von Störungen, aggressiven Verhaltenstendenzen (Selbst- und Fremdschädigung) u. ä. bei gefährdeten Personen und Gruppen im schulischen Kontext.
  3. In der Tertiärprävention an Schulen sind dies insbesondere:
    (Schul-)psychologische Behandlung und Begleitung zur Schadensbegrenzung nach negativer Einwirkung, Sicherung und Stabilisierung von erreichten positiven Veränderungen, Herstellung optimaler psychologischer Funktionsfähigkeit

Im Sinne einer professionellen psychologischen Vorgangsweise umfassen alle Maßnahmen der primären, sekundären und tertiären schulischen Gewaltprävention die psychologische Diagnose, Beratung und Behandlung.

Sonderfall Krisenintervention

Krise bedeutet den Verlust des seelischen Gleichgewichts, den ein Mensch verspürt, wenn er mit Ereignissen konfrontiert wird, die er im Augenblick nicht bewältigen kann. Ziele der psychologischen Krisenintervention sind ein rascher Beginn der Hilfestellung, die Konzentration auf ein aktuelles klar abgegrenztes Problem, Einbeziehung der Ressourcen aus dem persönlichen Umfeld, eine begrenzte Dauer und eine aktive Haltung der Helfer, sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Bei Vorfällen von massiver Gewalt gegen sich und andere in der Schule (z.B. gewaltsame Übergriffe, Suiziddrohungen, Bedrohungslagen,…) kann durch eine ad hoc-Anordnung der/des Landesreferentin/en bzw. eines von diesem dazu beauftragten Schulpsychologen ein/e Psycholog/in des ÖZPGS an den betroffenen Schulstandort angefordert werden, um die Ziele der laufenden Gewaltpräventionsarbeit ( z.B. rasche psychologische Hilfe für Opfer) umzusetzen. Das Krisenmanagement selbst bleibt in der Hand der Schulpsychologie-Bildungsberatung (bzw. bei Teams/Personen, die in regionalen Regelungen bzw. Durchführungserlässen genannt sind).

Aufgaben der Schulbehörde

Im Rahmenvertrag mit dem ÖZPGS verpflichtet sich der Bund, vertreten durch das BMUKK und die diesem nachgeordneten Dienststellen dazu, als Auftraggeber die Tätigkeit des ÖZPGS in mehrfacher Weise zu unterstützen:

  • Das BMUKK erstattet dem ÖZPGS alle mit der Beauftragung verbundenen Aufwendungen, insbesondere die Personalkosten für die beim ÖZPGS beschäftigten Psychologinnen und Psychologen sowie die mit deren Tätigkeit an Schulen und Beratungsstellen verbundenen Reisekosten.
  • Der jeweilige Landesschulrat bzw. SSR für Wien stellt die für die Tätigkeit notwendigen Rahmenbedingungen (insbesondere die räumliche und bürotechnische Infrastruktur) zur Verfügung.
  • Der/die jeweilige Leiter/in der Schulpsychologie-Bildungsberatung (Landesreferent/in) für Schulpsychologie-Bildungsberatung
    • koordiniert die Auftragsvergabe an das ÖZPGS im Bundesland,
    • erteilt den vor Ort tätigen Psycholog/innen des ÖZPGS jene unmittelbaren Anweisungen, die für das sinnvolle Umsetzen der Ziele und Absichten des jeweiligen landesspezifischen Gewaltpräventionskonzepts erforderlich sind,
    • unterstützt die Tätigkeit der Psycholog/innen des ÖZPGS soweit erforderlich in fachlicher Hinsicht,
    • kontrolliert die Qualität der Auftragserfüllung und empfiehlt gegebenenfalls der Leitung des ÖZPGS entsprechende Maßnahmen.

Wien, 21. April 2011

Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, M.A.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulpsychologie – Bildungsberatung