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Einsatz von beim Österreichischen Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich (ÖZPGS) beschäftigten Schulpsycholog/innen

2021-0.546.877
BMBWF - I/2 (Schulpsychologie-Bildungsberatung, Gesundheitsförderung, Unterstützungssysteme)
Dr. Gerhard Krötzl
Sachbearbeiter

T +43 1 53120-2580
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Rundschreiben Nr. 19/2021 (BMBWF)

Verteiler: Bildungsdirektionen
Sachgebiet: Schulpsychologie-Bildungsberatung
Inhalt: Einsatz und Tätigkeitsschwerpunkte der beim ÖZPGS beschäftigten Schulpsycholog/innen
Geltung: unbefristet

Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 12/2011, welches hiermit außer Kraft gesetzt wird.

Grundsätzliches Anliegen

Zum Zweck der Erweiterung der psychosozialen Unterstützung im Schulbereich sind seit dem Jahr 2011 zusätzliche, beim Österreichischen Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich (ÖZPGS, ZVR-Zahl: 460996616) beschäftigte Fachkräfte im Einsatz. Diese Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen sind zur Dienstverrichtung den Bildungsdirektionen, Abteilung Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst zugewiesen, wo auch die Koordination des Einsatzes, die Fachaufsicht und Beiträge zur Personalentwicklung erfolgen.

Die Zusammenarbeit des Bundes mit dem Dienstgeber ÖZPGS erfolgt auf Basis eines entsprechenden Rahmenvertrags, mit dem dieser beauftragt wird, im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben zur psychologischen Gesundheitsförderung wahrzunehmen. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit der zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (gegenwärtig Abteilung I/2 „Schulpsychologie, Gesundheitsförderung und psychosoziale Unterstützung, Bildungsberatung“) sowie den Abteilungen „Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst“ in den Bildungsdirektionen. Konkret wird dabei das ÖZPGS mit der Durchführung von Beratungen, Moderationen, Interventionen und weiteren Projekten und Aufgaben zur Gesundheitsförderung an Schulen vom BMBWF beauftragt. Das ÖZPGS setzt diese Vorhaben unter Wahrung der Ziele und Absichten, die der Auftraggeber (BMBWF) mit der gewählten Maßnahme verbindet, nach dessen örtlichen und zeitlichen Vorgaben mit eigenem Personal (geeignete akad. graduierten Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen oder ähnlich geschultem Personal) um.

Aufgaben der beim ÖZPGS beschäftigten Psycholog/innen

Die den beim ÖZPGS beschäftigten Psycholog/innen seitens der Bildungsdirektion zuzuweisenden Aufgaben sollen sich grundsätzlich innerhalb des im RS Nr. 28/2018, Kap. 3 definierten Aufgabenrahmen für die Schulpsychologie bewegen, wobei vor allem auf die dort mit 3.1. (Psychologische Beratung und Behandlung) sowie 3.3. (Systemorientierte psychologische Unterstützung von Schulen) angeführten Aufgabenbereiche fokussiert werden soll.
Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die psychologische Beratung von Schüler/innen bei Lerndefiziten und psychosozialen Problemstellungen zu legen. Diese Unterstützung soll sich auf alle Schularten, insbesondere auch jene der Sekundarstufe II, beziehen und – soweit fachlich sinnvoll – möglichst direkt an Schulen erfolgen. Dabei sollen vor allem in Schulen der Sekundarstufe II auch niederschwellige Beratungsangebote vor Ort in Form von regelmäßigen Sprechtagen durchgeführt werden.

Aufgaben, die Bundesbediensteten im Bereich der Schulpsychologie vorbehalten bleiben

Bundesbediensteten vorbehalten bleiben jedenfalls die mit 3.2. (Psychologische Gutachter- und Sachverständigentätigkeit) und 3.8. (Koordination psychosoziale Unterstützung) bezeichneten Aufgaben sowie die Koordination und Einsatzplanung von Kriseneinsätzen (siehe 3.4 – Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement) und die Mitwirkung an Koordinations- und Beratungsgremien der Bildungsdirektion und deren Außenstellen. Bei den mit 3.5 (Beiträge zur Kompetenzsteigerung von Lehrenden), 3.6 (Forschung und Entwicklung) und 3.7 (Informationstätigkeit) bezeichneten Aufgaben kann demgegenüber bei Bedarf auch auf beim ÖZPGS beschäftigte Schulpsycholog/innen zurückgegriffen werden.

Aufgaben der beim ÖZPGS beschäftigten weiteren psychosozialen Unterstützungskräfte

Neben Psycholog/innen sind beim ÖZPGS auch Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen oder ähnlich geschultes Personal angestellt und, ebenso wie die Psycholog/innen, den Bildungsdirektionen (konkret den Abteilungen Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst) zur fachlichen Aufsicht und Anleitung überlassen. Diese spezifischen Fachkräfte ergänzen und erweitern das Tätigkeitsspektrum des schulpsychologischen Dienstes um den Bereich der sozialen Arbeit. Ihre Aufgaben umfassen die soziale Beratung, Betreuung und Begleitung (in Gruppen und einzeln) sowie sozialarbeiterische bzw. sozial-pädagogische Beiträge zur universellen, selektiven und indizierten Prävention und die diesbezügliche Unterstützung von Schulen und Lehrkräften.

Aufgaben der Bildungsdirektion

Im Rahmenvertrag mit dem ÖZPGS verpflichtet sich der Bund, vertreten durch das BMBWF und die diesem nachgeordneten Dienststellen dazu, als Auftraggeber die Tätigkeit des ÖZPGS in mehrfacher Weise zu unterstützen:

  • Das BMBWF erstattet dem ÖZPGS alle mit der Beauftragung verbundenen Aufwendungen, insbesondere die Personalkosten für die beim ÖZPGS beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die mit deren Tätigkeit an Schulen und Beratungsstellen verbundenen Reisekosten.
  • Die jeweilige Bildungsdirektion stellt die für die Tätigkeit notwendigen Rahmen-bedingungen (insbesondere die räumliche und bürotechnische Infrastruktur) zur Verfügung. Der betriebliche Sachaufwand für die Tätigkeit ist gemäß § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 1 und 3 BD-EG bereitzustellen (Kostenteilung Bund-Land auf Ebene der Bildungsdirektionen). In Angelegenheiten der Bundesvollziehung sind daraus resultierende Auszahlungen aus den der Bildungsdirektion jährlich eingeräumten Budgetrahmen zu bedecken.
  • Der/die jeweilige Leiter/in der Abteilung Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst der Bildungsdirektion
    • koordiniert die Auftragsvergabe an das ÖZPGS im Bundesland,
    • erteilt den vor Ort tätigen Mitarbeiter/innen des ÖZPGS jene unmittelbaren Anweisungen, die für das sinnvolle Umsetzen der Ziele und Absichten der jeweiligen landesspezifischen schulpsychologischen Gesundheitsförderungs-maßnahmen erforderlich sind,
    • unterstützt die Tätigkeit der Mitarbeiter/innen des ÖZPGS soweit erforderlich in fachlicher Hinsicht,
    • kontrolliert die Qualität und Quantität der Auftragserfüllung und empfiehlt gegebenenfalls der Leitung des ÖZPGS entsprechende Maßnahmen.

Wien, 2. Oktober 2021

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulpsychologie – Bildungsberatung