Ausser Kraft getretenAufnahmeinformationen für humanberufliche Schulen13.261/0001-III/3/2012 SachbearbeiterIn: Mag. Andrea Götz Abteilung: III/3 andrea.goetz@bmukk.gv.at T +43 1 53120-2365 F +43 1 53120-812365 Rundschreiben Nr. 1/2012 (BMBWF) Verteiler: Rundschreiben-Verteiler der Abteilung III/3 Sachgebiet: Schulrecht Inhalt: Aufnahmeinformationen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlagen: §§ 55 und 68 SchOG, § 3 SchUG, §§ 14 und 18 LBVO, §§ 4 und 5 Schulordnung In letzter Zeit verstärkt auftretende Anfragen betreffend Aufnahme in bzw. Verbleib an Schulen für wirtschaftliche Berufe und Tourismusschulen bei Nichterfüllen der Anforderungen dieser Schultypen haben das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veranlasst, das Informationsblatt für Erziehungsberechtigte von AufnahmswerberInnen an diesen Schulen zu überarbeiten bzw. zu präzisieren. Die Landesschulräte werden ersucht, den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen das angeschlossene Informationsblatt zur Verfügung zu stellen. Dabei wäre hinzuweisen, dass die von den Erziehungsberechtigten zu leistende Unterschrift auf dem vorgegebenen Abschnitt der Bewusstmachung der Entscheidung dient, hingegen nicht als Aufnahmevoraussetzung angesehen werden kann. Bei Nichtleistung der Unterschrift kann ein Aktenvermerk über die Aushändigung des Informationsblattes durch die Schulleitung erfolgen, um allfälligen späteren Einwänden entsprechend begegnen zu können. Bei AufnahmswerberInnen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen ist bereits im Rahmen des Aufnahmsverfahrens gemäß § 3 SchUG zu prüfen, ob deren Eignung für die betreffende Schulart vorliegt. Einer allfälligen Weigerung von SchülerInnen, Lehrplaninhalte (korrekt und vollständig) umzusetzen wäre im Rahmen der Leistungs- und/oder Verhaltensbeurteilung Rechnung zu tragen. Ein Schulausschluss in den genannten Fällen ist grundsätzlich nicht vertretbar. Beilage Wien, 4. Jänner 2012 Für die Bundesministerin: Mag. Andrea GötzZugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 19/1993 GZ 466/3-III/11/93 Erteilung einer generellen Zustimmung durch das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium f. Finanzen Nr. 37/2024 2024-0.706.615 Angebote des Österreichischen Buchklubs zur Leseförderung in allen Schularten Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen