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Ausser Kraft getreten

SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2013/14

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 25/2014 ; Geschäftszahl: BMBF-20.300/0074-I/4/2014 ; SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2014/15

Geschäftszahl: BMUKK-20.300/0080-I/4/2013
SachbearbeiterIn: Mag. Edwin Radnitzky
Abteilung: I/4
edwin.radnitzky@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4705
F +43 1 53120-81 4705

Rundschreiben Nr. 14/2013 (BMBWF)

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Inhalt: SQA – Schulqualität
Allgemeinbildung Geltungsdauer: ab 1.9.2013
Rechtsgrundlage: § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, das vorliegende Rundschreiben an die Landes- und Bezirksschulaufsicht sowie alle allgemein bildenden Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten.

SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2013

Die „Richtlinien für das Schuljahr 2013/14“ sind eine Fortschreibung der „Eckpunkte 2012/13“ mit geringfügigen Änderungen, die auf ersten Erkenntnissen aus dem SQA-Pilotjahr beruhen. Dabei ist es dem BMUKK ein Anliegen, die Kontinuität der Entwicklungsarbeit jener Schulen, die bereits mit SQA begonnen haben, zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Fokus insgesamt stärker auf das Lernen und Lehren in Verbindung mit aktuellen bildungspolitischen Vorhaben gerichtet werden. – Die formelle Sprache und Darstellungsform dieses Rundschreibens ändert nichts an der Grundhaltung und Philosophie von SQA.

Allgemeines

  • Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf dem § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz (Verbindlichkeit für Schulen ab 1.9.2013) und auf dem § 56 Abs. 2 SchUG.
  • Definition: SQA ist eine Initiative des BMUKK für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.
  • Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzende, sachlich fundierte Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungsniveaus führen.
  • Rahmenzielvorgabe der Sektion I des BMUKK für die Schuljahre 2012/13 (Pilotschulen) bis 2015/16 ist die „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung“.
  • Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen.
  • Leittexte des BMUKK zu „Lernen“, „Unterrichts- und Schulqualität“ und „Dialogische Führung“ finden sich auf der SQA-Website (www.sqa.at).
  • Terminologie/Begrifflichkeiten: Folgende Begriffe werden in der Innen- und Außenkommunikation des BMUKK durchgehend verwendet:

    o „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung"
    o „Entwicklungsplan – EP“ („Bezirks-EP“, „Landes-EP“, „BMUKK-EP“)
    o „Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch – BZG“
    o „dialogische Führung“ (s. auch Pkt. BZG)
    o „SQA-Landeskoordinator/in“, „SQA-Schulkoordinator/in“
    o „EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen“
    o „SQA-online
    Begriffe, die das BMUKK bewusst nicht verwendet, weil sie ein falsches Bild von der SQAPhilosophie vermitteln: „Qualitätsbericht“; „Formular“, „ausfüllen“.
  • Verantwortlichkeit auf Landesebene: Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten im Bundesland ist die Schulaufsicht, unterstützt von den SQALandeskoordinator/ inn/en.

Entwicklungspläne (EP) der Schulen

Grundrhythmus: Um die Kontinuität der pädagogischen Arbeit an den Schulen zu unterstützen, gibt das BMUKK alle drei Jahre ein strategisches Rahmenziel für das allgemein bildende Schulwesen vor (s. o.). Mit Blick auf diese Rahmenzielvorgabe setzen sich die Schulen jährlich konkrete Ziele und planen Maßnahmen zur Umsetzung und Evaluierung; dies gilt für Thema 1 der Entwicklungspläne (s. u.). Dabei setzt jede Schule dort an, wo sie in ihrer Entwicklung gerade steht, und bezieht erfolgreiche laufende Aktivitäten in die Planungen mit ein.

EP werden an den Schulen im Laufe des 2. Semesters für das jeweils folgende Schuljahr (fort-)geschrieben und spätestens nach Schulbeginn im Herbst an die Schulaufsicht übermittelt. In diesen Rhythmus werden sich alle allgemein bildenden Schulen im Laufe der kommenden Jahre einordnen; die zeitliche Staffelung orientiert sich in der Regel daran, wann die Schulleiter/innen ihren „SQA-Workshop“ an der Pädagogischen Hochschule absolvieren.

2016 wird das BMUKK neuerlich eine Rahmenzielvorgabe bekannt geben. Sie wird die derzeit geltende Vorgabe entweder um eine Periode verlängern oder zumindest so organisch fortschreiben, dass alle Schulen ihre begonnenen Entwicklungsvorhaben fortsetzen können.

Inhalt: Jeder Entwicklungsplan enthält in der laufenden Periode 2012–16 zwei Themen. Diese Fokussierung soll es den Schulen ermöglichen, mit ihren Zielen und Maßnahmen in die Tiefe zu gehen, d. h. die Schüler/innen tatsächlich zu erreichen. Natürlich steht es jeder Schule frei, mehr als zwei Themen zu bearbeiten; von ihr verlangt werden darf dies aber nicht.

o Thema 1 ist an die Rahmenzielvorgabe des BMUKK gebunden (s. o.).1 Die Grundfragen bei Zielsetzungen, Maßnahmenplanung und Evaluierung lauten daher immer:

  • Wie gestalten wir – unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten – Schule und Unterricht, damit sich das Lernen und Lehren im Sinne der Individualisierung und Kompetenzorientierung weiterentwickelt?
  • Wie gestalten und begleiten wir die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen?

Richtlinien für Schulen, die 2013/14 neu in SQA einsteigen:

Im Rahmen der oben genannten Grundfragen ist die Auseinandersetzung mit folgenden Ressortschwerpunkten für alle Schulen verbindlich: 2

Volksschule
  • Schuleingangsphase oder
  • Bildungsstandards oder
  • Übergänge zu weiterführenden Schulen
Sekundarstufe I (AHS, HS, NMS)
  • Bildungsstandards
Sekundarstufe II (AHS)
  • Neue Reifeprüfung
PTS
  • Weiterentwicklung der Individualisierung und Differenzierung (in Anlehnung an NMS)
Sonderschulen und Integrationsstandorte
  • Individuelle Förderung/individuelle Förderpläne oder
  • Übergänge gestalten

Richtlinien für Schulen, die bereits mit SQA begonnen haben (Pilotschulen u. a.):

Die – entsprechend den „Eckpunkten 2012/13“ – bei Thema 1 gewählten Schwerpunktthemen können von den Schulen weiter bearbeitet werden. Da die oben genannten Schwerpunkte jedoch zentrale Bausteine auf dem Weg zur Kompetenzorientierung bzw. Individualisierung sind, sollen sie gegebenenfalls spätestens ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise in Thema 1 integriert werden.

„Integrieren“ meint, die wichtigsten Ziele und Maßnahmen zu diesen Schwerpunkten – immer unter dem Dach der Kompetenzorientierung und Individualisierung – in den EP aufzunehmen.

Erläuterung zur Bearbeitung der Ressortschwerpunkte: Da es sich vielfach um einschneidende Neuerungen im österreichischen Schulsystem handelt, ist es durchaus verständlich, wenn bei diesen Schwerpunkten an den Schulen zunächst Fragen der Organisation und der konkreten Umsetzung im Vordergrund stehen. Mittel- und langfristig geht es aber gerade auch bei diesen Themen um die „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung“.

Die folgenden vertiefenden Leitfragen sollen bei der weiteren Entwicklungsarbeit zur Orientierung dienen:

Volksschule

  • Wie gestalten wir die Übergänge (Schuleingangsphase, Übergänge zu weiterführenden Schulen), damit die Schüler/innen bestmögliche Ausgangsbedingungen haben?
  • Was können wir aus den BIST (Fokus: kompetenzorientiertes Lernen und Lehren) und den Überprüfungsergebnissen lernen, um unsere Schüler/innen in allen Jahrgängen und Unterrichtsgegenständen beim Erwerb umfassender Kompetenzen bestmöglich zu unterstützen?

Sekundarstufe I (AHS, HS, NMS)

  • Was können wir aus den BIST und den Ergebnissen ihrer Überprüfung lernen, um unsere Schüler/innen in allen Jahrgängen und Unterrichtsgegenständen beim Erwerb umfassender Kompetenzen bestmöglich zu unterstützen?
  • Wie können wir pädagogische Diagnoseinstrumente, förderliche Leistungsbeurteilung, innere Differenzierung und Begabungsförderung im Unterricht einsetzen?

Sekundarstufe II (AHS)

  • Wie können wir im Zuge der gezielten Vorbereitungsmaßnahmen zur Reifeprüfung NEU die Kompetenzentwicklung beim einzelnen Schüler/bei der einzelnen Schülerin sicherstellen? Wie knüpfen wir dabei an die BIST und ihre Überprüfung an?
  •  Wie organisieren wir die dazu notwendigen Rahmenbedingungen an der Schule (Fortbildung, Teamarbeit der Lehrer/innen, Professionalisierung)?

PTS

  • Wie gestalten und begleiten wir die Lernprozesse der Schüler/innen, um ihre individuellen Neigungen und Fähigkeiten im Hinblick auf berufliche Perspektiven und Persönlichkeitsentwicklung optimal zu fördern?
  • Wie können wir Formen der Differenzierung weiterentwickeln, um der Verschiedenheit der Schüler/innen bestmöglich zu entsprechen?

Sonderschulen und Integrationsstandorte

  • Welche individuellen Fördermaßnahmen (s. „Individuelle Förderpläne“) setzen wir für den Kompetenzerwerb der Schüler/innen sowie für die Stärkung der pädagogisch-diagnostischen Kompetenz der Lehrer/innen und der Teamarbeit?
  • Wie gestalten wir die Übergänge (Frühförderung, Schuleingangsphase, Wechsel von VS und HS/NMS in die Sonderschule und umgekehrt, Übertritt in die weiterführenden Schulen, Eintritt in das Berufsleben), damit die Schüler/innen die bestmöglichen Ausgangsbedingungen haben?

Thema 2 steht gleichberechtigt neben Thema 1 und ist von jeder Schule nach ihren Interessen und Bedürfnissen frei zu wählen.

Richtlinien für die Entwicklungspläne

  • Einhaltung der vorgegebenen, verbindlichen Grundstruktur, zu der es orientierende Leitfragen gibt; nur so ist eine vergleichende Analyse durch die Schulaufsicht auf Bezirksebene möglich!)
  • Erarbeitung als partizipativer Prozess auf möglichst breiter Basis unter Nutzung bereits bestehender Arbeitsstrukturen, wie z. B. Steuer-, Fach-, Arbeitsgruppen
  • vereinbarte Spielregeln bzgl. Kommunikation und Entscheidungsfindung
  • nicht delegierbare Letztverantwortung des Schulleiters/der Schulleiterin für EP (Erstellung, Ergebnis)
  • Transparenz von Arbeitsprozessen und Verantwortlichkeiten
  • möglichst breite, wirksame Information über das Ergebnis
  • Dokumentation: EP werden an der Schule systematisch gesammelt
  • Einsatz des/der SQA-Schulkoordinators/in nach vereinbartem Aufgabenprofil
  • Kleinschulen: spezifische Regelungen sind noch in Arbeit und werden gesondert bekannt gegeben
  • Sonderpädagogik: EP an Sonderschulen, die gleichzeitig SPZ sind, gilt nur für den Teil Sonderschule; Bezirks- und Landes-EP: Einbeziehung der SPZ-Leitungen

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) zwischen Schulleitung und Schulaufsicht

  • BZG sind wichtige – aber nicht die einzigen – Führungsinstrumente. In ihnen zeigt sich das Prinzip der „dialogischen Führung“ besonders deutlich.
  • Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen Schulleitung und Schulaufsicht ist der jeweils aktuelle EP der Schule (Abfolge daher: 1. Schule erarbeitet EP, 2. BZG Schulleitung – Schulaufsicht).
  • Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung (nötigenfalls nach einer Überarbeitungsschleife), unterschrieben von beiden Gesprächspartner/ inn/en (Weisungen sollen nur im äußersten Notfall erteilt werden).
  • BZG finden zwischen allen Ebenen (Schulleiter/in – [BSI –] LSI – AL BMUKK – SC BMUKK) grundsätzlich 1 x jährlich statt. Wo dies möglich ist, sollten BZG gebündelt nach Eintreffen der jeweiligen EP geführt werden; ansonsten verteilen sie sich über das (Schul-)Jahr. Wann immer sie auch stattfinden, sie orientieren sich jedenfalls am zuletzt übermittelten EP.
  • Mengengerüst im APS-Bereich: BSI mit einer großen Anzahl von Schulen werden die BZG mit den Schulleiter/inne/n bis auf Weiteres voraussichtlich nur alle 2–3 Jahre führen können.
  • Kleinschulen: spezifische Regelungen sind noch in Arbeit und werden gesondert bekannt gegeben.
  • Sonderpädagogik: BZG an Sonderschulen, die gleichzeitig SPZ sind, gilt nur für den Teil Sonderschule; es wird von zuständigem/r BSI (bei Landessonderschulen – je nach Zuständigkeit im jeweiligem Bundesland – BSI bzw. LSI) geführt.

Feedback, Evaluation, externe Daten

  • Feedback und Evaluation sind wertvolle Grundlagen für die eigene (Entwicklungs-)Arbeit, weil sie eine zusätzliche (Außen-)Perspektive ins Spiel bringen. Besonders wirksam ist gut eingesetztes Individualfeedback – es soll daher an jeder Schule stattfinden (in koordinierter Form, um Häufungen in einzelnen Klassen zu vermeiden). Feedback, Evaluation und der Umgang mit externen Daten erfordern höchste Sensibilität. Ein „niederschwelliger“ Einstieg soll immer dort möglich sein, wo noch wenig Erfahrung gegeben ist.
  • BIST-Rückmeldungen: Die Schulaufsicht kann bei Bedarf Einsicht in Detailergebnisse der Schule verlangen – letztere von Vornherein einzufordern, wäre aus Sicht von SQA kontraproduktiv und nicht im Sinne von SQA!

Unterstützungsmaßnahmen und Ressourcen des BMUKK

  • SQA-Portal www.sqa.at (u. a. Materialien zu EP, BZG; Leittexte …)
  • EBIS-Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online
  • SQA-Führungskräfteworkshops, verpflichtend für alle LSI, BSI, Schulleiter/innen und (Schul-) Abteilungsleiter/innen der Sektion I
  • SQA-Landes- und Schulkoordinator/inn/en (in jenen Schulen, die aktiv in SQA „eingestiegen“ sind)

Wien, 21. Juni 2013

Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, M.A.

1

Auf Landesebene kann eine Spezifizierung des Themas 1 erfolgen, wobei jedenfalls auf inhaltliche Kontinuität im Sinne der mehrjährigen Rahmenzielvorgabe zu achten ist.

2

Bei Schulen mit angeschlossenen Schularten (z. B. NMS und PTS) ist bei Thema 1 mindestens eine schulartenspezifische Zielsetzung verbindlich (Beispiel: NMS – 2 Ziele zu BIST und PTS – 1 Ziel zu Individualisierung und Differenzierung; gemeinsam: 1 Ziel zu „Förderliche Leistungsbeurteilung“).

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten