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Ausser Kraft getreten

SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2014/15

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 13/2015 ; Geschäftszahl: BMBF-20.300/0037-I/4/2015 ; SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2015/16

Geschäftszahl: BMBF-20.300/0074-I/4/2014
SachbearbeiterIn: Mag. Anna Lasselsberger
Abteilung: I/4
E-Mail: anna.lasselsberger@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-2528
F +43 1 53120-81 2528

Rundschreiben Nr. 25/2014 (BMBWF)

Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
Geltungsdauer: ab 1.9.2014
Rechtsgrundlage: § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, das vorliegende Rundschreiben, das die Rundschreiben Nr. 14/2013 und Nr. 27/2013 ersetzt, an die Landes- und Pflichtschulaufsicht sowie alle allgemein bildenden Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten.

Richtlinien für das Schuljahr 2014/15

Dem BMBF ist es ein Anliegen, die Kontinuität der Entwicklungsarbeit an den Schulen sowie in den Regionen und Ländern zu gewährleisten. Die „Richtlinien für das Schuljahr 2014/15“ sind daher im Wesentlichen eine Zusammenführung der Rundschreiben Nr. 14/2013 und Nr. 27/2013. Die formelle Sprache und Darstellungsform dieses Rundschreibens ändert nichts an der Grundhaltung und Philosophie von „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“.

1. Allgemeines

Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz (Verbind­lich­keit für Schulen ab 1. 9. 2013) und auf § 56 Abs. 2 SchUG.

Definition: SQA ist eine Initiative des BMBF für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.

Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu best­möglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzende, sachlich fundierte Be­gleitung von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungsniveaus führen.

Rahmenzielvorgabe der Sektion I des BMBF für die Schuljahre 2012/13 (Pilotschulen) bis 2015/16 ist die „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung und Kompetenzorientierung in inklusiven Settings“. [1]

Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen.

Leittexte des BMBF zu „Lernen“, „Unterrichts- und Schulqualität“ und „Dialogische Führung“ finden sich auf der SQA-Website (www.sqa.at).

Terminologie/Begrifflichkeiten: Folgende Begriffe werden in der Innen- und Außen­kommu­ni­kation des BMBF durchgehend verwendet:

  • SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
  • Entwicklungsplan – EP (Regional-EP, Landes-EP, Bundesschularten-EP AHS/APS)
  • Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch – BZG
  • dialogische Führung (s. auch Pkt. BZG)
  • SQA-Schulkoordinator/in, SQA-Landeskoordinator/in, SQA-Bundeskoordinator/in
  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online

Begriffe, die das BMBF bewusst nicht verwendet, weil sie ein falsches Bild von der SQA-Philosophie vermitteln: Qualitätsbericht, Formular, ausfüllen.

Verantwortlichkeit auf Landesebene: Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten im Bundesland ist die Schulaufsicht, unterstützt von den SQA-Landeskoordinator/inn/en.

2. Entwicklungspläne (EP)

2.1 Schulen

Grundrhythmus: Um die Kontinuität der pädagogischen Arbeit an den Schulen zu gewährleisten, nehmen Entwicklungspläne einen Zeitraum von etwa drei Jahren in den Blick. Vor diesem Hintergrund werden jährlich der Ist-Stand analysiert daraus konkrete Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung und Evaluierung abgeleitet.

EP werden an den Schulen im Laufe des 2. Semesters für das jeweils folgende Schuljahr bearbeitet und spätestens nach Schulbeginn im Herbst an die Schulaufsicht übermittelt.

Inhalt: Jeder Entwicklungsplan enthält in der laufenden Periode 2012–16 zwei Themen. Diese Fokussierung soll es den Schulen ermöglichen, mit ihren Zielen und Maßnahmen in die Tiefe zu gehen, d. h. die Schüler/innen tatsächlich zu erreichen. Natürlich steht es jeder Schule frei, mehr als zwei Themen zu bearbeiten; von ihr verlangt werden darf dies aber nicht.

Thema 1 ist an die Rahmenzielvorgabe des BMBF gebunden (s.o.). Auf Landesebene kann eine Spezifizierung des Themas 1 erfolgen, wobei jedenfalls auf inhaltliche Kontinuität im Sinne der mehrjährigen Rahmenzielvorgabe zu achten ist.

2016 wird das BMBF neuerlich eine Rahmenzielvorgabe bekannt geben. Sie wird die derzeit geltende Vorgabe entweder um eine Periode verlängern oder zumindest so organisch fortschreiben, dass alle Schulen ihre begonnenen Entwicklungsvorhaben fortsetzen können.

Thema 2 steht gleichberechtigt neben Thema 1 und ist von jeder Schule nach ihren Interessen und Bedürfnissen frei zu wählen.

Leitfragen zu Thema 1:

  • Wie gestalten wir – unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten – Schule und Unterricht, damit sich das Lernen und Lehren im Sinne der Individualisierung und Kompetenzorientierung in inklusiven Settings weiterentwickelt?
  • Wie gestalten und begleiten wir die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen?

Inhaltliche Schwerpunkte:

Im Rahmen der oben genannten Grundfragen ist in Thema 1 die Auseinandersetzung mit folgenden Ressortschwerpunkten für alle Schulen verbindlich:

Volksschule
  • Schuleingangsphase oder
  • Bildungsstandards oder
  • Übergänge zu weiterführenden Schulen
Sekundarstufe I (AHS [2], HS, NMS)
  • Bildungsstandards
Sekundarstufe II (AHS)
  • Neue Reifeprüfung
PTS
  • Weiterentwicklung der Individualisierung und Differenzierung (in Anlehnung an NMS)
Sonderschulen und Integrationsstandorte
  • Individuelle Förderung/individuelle Förderpläne oder
  • Übergänge gestalten

Andere Schwerpunktthemen, die noch aus dem SQA-Pilotjahr 2012/13 stammen, können selbstverständlich von den Schulen weiter bearbeitet werden. Da die oben genannten Schwer­punkte jedoch zentrale Bausteine auf dem Weg zur Kompetenzorientierung bzw. Individualisierung sind, sollen sie spätestens ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise in Thema 1 integriert werden. „Integrieren“ meint, die wichtigsten Ziele und Maßnahmen zu diesen Schwerpunkten – immer unter dem Dach der Kompetenzorientierung und Individualisierung – in den EP aufzunehmen.

2.2 Region, Land und Bund

Grundrhythmus: Mit Blick auf die Rahmenzielvorgabe des BMBF sowie auf allfällige Spezifizierungen auf Landesebene setzen sich die jeweils Verantwortlichen jährlich konkrete Ziele und planen Maßnahmen zur Umsetzung und Evaluierung.

Inhalt: Die Anzahl der zu bearbeitenden Themen ist nicht festgelegt. Sie richtet sich nach der Analyse der Schul-EP sowie nach den spezifischen Bedürfnissen, Vorgaben und Rahmenbedingungen auf der jeweiligen Ebene. Das Themenspektrum erweitert sich daher in der Regel aufsteigend mit den Ebenen des Schulsystems.

2.3 Richtlinien für die Erarbeitung der Entwicklungspläne

Einhaltung der vorgegebenen, verbindlichen Grundstruktur, zu der es orientierende Leitfragen für Schulen. Die EP-Struktur für die Ebenen Region, Land und Bund wird in den nächsten Monaten überarbeitet und nach Abstimmung mit der Schulaufsicht auf der SQA-Website veröffentlicht.

Erarbeitung als partizipativer Prozess auf möglichst breiter Basis unter Nutzung bereits bestehender Arbeitsstrukturen (Beispiele: Thematisierung des Regional-EP in Schulleiter­tagun­gen, des Landes-EP in PSI-Besprechungen, des Bundes-EP in LSI-Konferenzen)

vereinbarte Spielregeln bzgl. Kommunikation und Entscheidungsfindung

nicht delegierbare Letztverantwortung der jeweiligen Leitungspersonen für EP (Erstellung, Ergebnis)

Transparenz von Arbeitsprozessen und Verantwortlichkeiten

möglichst breite, wirksame Information über das Ergebnis

Dokumentation: EP werden auf der jeweiligen Ebene systematisch gesammelt.

Einsatz der SQA-Schul-, Landes- bzw. Bundeskoordinator/inn/en nach vereinbartem Aufgabenprofil. SQA-Schulkoordinator/inn/en sind grundsätzlich Lehrpersonen. Abhängig von der Größe der Schule kann die SQA-Schulkoordination auf bis zu vier Lehrer/innen aufgeteilt werden. Es wird empfohlen, die Entscheidung über die jeweilige Anzahl der SQA-Schulkoordinator/inn/en den Schulen zu überlassen. Nur in Kleinschulen (ein bis drei Klassen) kann auch der/die Schulleiter/in die SQA-Schulkoordination übernehmen.

Sonderpädagogik: Der EP an Sonderschulen, an denen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik eingerichtet sind, gilt ausschließlich für die Schulart Sonderschule; Leitungen von Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (unabhängig davon, ob diese – im Sinne des
§ 27a SchoG – Sonderschulen sind oder ob deren Aufgaben von den Landesschulräten wahrgenommen werden) sind jedoch bei der Erarbeitung von Regional- und Landes-EP unbedingt einzubeziehen.

Kleinschulen: Im Sinne lokaler bzw. regionaler Abstimmungen werden Kleinschulen (ein bis drei Klassen) angeregt, SQA-Verbünde zu bilden. Diese können aus Kleinschulen (horizontaler Verbund) oder auch aus einer Kombination von Kleinschulen mit Standorten anderer Schularten (vertikaler Verbund) bestehen.

Ein SQA-Verbund ist durch die gemeinsame Bearbeitung bzw. die Kooperation bei der Umsetzung mindestens eines der Themen der Entwicklungspläne charakterisiert. Als gemeinsame Themen bieten sich z. B. die Verbreiterung von Angeboten in einer Region, die Verbesserung der Austausch- und Reflexionsmöglichkeiten unter den Beteiligten oder die Harmonisierung der Übergänge zwischen Schularten an.

Ein SQA-Verbund muss von der Schulaufsicht genehmigt und im jeweiligen Regional- bzw. Landesentwicklungsplan dokumentiert werden.

Bei Schulen mit angeschlossenen Schularten (z. B. NMS und PTS), die einen gemeinsamen EP verfassen, ist bei Thema 1 jeweils mindestens eine schulartenspezifische Zielsetzung verbindlich (Beispiel: NMS: zwei Ziele zu BIST und PTS: ein Ziel zu Individualisierung und Differenzierung; gemeinsam: ein Ziel zu „Förderliche Leistungsbeurteilung“).

Bei Schulen unter einer Leitung ist mindestens ein Thema des Entwicklungsplans gemeinsam zu bearbeiten.

2.4 Öffentlichkeitsgrad der Entwicklungspläne

Die Regional-, Landes- und Bundes-EP müssen jeweils für alle darunter liegenden Ebenen einsehbar sein (Beispiel: Bundes-EP AHS für Landes- und Schulebene).

Die EP sind grundsätzlich nur für die jeweils übergeordnete Ebene einsehbar (Beispiel: Schul-EP APS für PSI). Auf Verlangen der Führungsperson einer Ebene ist in begründeten Fällen (z. B. Zweifel an der Plausibilität eines EP) auch die Einsichtnahme in die EP zwei oder mehr Ebenen darunter zu ermöglichen.

3. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

BZG sind wichtige – aber nicht die einzigen – Führungsinstrumente. In ihnen zeigt sich das Prinzip der dialogischen Führung besonders deutlich.

Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen den Führungspersonen zweier benachbarter Ebenen ist der jeweils aktuelle EP der nachgeordneten Ebene (Abfolge daher z.B.: 1. Schule erarbeitet EP, 2. BZG Schulleitung – Schulaufsicht).

Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung (nötigenfalls nach einer Überarbeitungsschleife), unterschrieben von beiden Gesprächs­partner/inne/n. Weisungen sollen nur im äußersten Notfall erteilt werden.

BZG finden zwischen allen Ebenen (Schulleiter/in – [PSI –] LSI – AL BMBF – SC BMBF) grundsätzlich 1x jährlich statt. Wo dies möglich ist, sollten BZG gebündelt nach Eintreffen der jeweiligen EP geführt werden; ansonsten verteilen sie sich über das (Schul-)Jahr. Wann immer sie auch stattfinden, sie orientieren sich jedenfalls am zuletzt übermittelten EP.

Mengengerüst im APS-Bereich: PSI mit einer großen Anzahl von Schulen werden die BZG mit den Schulleiter/inne/n bis auf Weiteres voraussichtlich nur alle zwei Jahre führen können.

Sonderpädagogik: Das BZG an Sonderschulen, an denen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik eingerichtet sind, gilt grundsätzlich nur für die Schulart Sonderschule; es wird von zuständigem/r PSI (bei Landessonderschulen – je nach Zuständigkeit im je­weiligem Bundesland – PSI bzw. LSI) geführt.

4. Feedback, Evaluation, externe Daten

Feedback und Evaluation sind wertvolle Grundlagen für die eigene (Entwicklungs-)Arbeit, weil sie eine zusätzliche (Außen-)Perspektive ins Spiel bringen. Besonders wirksam ist gut eingesetztes Individualfeedback – es soll daher auf allen Ebenen stattfinden (an Schulen in koordinierter Form, um Häufungen in einzelnen Klassen zu vermeiden). Feedback, Evaluation und der Umgang mit externen Daten erfordern höchste Sensibilität. Ein „niederschwelliger“ Einstieg soll immer dort möglich sein, wo noch wenig Erfahrung gegeben ist.

Die Einbeziehung der jährlichen BIST- und Reifeprüfungsergebnisse in die Entwicklungsarbeit ist auf allen Ebenen verbindlich und muss in den jeweiligen Entwicklungsplänen nachvollziehbar sein.

BIST-Rückmeldungen: Die Schulaufsicht kann bei Bedarf Einsicht in Detailergebnisse der Schule verlangen – letztere von Vornherein einzufordern, wäre aus Sicht von SQA kontraproduktiv und nicht im Sinne von SQA!

5. Unterstützungsmaßnahmen und Ressourcen des BMBF

  • SQA-Website www.sqa.at (u. a. Materialien zu EP, BZG; Leittexte; Kooperations­partner/innen…)
  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online (Feedbackinstrumente)
  • SQA-Führungskräfteworkshops, verpflichtend für alle LSI, PSI, Schulleiter/innen und (Schul-) Abteilungsleiter/innen der Sektion I
  • SQA-Schul-, Landes- und Bundeskoordinator/inn/en
    Die Abgeltung für SQA-Schulkoordinator/inn/en erfolgt an AHS über Einrechnungen, für APS ab vier Klassen in Form von Belohnungen (1 x jährlich, gestaffelt nach Anzahl der Klassen).
    Für Kleinschulen (ein bis drei Klassen) besteht die Möglichkeit, in SQA-Verbünden zusammenzu­arbeiten (s. o.). In diesem Fall hängt die Höhe der Belohnungen von der Anzahl der Klassen im Verbund ab und kann auf die SQA-Koordinator/inn/en der Schulen aufgeteilt werden. Beispiel: Verbund aus Schule 1 (drei Klassen), Schule 2 (eine Klasse) und Schule 3 (eine Klasse) ergibt eine Belohnung für fünf Klassen.
    Bei angeschlossenen Schulen und Schulen unter einer Leitung richtet sich die Höhe der Belohnungen nach der Gesamtanzahl der Klassen. Die Belohnung kann auf die SQA-Koordinator/inn/en der einzelnen Schulen aufgeteilt werden. Beispiel: NMS mit acht Klassen, angeschlossene PTS mit einer Klasse ergibt eine Belohnung für neun Klassen.
  • IT-Tools für die Administration von EP und BZG-Vereinbarungen (wird im Laufe des Schuljahres 2014/15 veröffentlicht) sowie für die Eingabe der Belohnungen für SQA-Schulkoordinator/inn/en (APS)

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 22. Oktober 2014

Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, M.A.

[1] Mit der kursiv gesetzten Ergänzung der Rahmenzielvorgabe betont das BMBF, dass alle Maßnahmen zur Rahmen­zielvorgabe der Förderung aller Schülerinnen und Schüler auf Basis eines breiten Verständnisses von inklusiver Bildung dienen.

[2] AHS-Langform: Im Sinne der kontinuierlichen Kompetenzentwicklung als Teil von Thema 1 oder – wenn selbst gewählt – als Thema 2.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten