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Ausser Kraft getreten

Rundschreiben Nr.: 27/2013 SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: - Kleinschulen: SQA-Verbünde - angeschlossene Schulen und Schulen unter einer Leitung - Schulkoordinator/inn/en: Anzahl und Auswahl - Erstellung und Öffentlichkeitsgrad der Entwicklungspläne (EP) (Ergänzung zu RS 14/2013: SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2013/14)

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 25/2014 ; Geschäftszahl: BMBF-20.300/0074-I/4/2014 ; SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für das Schuljahr 2014/15

Geschäftszahl: BMUKK-20.300/0172-I/4/2013
SachbearbeiterIn: Mag. Edwin Radnitzky
Abteilung: I/4
E-Mail: edwin.radnitzky@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4705
F +43 1 53120-814705

Rundschreiben Nr. 27/2013 (BMBWF)

Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
Geltungsdauer: ab 1.9.2013
Rechtsgrundlage: § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, das vorliegende Rundschreiben an die Landes- und Bezirksschulaufsicht sowie alle allgemein bildenden Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten.

SQA – Schulqualität Allgemeinbildung:

Kleinschulen: SQA-Verbünde

Im Sinne lokaler bzw. regionaler Abstimmungen werden Kleinschulen (1 bis 3 Klassen) angeregt, SQA-Verbünde zu bilden. Diese können aus Kleinschulen (horizontaler Verbund) oder auch aus einer Kombination von Kleinschulen mit Standorten anderer Schularten (vertikaler Verbund) bestehen.

Ein SQA-Verbund ist durch die gemeinsame Bearbeitung bzw. die Kooperation bei der Umsetzung mindestens eines der Themen der Entwicklungspläne charakterisiert. Als gemeinsame Themen bieten sich z. B. die Verbreiterung von Angeboten in einer Region, die Verbesserung der Austausch- und Reflexionsmöglichkeiten unter den Beteiligten oder die Harmonisierung der Übergänge zwischen Schularten an.

Ein SQA-Verbund muss von der Schulaufsicht genehmigt und im jeweiligen Bezirks-/ Regional- bzw. Landesentwicklungsplan dokumentiert werden.

Die Höhe der Belohnungen in SQA-Verbünden hängt von der Anzahl der Klassen im Verbund ab und kann auf die SQA-Koordinator/inn/en der Schulen im Verbund aufgeteilt werden. Beispiel: Verbund aus Schule 1 (3 Klassen), Schule 2 (1 Klasse) und Schule 3 (1 Klasse) ergibt eine Belohnung für 5 Klassen.

Die Höhe der Belohnungen wird für die Jahre 2013 bzw. 2014 valorisiert und im ersten Quartal 2014 bekannt gegeben.

Angeschlossene Schulen und Schulen unter einer Leitung

Angeschlossene Schulen (z.B. Polytechnische Schulen, die an eine NMS angeschlossen sind) und Schulen unter einer Leitung werden wie Schulen ab vier Klassen behandelt, d. h. die Höhe der Belohnungen für die SQA-Schulkoordinator/inn/en richtet sich nach der Gesamtanzahl der Klassen. Die Belohnung kann auf die SQA-Koordinator/inn/en der einzelnen Schulen aufgeteilt werden. Beispiel: NMS mit 8 Klassen, angeschlossene PTS mit einer Klasse ergibt eine Belohnung für 9 Klassen.

Analog zu den SQA-Verbünden ist bei Schulen unter einer Leitung mindestens ein Thema des Entwicklungsplans gemeinsam zu bearbeiten. Bei angeschlossenen Schulen muss sich zumindest ein EP-Ziel (bzw. ein Unterziel) auf den angeschlossenen Schultyp beziehen.

Schulkoordinator/inn/en: Auswahl und Anzahl

SQA-Schulkoordinator/inn/en sind Lehrpersonen, die koordinierende o. ä. Aufgaben zur Unterstützung des Schulleiters/der Schulleiterin bei der Umsetzung von SQA am Schulstandort übernehmen. Ihr Tätigkeitsprofil wird mit dem Schulleiter/der Schulleiterin vereinbart. Abhängig von der Größe der Schule kann die dafür vorgesehene Belohnung (APS) bzw. Werteinheiten-Einrechnung (AHS) auf bis zu drei Lehrer/innen aufgeteilt werden. Es wird empfohlen, die Entscheidung über die jeweilige Anzahl der SQA-Schulkoordinator/inn/en den Schulen zu überlassen.

Nur in Kleinschulen (1 - 3 Klassen) kann auch der/die Schulleiter/in die SQA-Schulkoordination übernehmen und die dafür vorgesehene Belohnung erhalten.

Erstellung und Öffentlichkeitsgrad der Entwicklungspläne (EP)

Die EP sollen auf allen Ebenen in einem partizipativen Prozess auf möglichst breiter Basis erarbeitet werden; es wird empfohlen, dabei bereits bestehende Arbeitsstrukturen zu nutzen (Beispiele: Thematisierung des Bezirks-/Regional-EP in Schulleitertagungen, des Landes-EP in PSI-Besprechungen, des Bundes-EP in LSI-Konferenzen). Die Letztverantwortung für den EP (Erstellung, Ergebnis) liegt jeweils beim Schulleiter/bei der Schulleiterin, dem/der PSI, dem/der LSI bzw. dem/der Verantwortlichen im BMUKK. Personen mit Fachexpertise können nach Bedarf beigezogen werden; SPZ-Leitungen sind auf Bezirks-/Regional- bzw. Landesebene jedenfalls mit einzubeziehen.

Die Bezirks-/Regional-, Landes- und Bundes-EP müssen jeweils für alle darunter liegenden Ebenen einsehbar sein (Beispiel: Bundes-EP AHS für Landes- und Schulebene).

Die EP sind grundsätzlich nur für die jeweils übergeordnete Ebene einsehbar (Beispiel: Schul-EP APS für PSI). Auf Verlangen der Führungsperson einer Ebene ist in begründeten Fällen
(z.B. Zweifel an der Plausibilität eines EP) auch die Einsichtnahme in die EP zwei oder mehr Ebenen darunter zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 20. Dezember 2013

Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, M.A.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten