Herausgabe von SchülerzeitungenGeschäftszahl: BMBF-17.054/0003-B/7c/2015 SachbearbeiterIn: Mag. Walter Olensky Abteilung: B/7c E-Mail: walter.olensky@bmbf.gv.at T +43 1 53120-4846 F +43 1 53120-814846 Rundschreiben Nr. 8/2015 (BMBWF) Verteiler: Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Direktionen der Zentrallehranstalten Direktionen der Pädagogischen Hochschulen Direktionen der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen Sachgebiet: Unterrichtsprinzipien Inhalt: Schülerzeitung Geltung: unbefristet Gestützt auf den Grundsatzerlass für Medienerziehung (BMUKK 48.223/0006-B/7/2011, Rundschreiben Nr. 04/2012), der zu einem kritischen Umgang mit Medien anregt und die aktive Mediengestaltung fördern möchte, stellt das Bundesministerium für Bildung und Frauen zum Thema Schülerzeitungen grundsätzlich fest: Schülerzeitungen sind periodische Druckwerke, die von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen für Schülerinnen und Schüler gestaltet und herausgegeben werden. Sie dienen dem Gedankenaustausch und der Auseinandersetzung mit schulischen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und allgemein-kulturellen Problemen. Als Mittel der Meinungsbildung und Information sind sie ebenso Träger der Pressefreiheit wie Betriebszeitungen, Kundenzeitungen, Tageszeitungen oder andere Druckwerke von Minderjährigen für Minderjährige. Schülerzeitungen sind für eine effiziente Schülermitverwaltung im Sinne von § 58 SchUG (Interessenvertretung durch Mitwirkung und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler sowie Mitgestaltung des Schullebens durch diese) weitgehend unentbehrlich. Deshalb ist ihre Herausgabe grundsätzlich zu begrüßen und sollte nach Möglichkeit unterstützt werden. Lehrerinnen und Lehrer sollten z. B. auch im Kontext Geschichte/Politische Bildung – Meinungs- und Pressefreiheit – ihre Schülerinnen und Schüler ermutigen bzw. anregen, ihre diesbezüglichen Rechte in Form der Herausgabe und Gestaltung einer Schülerzeitung wahrzunehmen. Die Herausgabe einer Schülerzeitung bedeutet Verantwortung im Umgang mit Informationen und deren Verbreitung. Was verantwortungsvolles journalistisches Handeln bedeutet, zeigt der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ auf. Die darin formulierten „Grundsätze für die publizistische Arbeit“ können als ethische Richtschnur dienen. Schülerzeitungen finanzieren sich selbst durch den Verkaufserlös sowie durch Einnahmen aus Spenden und Subventionen. Die Aufnahme von Anzeigen kommt als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass der Charakter der Schülerzeitung - als Zeitung von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler – erhalten bleibt (die Zeitung also nicht vorwiegend Werbeträger wird) und Art und Inhalt der Inserate der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule nicht entgegenstehen. Der Vertrieb der Schülerzeitung darf den Schulbetrieb in keiner Weise stören. An Schulen, an denen ein Schulgemeinschaftsausschuss gemäß § 64 SchUG besteht, steht diesem bei allen Fragen zur Herstellung und dem Vertrieb von Schülerzeitungen in der Schule ein Beratungsrecht zu. Die medienrechtlichen Bestimmungen (Bundesgesetz vom 12. Juni 1981, BGBl. 314/81) über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz) in der derzeit geltenden Fassung sind zu beachten. (Vergleiche beiliegendes Merkblatt für die Herausgabe von Schülerzeitungen) Dieses Rundschreiben wird auch im Verordnungsblatt des Bundesministeriums für Bildung und Frauen kundgemacht werden. Beilage Merkblatt Wien, 8. Mai 2015 Für die Bundesministerin: SektChef Dr. Helmut Moser Zugeordnete/s Sachgebiet/eUnterrichtsprinzipien Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 11/2015 BMBF-33.543/0038-I/9d/2015 Grundsatzerlass Sexualpädagogik Nr. 6/2015 21.474/0035-II/4/2014 Empfehlung zur Durchführung gastronomischer Veranstaltungen an humanberuflichen Schulen, insbesondere LA für Tourismus und LA für wirtschaftliche Berufe Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen