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Ausser Kraft getreten

Grundsatzerlass zur Medienerziehung Wiederverlautbarung der aktualisierten Fassung

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 12/2022 ; 2022-0.318.453 ; Grundsatzerlass Medienbildung, Aktualisierung, Information der Schulen

Geschäftszahl: BMUKK-48.223/0006-B/7/2011
SachbearbeiterIn: Mag. Walter Olensky
Abteilung: B/7
walter.olensky@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4846
F +43 1 53120-814846

Rundschreiben Nr. 4/2012 (BMBWF)

Verteiler: Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
Direktionen der Zentrallehranstalten
Direktionen der Pädagogischen Hochschulen
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Medienerziehung; Definition,
Zielsetzungen, Durchführungsempfehlungen
Geltung: unbefristet

Eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses zur Medienerziehung erfolgt auf Grund der technischen Neuerungen seit 2001, um den international gängigen Begriff „Medienbildung“ zu verankern, den „netzwerkbasierten und sozialen Medien“ Rechnung zu tragen und die neu entstandenen Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen zu bedenken.

Gleichfalls wurde auf Grundlage der media-literacy Definition der EU (http://ec.europa.eu/culture/download/literacy/index_en.htm) und die Empfehlung der EU-Kommission vom 20.8.2009 C(2009) 6464 final “on media literacy in the digital environment for a more competitive audiovisual and content industry and an inclusive knowledge society”: http://ec.europa.eu/culture/download/literacy/docs/recom/c_2009_6464_en.pdf auch die aktive Teilhabe an Kommunikationsnetzen berücksichtigt.

Beilage: Grundsatzerlass Medienerziehung

Dieser Erlass tritt mit 31. Jänner 2012 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieses Erlasses tritt der Erlass GZ 48.223/14-Präs.10/01 vom 20. November 2001 außer Kraft.

Wien, 11. Jänner 2012

Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten