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Ausser Kraft getreten

Schulentwicklung mit SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für die Schuljahre ab 2016/17

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 6/2019 ; BMBWF-20.300/0010-III/5/2019 ; Schulentwicklung mit SQA - Schulqualität Allgemeinbildung, Richtlinien ab September 2019

Geschäftszahl: BMBF-20.300/0012-I/5/2016
SachbearbeiterIn: Mag. Edwin Radnitzky
Abteilung: I/5
edwin.radnitzky@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-4705
F +43 1 53120-814705

Rundschreiben Nr. 6/2016 (BMBWF)

Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
Geltungsdauer: ab 5.9. 2016
Rechtsgrundlage: § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, das vorliegende Rundschreiben, das das Rundschreiben Nr. 13/2015 ersetzt, an die Landes- und Pflichtschulaufsicht sowie alle allgemein bildenden Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten.

Richtlinien für die Schuljahre ab 2016/17

Dem BMBF ist es auch weiterhin ein Anliegen, die Kontinuität der Entwicklungsarbeit an den Schulen sowie in den Regionen und Ländern zu gewährleisten. Die „Richtlinien für die Schuljahre ab 2016/17“ schreiben daher grundsätzlich die Richtlinien für die vergangenen Jahre fort. Änderungen gibt es nur dort, wo die Zwischenbilanz nach dem 1. SQA-Zyklus 2012-16 dies nahelegt.

1. Allgemeines

Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz (Verbindlichkeit für Schulen ab 1. 9. 2013) und auf § 56 Abs. 2 SchUG.

Definition: SQA ist eine Initiative des BMBF für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.

Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, unterstützt durch wertschätzendes, professionelles Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungsniveaus führen.

Rahmenzielvorgabe der Sektion I des BMBF für die Schuljahre ab 2016/17 ist die „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings.“

Prinzipien: Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen. Leittexte zu den Themen „Lernen“, „Unterrichts- und Schulqualität“ und „Dialogische Führung“ sowie Orientierungstexte zu „Inklusion“, „Geschlechtergerechtigkeit und –gleichstellung“ sowie „Digitale Bildung in allen Unterrichtsfächern“ finden sich auf der SQA-Website (www.sqa.at).

Terminologie/Begrifflichkeiten: Folgende Begriffe werden in der Innen- und Außenkommunikation des BMBF durchgehend verwendet:

  • SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
  • Entwicklungsplan – EP (Schul-EP/SEP; Regional-EP/REP, Landes-EP/LEP, Bundesschularten-EP/BEP AHS/APS)
  • Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch – BZG
  • Dialogische Führung
  • SQA-Schulkoordinator/in (SQA-SK), SQA-Landeskoordinator/in (SQA-LK), SQA-Bundeskoordinator/in (SQA-BK)
  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online

Verantwortlichkeit auf Schul-, Regional- bzw. Landesebene: Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten auf Schulebene ist der/die Schulleiter/in, unterstützt vom/von der SQA-Schulkoordinator/in; auf regionaler Ebene ist es der/die Pflichtschulinspektor/in; auf Ebene des Bundeslands der/die Landesschulinspektor/in, unterstützt von den SQA-Landeskoordinator/inn/en.

2 Entwicklungspläne:

2.1 Grundrhythmus:

Die Entwicklungspläne aller Ebenen (Schule, Region, Bundesland, BMBF) folgen grundsätzlich einem 1-Jahres-Rhythmus. Die Schul-EP (APS & AHS) werden jeweils im Laufe des 2. Semesters für das folgende Schuljahr erarbeitet. Sie sind spätestens nach Schulbeginn im Herbst an die Schulaufsicht zu übermitteln.

2.2 Themen:
2.2.1 Ebene Schulen

Jeder Entwicklungsplan enthält 2 Themen, die sich ihrerseits in mehrere Sub-Themen aufgliedern können. Diese Fokussierung soll es den Schulen ermöglichen, mit ihren Zielen und Maßnahmen in die Tiefe zu gehen, d. h. die Schüler/innen tatsächlich zu erreichen. Natürlich steht es jeder Schule frei, mehr als 2 Themen zu bearbeiten; von ihr verlangt werden darf dies aber nicht.

Für beide Themen gilt die folgende Leitfrage:

Welche Maßnahmen evidenzbasierter (s. Pkt. 4) Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- & Organisationsentwicklung) müssen wir an unserem Standort setzen, um das gewählte Thema im Sinne der Rahmenzielvorgabe des BMBF („Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings“) zu bearbeiten?

Unabhängig von der Wahl des Entwicklungsthemas geht es also immer um eine pädagogische Perspektive: Wie können wir unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich beim Lernen begleiten, ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht werden, ihre Potenziale erkennen und deren Entfaltung optimal unterstützen, damit sie positive Lernerfahrungen machen und ihre Lernergebnisse verbessern können?

Thema 1 orientiert sich dabei stark an den EP-Themen der jeweils übergeordneten Ebene und den zuletzt mit ihr getroffenen Zielvereinbarungen.

Thema 2 steht gleichberechtigt neben Thema 1 und ist von jeder Schule nach ihren Interessen und ihrem Bedarf frei zu wählen; ein Bezug zur Rahmenzielvorgabe des BMBF ist dabei herzustellen. Eine Vereinheitlichung des Themas 2 in einzelnen Regionen oder Ländern ist nicht vorgesehen. – Wenn ein Vorhaben während eines Schuljahres abgeschlossen wird, kann selbstverständlich ein neues an seine Stelle treten.

2.2.2 Ebenen Region, Land und Bund

Anzahl und Inhalte der zu bearbeitenden Themen sind nicht festgelegt. Sie richten sich nach der Analyse der EP auf der jeweils nachgeordneten Ebene (samt Zielvereinbarungen), nach den EP-Themen der jeweils übergeordneten Ebene (samt Zielvereinbarungen) sowie nach den Steuerungserfordernissen, Interessen und Rahmenbedingungen auf der jeweiligen Ebene selbst. Das Themenspektrum erweitert sich daher in der Regel aufsteigend mit den Ebenen des Bildungssystems.

2.3 Erarbeitung:

Grundstruktur: Die EP aller Ebenen haben eine durchgängige und verbindliche Grundstruktur. Die entsprechenden Vorlagen und Leitfragen sind auf der SQA-Website abrufbar (www.sqa.at).

Partizipativer Prozess: EP sollen auf möglichst breiter Basis und unter Nutzung bestehender Arbeitsstrukturen erstellt werden (z.B. Arbeit am Schul-EP in Steuergruppen, am Regional-EP bei Tagungen der Schulleiter/innen, am Landes-EP bei PSI-Besprechungen). Der Schul-EP muss dem gesamten Lehrer/innen-Kollegium aktiv kommuniziert werden.

Verantwortung der Führungspersonen: Die Letztverantwortung für Erarbeitung, Ergebnis und Kommunikation des EP ist nicht delegierbar.

Kommunikation und Entscheidungsfindung: Vorab vereinbarte Verfahrensregeln sowie die Transparenz von Arbeitsprozessen und Verantwortlichkeiten sind unabdingbare Voraus­setzungen für einen erfolgreichen Erarbeitungsprozess.

Einbeziehung der Schulpartner/innen: Die Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungs­berechtigten sind in geeigneter Form in den Entwicklungsprozess einzubeziehen: Präsentation der Entwicklungsvorhaben; Information über die Ergebnisse; Feedback und Evaluation, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Dokumentation und Öffentlichkeitsgrad: EP werden auf der jeweiligen Ebene systematisch gesammelt und (im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Schulentwicklungsprozessen) an der Schule durchgängig verfügbar gehalten. Die Regional-, Landes- und Bundes-EP müssen für die Führungspersonen aller nachgeordneten Ebenen zugänglich sein (z. B. Bundes-EP AHS für LSI und Schulen). Umgekehrt sind EP grundsätzlich nur für die jeweils übergeordnete Ebene einsehbar (z. B. Schul-EP APS für PSI). In begründeten Fällen können Führungskräfte auch in die EP weiterer nachgeordneter Ebenen Einsicht nehmen.

Sonderpädagogik: Der EP an Sonderschulen, an denen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik eingerichtet sind, gilt ausschließlich für die Schulart Sonderschule; Leitungen von Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (unabhängig davon, ob diese – im Sinne des § 27a SchoG – Sonderschulen sind oder ob deren Aufgaben von den Landesschulräten wahrgenommen werden) sind jedoch bei der Erarbeitung von Regional- und Landes-EP unbedingt einzubeziehen.

Kleinschulen: Im Sinne lokaler bzw. regionaler Abstimmungen werden Kleinschulen (ein bis drei Klassen) angeregt, SQA-Verbünde zu bilden. Diese können aus (Klein-)Schulen der gleichen Schulart (horizontaler Verbund) oder auch aus einer Kombination von Kleinschulen mit Standorten anderer Schularten (vertikaler Verbund) bestehen. Für SQA-Verbünde gilt ebenso wie für Schulen unter einer Leitung die Empfehlung, einen gemeinsamen EP zu erarbeiten; zumindest aber ist ein gemeinsames Thema in ihre jeweiligen EP aufzunehmen (z. B. die Verbreiterung von Angeboten in einer Region, die Verbesserung der Austausch- und Reflexionsmöglichkeiten unter den Beteiligten oder die Harmonisierung der Übergänge zwischen Schularten).

SQA-Verbünde müssen von der Schulaufsicht genehmigt und im jeweiligen Regional- bzw. Landesentwicklungsplan dokumentiert werden.

Bei Schulen mit angeschlossenen Schularten (z. B. NMS und PTS), die einen gemein­samen EP verfassen, ist bei Thema 1 jeweils mindestens eine schulartenspezifische Ziel­setzung verbindlich (z. B. NMS: 2 Ziele zu BIST und PTS: 1 Ziel zu Individualisierung und Differenzierung; gemeinsam: 1 Ziel zu „Förderliche Leistungsbeurteilung“).

2.4 Mindest-Qualitätsstandards für EP

Entwicklungspläne…

  • beziehen sich auf die SQA-Rahmenzielvorgabe des BMBF
  • orientieren sich an der Leitfrage für Thema 1 & 2
  • richten sich nach der Strukturvorgabe des BMBF (s. www.sqa.at)
  • sind möglichst evidenzbasiert (durch Daten belegt)
  • sind partizipativ nach transparenten Spielregeln erarbeitet
  • werden von der jeweiligen Führungsperson verantwortet

3. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

BZG sind wichtige – aber nicht die einzigen – Führungsinstrumente. In ihnen zeigt sich das Prinzip der dialogischen Führung besonders deutlich. Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen den Führungspersonen zweier benachbarter Ebenen sind der jeweils aktuelle EP der nachgeordneten Ebene und die damit verbundenen Zielvereinbarungen.

Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung (nötigenfalls nach einer Überarbeitungsschleife), unterschrieben von beiden Gesprächspartner/inne/n. Weisungen sollen nur im äußersten Notfall erteilt werden.

Sonderpädagogik: Das BZG an Sonderschulen, an denen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik eingerichtet sind, gilt grundsätzlich nur für die Schulart Sonderschule; es wird von zuständigem/r PSI (bei Landessonderschulen – je nach Zuständigkeit im jeweiligen Bunde­land – PSI bzw. LSI) geführt.

3.1 Grundrhythmus:

Die BZG zwischen allen Ebenen finden grundsätzlich 1x jährlich statt. APS: Aufgrund der großen Anzahl von Schulen in einzelnen Regionen können sich die BZG der Schulleitungen mit dem/der PSI auf maximal 2 Jahre erstrecken. Auf die jährliche Übermittlung der Schul-EP muss bei jenen Schulen, die nicht bald darauf ein BZG haben, jedenfalls eine Reaktion des/der PSI erfolgen (Erhaltsbestätigung & Kurz-Rückmeldung; Thematisierung bei Schulleiter/innen-Besprechung, o. Ä.). – Wann immer die BZG auch stattfinden, sie orientieren sich jedenfalls am zuletzt übermittelten Schul-EP und an den am Ende des letzten BZG getroffenen Zielvereinbarungen.

3.2 Mindest-Qualitätsstandards:

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche…

  • orientieren sich am Prinzip der dialogischen Führung
  • sind „Chef/in-Sache“ (bei Gesprächsteams gilt: so klein wie möglich, so groß wie nötig)
  • folgen der Strukturvorgabe des BMBF (s. www.sqa.at)
  • nehmen den EP der nachgeordneten Ebene und die zuletzt mit ihr getroffenen Zielvereinbarungen als Ausgangspunkt
  • nehmen auf datenbasierte Evidenzen Bezug
  • finden in einem ungestörten Setting ohne Zeitdruck statt
  • münden in schriftlich dokumentierte und von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen, die wie die EP durchgängig verfügbar gehalten werden

4 Evaluation, Feedback, externe Daten:

Es gehört zur Professionalität in Schule und Unterricht, die Wirksamkeit des eigenen pädagogischen Handelns bzw. der Schulentwicklungsprozesse zu überprüfen. Um nicht nur auf Meinungen und Vermutungen angewiesen zu sein, braucht es Evidenzbasierung, d. h. die Analyse und Interpretation relevanter Daten. Viele davon sind bereits im Schulsystem verfügbar (z. B. Schülerleistungsergebnisse, Übertrittsquoten, Fernbleiben vom Unterricht), andere wiederum müssen die Akteur/innen selbst erzeugen (z. B. Ergebnisse von Individualfeedback oder Projekt-Evaluationen, Notizen zu Unterrichtsbeobachtungen). Dafür steht auf www.sqa.at ein reichhaltiges Materialangebot zur Verfügung. An Evaluation und Feedback führt jedenfalls kein Weg vorbei.

Die Auseinandersetzung mit folgenden Daten & Ergebnissen ist (auch) im Rahmen von SQA auf allen Ebenen des Schulsystems verpflichtend, wo immer sie thematisch relevant sind:

  • Ergebnisse der Bildungsstandards-Überprüfungen (4. & 8. Schulstufe; VS, NMS, AHS)
  • Ergebnisse der Reifeprüfung (AHS)
  • Ergebnisse des SLS (Salzburger Lesescreening; 3. & 5. Schulstufe; VS, NMS, AHS)

Die Berücksichtigung der Ergebnisse soll in den Entwicklungsplänen in integrativer Weise erfolgen (Beispiel VS: Betrachtung der Schuleingangsphase und der BIST-D4-Ergebnisse als Entwicklungslinie, Stichwort „Kompetenzaufbau“). Um von den o.g. Ergebnissen zu Maßnahmen der Unterrichts- bzw. Schulentwicklung zu gelangen, ist es – im Sinne der Betrachtung aus mehreren Perspektiven – häufig nötig, weitere Datenquellen zu nutzen (z.B. Individualfeedback, IKM – Informelle Kompetenzmessungen). Wenn deren Nutzung nicht auf der jeweiligen Ebene selbst als sinnvoll erkannt wird, ist sie im Zuge der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche verbindlich zu machen.

5 Unterstützungsmaßnahmen und Ressourcen des BMBF:

  • SQA-Website www.sqa.at
  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online (Feedbackinstrumente)
  • SQA-Qualifizierungsworkshops für Führungspersonen, Koordinator/innen und Multiplikator/innen
  • SQA-Bundeskoordination im BMBF
  • SQA-Schul- und Landeskoordinator/inn/en;
    • Einsatz: Für die Aufgabenprofile der SK und LK gibt es verbindliche Vorgaben des BMBF (s. www.sqa.at), die den Rahmen für die konkrete schriftliche Vereinbarung mit der jeweiligen Führungsperson bilden.
    • Die Abgeltung für SQA-Schulkoordinator/inn/en erfolgt an AHS über Einrechnungen, für APS ab vier Klassen in Form von Belohnungen (1x jährlich, gestaffelt nach Anzahl der Klassen; für Lehrer/innen, die die SQA-Schulkoordination im neuen Dienstrecht wahrnehmen, gilt diese Regelung nicht mehr). Für Kleinschulen (ein bis drei Klassen) besteht die Möglichkeit, in SQA-Verbünden zusammenzuarbeiten (s. Pkt. 3). In diesem Fall hängt die Höhe der Belohnungen von der Anzahl der Klassen im Verbund ab und kann auf die SQA-Koordinator/inn/en der Schulen aufgeteilt werden. Die genauen Belohnungsmodalitäten werden jährlich zeitgerecht in gesonderten Schreiben bekannt gegeben.
  • SQA-Partner/innen-Netzwerk
  • IT- Administrationstools (APS-SK-Belohnungen: RMT; Speichertool für EP und BZG-Vereinbarungen (ab Schuljahr 2016/17).

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 23. März 2016

Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, M.A.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten