Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Schulentwicklung mit SQA - Schulqualität Allgemeinbildung, Richtlinien ab September 2019

Außer Kraft getreten (mit dem Bildungsreformgesetz 2017 und dem neuen QMS wurde ein neuer gesetzlicher Rahmen für die Schulaufsicht gesetzt.)

BMBWF-20.300/0010-III/5/2019
BMBWF - III/5 (Qualitätsentwicklung und -sicherung)
MinR.in Dipl.-Päd.in Barbara Pitzer, M.Ed.
Sachbearbeiterin

T +43 1 531 20-4706
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr 6/2019 (BMBWF)

Verteiler: Bildungsdirektionen
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
Geltung: ab 1.9.2019
Rechtsgrundlage: § 6 Bildungsreformgesetz 2017 und § 56 Abs. 2 SchUG

Die Bildungsdirektionen werden ersucht, das Rundschreiben, welches das Rundschreiben Nr. 6/2016 ersetzt, an die Schulqualitätsmanager/innen sowie an alle allgemein bildenden Schulen in ihrem Wirkungsbereich weiterzuleiten.

Richtlinien ab 1.9.2019

Die Vorgaben des Bildungsreformgesetzes sind Grundlage der Aktualisierung des vorliegenden Rundschreibens. Dieses Rundschreiben gilt, bis ein für alle Schularten weiterentwickeltes Qualitätsmanagementsystem in Kraft tritt.

1. Allgemeines

Gesetzliche Grundlagen: SQA beruht auf § 6 Bildungsreformgesetz 2017. und § 56 Abs. 2 SchUG,

Definition: SQA ist eine Initiative des BMBWF für pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemein bildenden Schulwesen. SQA versteht sich als Grundhaltung, Methode und Werkzeug für die handelnden Personen auf allen Ebenen des Schulsystems, um die Qualität ihres Tuns und die Ergebnisse zu optimieren.

Ziel von SQA ist es, durch pädagogische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu bestmöglichen Lernbedingungen an allgemein bildenden Schulen beizutragen. Das eigenständige Lernen von Schülerinnen und Schülern, begleitet durch professionelles und wertschätzendes Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, soll zur weiteren Anhebung des Bildungs- und Leistungsniveaus führen.

Rahmenzielvorgabe des BMBWF für die systematische Qualitätsentwicklung ist die „Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings.“

Prinzipien: Ansatzpunkt der Planungen aller Schulen sind die unterschiedlichen Ausgangslagen ihrer Schülerinnen und Schüler. Damit wird auch der Forderung nach bewusstem Umgang mit Diversität (Integration/Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit) Rechnung getragen. Leittexte zu den Themen „Lernen“, „Unterrichts- und Schulqualität“ und „Dialogische Führung“ sowie Orientierungstexte zu „Inklusion“, Pädagogischer Diagnostik, „Geschlechtergerechtigkeit und –gleichstellung“ sowie „Digitale Bildung in allen Unterrichtsfächern“ finden sich auf der SQA-Website (www.sqa.at).

Terminologie/Begrifflichkeiten: Folgende Begriffe werden in der Innen- und Außenkommunikation des BMBWF durchgehend verwendet:

  • SQA – Schulqualität Allgemeinbildung
  • Entwicklungsplan – EP (Schul-EP/SEP; Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch – BZG
  • Dialogische Führung
  • SQA-Schulkoordinator/in (SQA-SK), SQA-Landeskoordinator/in (SQA-LK), SQA-Bundeskoordinator/in (SQA-BK)
  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online

Verantwortlichkeit auf Ebene der Schule und der Bildungsdirektion:

Verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der SQA-Aktivitäten auf Schulebene ist der/die Schulleiter/in, unterstützt vom/von der SQA-Schulkoordinator/in; auf regionaler Ebene ist es der/die Schulqualitätsmanager /in, auf Ebene des Bundeslands die/der Bildungsdirektor/in, die Leitung Pädagogischer Dienst, unterstützt von den SQA-Landeskoordinator/inn/en.

2 Entwicklungspläne

2.1 Grundrhythmus

Der Entwicklungsplan der Ebene Schule (SEP) folgt grundsätzlich einem 1-Jahres-Rhythmus. Der SEP (APS & AHS) wird jeweils im Laufe des 2. Semesters für das folgende Schuljahr erarbeitet und ist spätestens nach Schulbeginn an den/die Schulqualitätsmanager /in zu übermitteln.

2.2 Themen

2.2.1 Ebene Schule

Jeder Entwicklungsplan enthält zwei Themen, die sich ihrerseits in mehrere Sub-Themen aufgliedern können. Diese Fokussierung soll es den Schulen ermöglichen, mit ihren Zielen und Maßnahmen unterrichtsbezogen wirksam zu werden. Natürlich steht es jeder Schule frei, mehr als zwei Themen zu bearbeiten; von ihr verlangt werden darf dies aber nicht.

Für beide Themen gilt die folgende Leitfrage:

Welche Maßnahmen evidenzbasierter Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal- & Organisationsentwicklung) müssen wir an unserem Standort setzen, um das gewählte Thema im Sinne der Rahmenzielvorgabe des BMBWF („Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an allgemein bildenden Schulen in Richtung Individualisierung, Kompetenzorientierung und inklusiver Settings“) zu bearbeiten? Unabhängig von der Wahl des Entwicklungsthemas geht es also immer um eine pädagogische Perspektive: Wie können Schülerinnen und Schüler bestmöglich beim Lernen begleitet werden, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, ihre Potenziale zu erkennen und deren Entfaltung optimal zu unterstützen, damit sie positive Lernerfahrungen machen und ihre Lernergebnisse verbessern können?

Für das Thema 2 gilt:

Es ist von jeder Schule frei wählbar und steht in Bezug zur Rahmenzielvorgabe des BMBWF.

2.3 Erarbeitung auf der Ebene Schule

Grundstruktur: Der EP der Ebene Schule hat eine durchgängige und verbindliche Grundstruktur. Die entsprechende Vorlage samt Leitfragen ist auf der SQA-Website abrufbar: www.sqa.at

Partizipativer Prozess: Ein EP soll auf möglichst breiter Basis und unter Nutzung bestehender Arbeitsstrukturen erstellt werden (z.B. Steuergruppen, Fachgruppen, SQA-Schulkoordinator/in). Der Schul-EP muss dem gesamten Lehrer/innen-Kollegium aktiv kommuniziert werden.

Verantwortung der Führungsperson: Die Letztverantwortung für Erarbeitung, Ergebnis und Kommunikation des EP liegt bei der Schulleitung und ist nicht delegierbar.

Kommunikation und Entscheidungsfindung: Vorab vereinbarte Verfahrensregeln sowie die Transparenz von Arbeitsprozessen und Verantwortlichkeiten sind unabdingbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen Erarbeitungsprozess.

Einbeziehung der Schulpartner/innen: Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen in geeigneter Form in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, wie beispielsweise durch die Präsentation der Entwicklungsvorhaben; die Information über Ergebnisse oder durch Evaluation mittels Feedback.

Dokumentation und Öffentlichkeitsgrad: EP werden im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Entwicklungsprozessen an der Schule durchgängig für die Lehrkräfte und den/die Schulqualitätsmanager /in verfügbar gehalten.

Kleinschulen: Im Sinne lokaler bzw. regionaler Abstimmungen werden Kleinschulen (ein bis drei Klassen) angeregt, SQA-Verbünde zu bilden. Diese können aus (Klein-)Schulen der gleichen Schulart (horizontaler Verbund) oder auch aus einer Kombination von Kleinschulen mit Standorten anderer Schularten (vertikaler Verbund) bestehen. Für SQA-Verbünde gilt ebenso wie für Schulen unter einer Leitung die Empfehlung, einen gemeinsamen EP zu erarbeiten; zumindest aber ist ein gemeinsames Thema in ihren jeweiligen EP aufzunehmen.

SQA-Verbünde müssen dem/der Schulqualitätsmanager /in bekanntgegeben werden, deren Zustimmung ist einzuholen.

Bei Schulen mit angeschlossenen Schularten (z. B. NMS und PTS), die einen gemeinsamen EP verfassen, ist bei Thema 1 jeweils mindestens eine schulartenspezifische Zielsetzung verbindlich (z. B. NMS: zwei Ziele zu BIST und PTS: ein Ziel zu Individualisierung und Differenzierung; gemeinsam: ein Ziel zu „Förderliche Leistungsbeurteilung“).

2.4 Mindest-Qualitätsstandards für EP

Entwicklungspläne…

  • beziehen sich auf die SQA-Rahmenzielvorgabe des BMBWF
  • orientieren sich an der EP-Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)
  • sind möglichst evidenzbasiert (durch Daten belegt)
  • werden partizipativ erarbeitet
  • werden von der Schulleiterin / dem Schulleiter verantwortet und entsprechend kommuniziert

3. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

BZG sind wichtige – aber nicht die einzigen – Führungsinstrumente. In ihnen zeigt sich das Prinzip der dialogischen Führung besonders deutlich. Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen den Führungspersonen Schulleitung und Schulqualitätsmanager /in ist der jeweils aktuelle EP und die damit verbundenen Zielvereinbarungen.

Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung, die von Schulleiter/in und Schulqualitätsmanager /in unterschrieben wird.

3.1 Grundrhythmus

Die BZG zwischen Schulleitung und Schulqualitätsmanager /in finden grundsätzlich
1x jährlich statt. Im Falle einer großen Anzahl von Schulen pro Schulqualitätsmanager /in können sich die BZG auf maximal 2 Jahre erstrecken. BZG orientieren sich jedenfalls am zuletzt übermittelten Schul-EP und an den Zielvereinbarungen des vorangegangenen BZG.

3.2 Mindestansprüche

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche…

  • orientieren sich am Prinzip der dialogischen Führung
  • orientieren sich an der Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)
  • sind Gespräche zwischen Führungspersonen mit gegebenenfalls phasenweiser Einbeziehung z.B. von SQA-Schulkoordinator/in/nen
  • nehmen den EP und die zuletzt mit dem/der Schulqualitätsmanager /in getroffenen Zielvereinbarungen als Ausgangspunkt
  • nehmen auf datenbasierte Evidenzen Bezug
  • finden in einem ungestörten Setting ohne Zeitdruck statt
  • münden in schriftlich dokumentierte und von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen, die wie der EP durchgängig verfügbar gehalten werden

4 Evaluation, Feedback, externe Daten

Es gehört zur Professionalität in Schule und Unterricht, die Wirksamkeit des eigenen pädagogischen Handelns bzw. der Schulentwicklungsprozesse zu überprüfen. Um nicht nur auf Meinungen und Vermutungen angewiesen zu sein, braucht es Evidenzbasierung, d. h. die Analyse und Interpretation relevanter Daten. Viele davon sind bereits im Schulsystem verfügbar (z.B. Schülerleistungsergebnisse, Übertrittsquoten, Fernbleiben vom Unterricht), andere wiederum müssen die Akteur/innen selbst erzeugen (z.B. Ergebnisse von Individualfeedback oder Projekt-Evaluationen, Notizen zu Unterrichtsbeobachtungen).

Ein reichhaltiges Materialangebot zu Evaluation und Feedback steht unter www.sqa.at zur Verfügung.

Die Auseinandersetzung mit folgenden Daten & Ergebnissen ist (auch) im Rahmen von SQA auf allen Ebenen des Schulsystems verpflichtend:

  • Ergebnisse der Bildungsstandards-Überprüfungen (4. & 8. Schulstufe) bzw. diese ersetzende Überprüfungen.
  • Ergebnisse der standardisierten Reifeprüfung (AHS)
  • Ergebnisse des SLS (Salzburger Lesescreening; 3. & 5. Schulstufe; VS, NMS, AHS
  • Ergebnisse des Messinstruments zur Kompetenzanalyse – Deutsch (MIKA-D)

Um von den genannten Ergebnissen zu Zielen und Maßnahmen der Unterrichts- bzw. Schulentwicklung zu gelangen, ist es auch nötig, weitere Datenquellen zu nutzen (z. B. Individualfeedback, IKM – Informelle Kompetenzmessungen).

Datennutzung und Evidenzbasierung auf der Ebene Schule sind wesentlicher Teil des SEP und wichtige Inhalte der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche.

5 Unterstützungsmaßnahmen des BMBWF

  • SQA-Website www.sqa.at
  • EBIS – Entwicklungsberatung in Schulen
  • SQA online (Feedbackinstrumente)
  • SQA-Qualifizierung für SQA Landeskoordinator/innen
  • SQA-Bundeskoordination im BMBWF
  • SQA-Landeskoordinator/inn/en (LK):
    Die Aufgabenprofile der LK sind verbindliche Vorgaben des BMBWF (www.sqa.at), die die Grundlage für die Konkretisierung der Koordinationsaufgaben mit der zuständigen Führungsperson bilden.
  • SQA-Schulkoordinator/inn/en (SK):
    Die Aufgabenprofile der SK sind verbindliche Vorgaben des BMBWF (www.sqa.at), die die Grundlage für die Konkretisierung der Koordinationsaufgaben mit der Schulleitung bilden.
    Die Abgeltung für SQA-Schulkoordinator/inn/en erfolgt für Bundeslehrer/innen (AHS) über Einrechnung in die Dienstverpflichtung, für Landeslehrer/innen (APS) ab vier Klassen in Form von Belohnungen (1x jährlich, gestaffelt nach Anzahl der Klassen).

Für Kleinschulen (ein bis drei Klassen) besteht die Möglichkeit, in SQA-Verbünden zusammenzuarbeiten (s. Pkt. 2.3). In diesem Fall hängt die Höhe der Belohnungen von der Anzahl der Klassen im Verbund ab und kann auf die SQA-Koordinator/inn/en der beteiligten Schulen aufgeteilt werden. Die genauen Belohnungsmodalitäten werden jährlich zeitgerecht in gesonderten Schreiben bekannt gegeben.

Für SQA-Schulkoordinator/inn/en im neuen Dienstrecht erfolgt die Abgeltung auch über Einrechnung in die Dienstverpflichtung (pd-Schema).

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 5. Juli 2019

Für die Bundesministerin:
SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten