Schulwartepersonal an Bundesschulen – Ergänzende HinweiseGZ 466/4-III/C/98 Rundschreiben Nr. 7/1998 (BMBWF) Betrifft: Schulwartepersonal an Bundesschulen – Ergänzende Hinweise Verteiler: VII,N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Schulwartepersonal an Bundesschulen - Ergänzende Hinweise Geltung: unbefristet An alle Dienststellen Aus gegebenem Anlass wird zur Durchführung des RS Nr. 44/1997, GZ 466/21-III/C/97, vom 23. Juli 1997 zur Klarstellung auf Folgendes hingewiesen: Für die Ausstattung der Schulen mit Reinigungskräften (P5/A7/II/pr) ist von einem Leistungsrichtwert von 200m2/Stunde für die reinigende Nutzfläche, das ist die benützte Netto-Grundrissfläche lt. Ö-NORM B 1800, abzüglich schulisch nicht genutzte Flächen, abzüglich 10% für nicht laufend zu reinigende Flächen, auszugehen. Durch diesen Leistungsrichtwert soll ein von den Stellenplänen für die Jahre 1999 und 2000 vorgegebenes Einsparungspotential an Reinigungsplanstellen erreicht werden. Dies macht es jedoch erforderlich, dass bei der Ermittlung der benötigten Reinigungsplanstellen unabhängig vom Bestehen einer Fünf- oder Sechstagewoche an einer Schule von einer Fünftagewoche ausgegangen wird. An Schulen mit Sechstagewoche muss daher der Reinigungsorganisationsplan (Festlegung der täglichen Reiniungsflächen und solcher, bei denen eine tägliche Reinigung nicht unbedingt erforderlich ist) so erstellt werden, dass mit den zur Verfügung stehenden Reinigungsplanstellen das Auslangen gefunden wird. Wien, 10. März 1998 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch Download Rundschreiben Nr. 7/1998Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen