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Schulwartepersonal an Bundesschulen – Ergänzende Hinweise

Außer Kraft getreten

GZ 466/4-III/C/98

Rundschreiben Nr. 7/1998 (BMBWF)

Betrifft: Schulwartepersonal an Bundesschulen – Ergänzende Hinweise
Verteiler: VII,N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Schulwartepersonal an Bundesschulen - Ergänzende Hinweise
Geltung: unbefristet

An
alle Dienststellen

Aus gegebenem Anlass wird zur Durchführung des RS Nr. 44/1997, GZ 466/21-III/C/97, vom
23. Juli 1997
zur Klarstellung auf Folgendes hingewiesen:

Für die Ausstattung der Schulen mit Reinigungskräften (P5/A7/II/pr) ist von einem Leistungsrichtwert von 200m2/Stunde für die reinigende Nutzfläche, das ist die benützte Netto-Grundrissfläche lt. Ö-NORM B 1800, abzüglich schulisch nicht genutzte Flächen, abzüglich 10% für nicht laufend zu reinigende Flächen, auszugehen. Durch diesen Leistungsrichtwert soll ein von den Stellenplänen für die Jahre 1999 und 2000 vorgegebenes Einsparungspotential an Reinigungsplanstellen erreicht werden. Dies macht es jedoch erforderlich, dass bei der Ermittlung der benötigten Reinigungsplanstellen unabhängig vom Bestehen einer Fünf- oder Sechstagewoche an einer Schule von einer Fünftagewoche ausgegangen wird. An Schulen mit Sechstagewoche muss daher der Reinigungsorganisationsplan (Festlegung der täglichen Reiniungsflächen und solcher, bei denen eine tägliche Reinigung nicht unbedingt erforderlich ist) so erstellt werden, dass mit den zur Verfügung stehenden Reinigungsplanstellen das Auslangen gefunden wird.

Wien, 10. März 1998

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

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Rundschreiben Nr. 7/1998

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen