Lehramtsprüfungsvorschrift für die Berufspädagogischen Akademien; KundmachungGZ 10.150/8-Präs.A/4/98 Lehramtsprüfungsvorschrift für die Berufspädagogischen Akademien; Kundmachung Sachbearbeiter: MR Mag.Dr. B. Brezovich Tel.: 531 20-4270 Fax.: 531 20-4499 Rundschreiben Nr. 13/1999 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Lehramtsprüfungen und Erweiterungsprüfungen an den Berufspädagogischen Akademien Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Schulorganisationsgesetz, Lehrplanverordnung für die Berufspädagogischen Akademien Berufspädagogische Akademien Landesschulräte/ Stadtschulrat für Wien Ämter der Landesregierungen (Schulabteilungen) Pädagogische Institute In den auf Grundlage der neuen Lehrplanverordnung für die Berufspädagogischen Akademien, BGBl.Nr. 624/1996, aufsteigend geführten Studiengängen steht zum Ende des Studienjahres 1998/99 erstmals die Ablegung der Lehramtsprüfungen bevor, sodass für diesen Termin die Erlassung der in der Anlage angeschlossenen Lehramtsprüfungsvorschrift erforderlich wird. Die Studienordnung ist bereits mit RS Nr. 16/1997 vom 7. April 1997 erlassen worden. Die vorliegende Lehramtsprüfungsvorschrift entspricht allen Erfordernissen der neuen Studienkonzeption, übernimmt aber auch wesentliche Elemente aus langjährig bewährter Praxis. Hinsichtlich der bereits als Lehrer/innen im Schuldienst stehenden Studierenden bzw. Prüfungskandidaten und -kandidatinnen wurde auf die Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Institute (RS Nr. 24/1998) Bedacht genommen. Das Inkrafttreten der neuen Lehramtsprüfungsvorschrift sowie das Außerkrafttreten der bisher geltenden Vorschrift wird durch Artikel II der Beilage bestimmt. Beilage Wien, 24. Februar 1999 Für die Bundesministerin: Dr. Brezovich Downloads Rundschreiben Nr. 13/1999 Beilage zum Rundschreiben Nr. 13/1999 Zugeordnete/s Sachgebiet/eSchulrecht