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Ausser Kraft getreten

Lehramtsprüfungsvorschrift für die Berufspädagogischen Akademien; Kundmachung

Außer Kraft getreten

10.150/8-Präs.A/4/98
Lehramtsprüfungsvorschrift für die Berufspädagogischen Akademien; Kundmachung
Sachbearbeiter:
MR Mag.Dr. B. Brezovich
Tel.: 531 20-4270
Fax.: 531 20-4499

Rundschreiben Nr. 13/1999 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Lehramtsprüfungen und Erweiterungsprüfungen an den Berufspädagogischen Akademien
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Schulorganisationsgesetz, Lehrplanverordnung für die Berufspädagogischen Akademien

Berufspädagogische Akademien Landesschulräte/
Stadtschulrat für Wien
Ämter der Landesregierungen (Schulabteilungen)
Pädagogische Institute

In den auf Grundlage der neuen Lehrplanverordnung für die Berufspädagogischen Akademien, BGBl.Nr. 624/1996, aufsteigend geführten Studiengängen steht zum Ende des Studienjahres 1998/99 erstmals die Ablegung der Lehramtsprüfungen bevor, sodass für diesen Termin die Erlassung der in der Anlage angeschlossenen Lehramtsprüfungsvorschrift erforderlich wird.

Die Studienordnung ist bereits mit RS Nr. 16/1997 vom 7. April 1997 erlassen worden.

Die vorliegende Lehramtsprüfungsvorschrift entspricht allen Erfordernissen der neuen Studienkonzeption, übernimmt aber auch wesentliche Elemente aus langjährig bewährter Praxis.

Hinsichtlich der bereits als Lehrer/innen im Schuldienst stehenden Studierenden bzw. Prüfungskandidaten und -kandidatinnen wurde auf die Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Institute (RS Nr. 24/1998) Bedacht genommen.

Das Inkrafttreten der neuen Lehramtsprüfungsvorschrift sowie das Außerkrafttreten der bisher geltenden Vorschrift wird durch Artikel II der Beilage bestimmt.

Beilage

Wien, 24. Februar 1999

Für die Bundesministerin:
Dr. Brezovich

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Schulrecht