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Ausser Kraft getreten

Erweiterungsstudien für Lehrämter an allgemeinbildenden Pflichtschulen

Außer Kraft getreten da das Rundschreiben Nr. 40/1995 ; 17.154/7-Präs.A/96 ; Studienvorschriften der Pädagogischen Akademie 1995; Veröffentlichung als Verwaltungsverordnung außer Kraft getreten ist

17.154/16-Präs.6a/97
Sachbearbeiter:
MR Dr. Norbert FAHNL
DW 4225, FAX-Kl. 4504

Rundschreiben Nr. 37/1997 (BMBWF)

Allen Landesschulräten
Allen Pädagogischen Akademien
Allen Pädagogischen Instituten, Abt. APS und BS Allen Prüfungskommissionen APS
Allen Religionspädagogischen Akademien Allen Religionspädagogischen Instituten Allen Berufspädagogischen Akademien

Verteiler VII/2 und N
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Organisation des Lehr- und Studienbetriebs für Erweiterungsstudien; Durchführung von abschließenden (qualifikationserweiternden) Lehramtsprüfungen; Lehrerweiterbildung
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 120 SchOG, RS 40/95
Angsprochene Personen: Führungskräfte und Mitarbeiter der Pädagogischen Akademien und Pädagogischen Institute bzw. Prüfungskommissionen; an Weiterbildung interessierte Lehrer/innen

Dank der Vorarbeiten einer Projektgruppe ist es dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nunmehr möglich, die in der Beilage übermittelte Zusammenfassung der Anrechnungs- und Prüfungsbestimmungen für jene Lehrkräfte vorzulegen, die bereits ein Lehramt erworben haben bzw. aufgrund anderer dienstrechtlicher Bestimmungen im Schuldienst beschäftigt sind.

Nachfolgende Erlässe werden daher außer Kraft gesetzt:

17.154/7-31/93
RS 9/93
Lehramtsprüfung für allgemeinbildende Pflichtschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis einer Berufspädagogischen Akademie er- worben haben
17.154/2-31/91 Lehramtsprüfung für allgemeinbildende Pflichtschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis einer Religionspädagogischen Akademie er- worben haben
17.154/8-34/93 Lehramtsprüfung für Hauptschulen für Studierende, die bereits ein Lehr- amtszeugnis einer Religionspädagogischen Akademie erworben haben
17.154/16-31/90
17.154/19-31/90
Lehramtsprüfung für Hauptschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis einer höheren Schule erworben haben plus Erläuterungen
17.154/7-31/87 Lehramtsprüfung für Hauptschulen an Pädagogischen Akademien, Erwerb von Befähigungen für weitere Fachgegenstände
17.154/57-31/86 Lehramtsprüfung für Hauptschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Volksschulen oder Sonderschulen erworben haben
17.154/8-31/88 Lehramtsprüfung für Hauptschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Volksschulen oder Sonderschulen erworben haben – Ergänzung
17.154/49-31/88 Lehramtsprüfung für Hauptschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Volksschulen auf der Grundlage der Vorschrift gemäß MVBl.Nr. 64/78 erworben haben
17.154/52-31/86 Lehramtsprüfung für Volksschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Hauptschulen erworben haben
17.154/56-31/86 Lehramtsprüfung für Volksschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Sonderschulen erworben haben
17.270/26-31/93 Lehramtsprüfung für Volksschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für höhere Schulen erworben haben; Studienversuch
17.154/55-31/86 Lehramtsprüfung für Sonderschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Volksschulen erworben haben
17.154/58-31/86 Lehramtsprüfung für Sonderschulen für Studierende, die bereits ein Lehramtszeugnis für Hauptschulen erworben haben
17.270/94-31/92 Lehramtsprüfung für Sonderschulen für Absolventen der Fächer- kombination Sonder- und Heilpädagogik (Uni Wien), die derzeit im Schuldienst an Pflichtschulen eingesetzt werden (Sonderstudiengang)
17.154/48-31/86
17.154/68-31/86
Vorbereitungslehrgang für Arbeitslehrerinnen (Studien- und Prüfungsordnung) plus Durchführungsbestimmungen
17.154/11-31/87
17.154/19-31/87
17.154/49-31/87
Absolventinnen des Vorbereitungslehrganges gem. § 131d SchOG
Studienanforderungen plus Ergänzung und Anpassung der Allgemeinen Prüfungsvorschrift

Studierende nach den außer Kraft gesetzten Erlässen können in das neue Modell übergeführt werden.

Beilage

Wien, 16. Juli 1997

Für die Bundesministerin:
Dr. Gschier

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation