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Ausser Kraft getreten

Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik; Aufgabenbereiche der Sonderkindergärtner/innen an Übungskindergärten, die gruppenübergreifend eingesetzt sind

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 12/2021 ; 2021-0.074.369 ; Organisation der Praxisstätten an Bundes-Bildungsanstalten für Elementarpädagogik

16.266/26-Präs.8/95
Sachbearbeiter: MR Dr. Klaus-Peter DIEMERT
Telefon: 53120-4316

Rundschreiben Nr. 82/1995 (BMBWF)

Verteiler: VII/2
Sachgebiet: Schulrecht
Inhalt: Aufgabenbereiche der Sonderkindergärtner/innen an Übungskindergärten der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, die gruppenübergreifend spezielle Förderaufgaben erfüllen.
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 51 des Schulunterrichtsgesetzes sowie Anlage 1 zum BDG Ziffer 45.4 und § 41 Abs. 9 Ziffer 3 VBG

An alle
Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Zahl der Kinder mit Teilleistungsstörungen ständig ansteigt, und nicht zuletzt aufgrund mehrfacher Anfragen und unter anderem als Ergebnis der gesamtösterreichischen Fortbildungsveranstaltung für Sonderkindergärtner/innen an Übungskindergärten vom 16. bis 19. Oktober 1995 in Hollabrunn erfolgt in Ergänzung zum ho. Rundschreiben Nr. 70/1993, in dem unter anderem die Beschreibung des Aufgabenbereiches der Übungskindergärtner/innen erlassen wurde, eine Präzisierung der Aufgabenbereiche der Sonderkindergärtner/innen, die spezielle Förderaufgaben im Arbeitsteam des Übungskindergartens gruppenübergreifend zu erfüllen haben.

Bisher wurden sowohl Kindergärtner/innen als auch Sonderkindergärtnter/innen, die zusätzlich und nicht gruppenführend an Übungskindergärten eingesetzt sind, amtsintern mit "Assistenzkindergärtnerinnen" (als Arbeitstitel) bezeichnet.

Diese Bezeichnung führte mancherorts zu Mißverständnissen betreffend den Einsatz der speziell qualifizierten Sonderkindergärtner/innen, die primär besondere Förderaufgaben gruppenübergreifend wahrzunehmen haben. In der Anlage I zum BDG, Ziffer 25.4 sowie im § 41 Abs. 9 Ziffer 3 VBG lautet die zutreffende Bezeichnung (Verwendung) "Sonderkindergärtner/innen, die eine qualifizierte Betreuung behinderter Kinder an Übungskindergärten ... ausüben". Damit sind sowohl Sonderkindergärtner/innen an Übungskindergärten in heilpädagogischen Gruppen oder Integrationsgruppen gemeint, als auch jene, die spezielle Förderaufgaben im Rahmen des Arbeitsteams des Übungskindergartens gruppenübergreifend wahrzunehmen haben.

Zur besseren begrifflichen Abgrenzung sollte in Hinkunft der letztgenannte Personenkreis als "Sonderkindergärtner/innen, die gruppenübergreifend an Übungskindergärten eingesetzt sind", bezeichnet werden.

Deren Aufgaben sind wie folgt (siehe Beilage).

Es erscheint zweckmäßig, die oben aufgezeigte pädagogische Aufgabenumschreibung bzw. Form der Zusammenarbeit an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik weiterhin zu erproben. Allfälligen Vorschlägen zur Verbesserung der Umschreibung des zitierten Aufgabenbereiches wird im Rahmen der jeweiligen Fachtagungen, wie Landesschulinspektor/inn/en-Konferenz, Fortbildungsveranstaltungen für Direktor/inn/en und Abteilungsvorständ/inn/en entgegengesehen.

Beilage

Wien, 28. November 1995

Für die Bundesministerin:
Dr. Gschier

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht