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Ausser Kraft getreten

Gewährung von Vorschüssen – Abänderung des RS Nr. 75/1994

Aufgehoben durch Rundschreiben Nr. 9/2003 ; Geschäftszahl: 466/6-III/13/03 ; Gewährung von Vorschüssen

Geschäftszahl: 466/10-III/C/98

Rundschreiben Nr. 23/1998 (BMBWF)

Verteiler : VII,N
Sachgebiet : Personalwesen
Inhalt : Gewährung von Vorschüssen
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 bis 3 GG 1956 S 25 Abs. 1 bis 4 VBG 1948
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Das Rundschreiben NR. 75/1994, GZ 466/32-III/C/94, vom 10. August 1994, wird in seinen Feststellungen zu Punkt VIII dahingehend abgeändert, dass als Sicherstellung von Vorschüssen sowohl für Beamte wie auch für Vertragsbedienstete ausschließlich der Abschluss einer Risiko-, Er- und Ablebensversicherung in Betracht kommt.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 3. Juli 1998

Für die Bundesministerin:

Dr. Liebsch

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen