Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Grundsatzerlaß zur ganzheitlich- kreativen Erziehung in den Schulen. Wiederverlautbarung 1994

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 15/2009 ; BMUKK-10.077/0004-I/4/2009 ; Grundsatzerlass "Ganzheitlich-kreative Lernkultur in den Schulen"

Zl. 10.077/17-I/4/94
Sachbearbeiter:
OR Dr. Alfred Fischl
Tel.: 531 20-4793

Rundschreiben Nr. 103/1994 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: ganzheitlich-kreative Erziehung, Grundsatzerlaß
Geltung: unbefristet

An die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
An die Direktionen der Zentrallehranstalten
An die Direktionen der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sowie der Pädagogischen Institute

Hiermit folgt eine unveränderte Wiederverlautbarung des erstmals unter GZ 10.077/23-Präs.20a/90 vom 7. September 1990 ergangenen Rundschreibens.

1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung

Durch die Entwicklung der Gesellschaft werden an die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen und damit auch an Schule und Erziehung neue Anforderungen gestellt.

Kommunikation, Interaktion und Verarbeitung von Informationen verlangen nach Fähigkeiten, wie sie wesentlich durch Methoden ganzheitlich-kreativer Erziehung erworben werden können.

Kreative Fähigkeiten sind sowohl für die Persönlichkeitsentwicklung als auch im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich von großer Bedeutung. Die Entwicklung und Förderung kreativer Fähigkeiten sind heute wesentliche Faktoren für die Bewältigung von Zukunftsproblemen.

1.2 Ganzheitlich-kreative Erziehung als Auftrag

Laut § 2 SCHOG und § 17 SCHUG ist es Auftrag der Schule, die Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit in der Entwicklung ihrer Anlagen im allgemeinen zu fördern. Originalität und Flexibilität, Sach-, Bewertungs- und Entscheidungskompetenz werden zunehmend auch auf dem Beschäftigungssektor gefordert. Diesen Forderungen ist unter Bedachtnahme auf die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen und Schularten pädagogisch Rechnung zu tragen. Demgemäß sind Anliegen der ganzheitlich-kreativen Erziehung in allen Schularten und Unterrichtsgegenständen zu verwirklichen.

1.3 Zielsetzungen

Ganzheitlich-kreatives Arbeiten soll sich an den Anlagen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Die Förderung von Kreativität, Kritikfähigkeit und Teamfähigkeit ist ein wichtiger Bildungsauftrag an die heutige Schule. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Entwicklung und Anwendung eigenständiger Problemlösungs-Strategien hingeführt werden, die auf den jeweiligen eigenen Vorerfahrungen und den im Unterricht erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten beruhen.

Spielerisches und schöpferisches Handeln haben dabei ebenso zentrale Bedeutung für Bildung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wie die Dimensionen des sinnlichen, affektiven und sozialen Erfahrens. Ganzheitlich-kreative Erziehung in diesem Verständnis strebt Weltoffenheit, lebenslange Lernbereitschaft und Förderung von Lernfreude an. Die Schülerinnen und Schüler erfahren den Lernprozeß in Abhängigkeit von ihrer Person und ihrer Umwelt. Das Zusammenwirken unterschiedlicher individueller Begabungen und Neigungen soll in fruchtbarer Weise gefördert werden und durch einsichtige und wechselnde Aufgabenteilung zu einer Palette möglichst verschiedenartiger und einander ergänzender Ergebnisse führen.

Ein wesentliches pädagogisches Anliegen ist es, verstärkt ganzheitlich-kreative Erziehung in allen Schularten anzustreben.

1.4 Methodische Umsetzung

Um die vielfältigen Facetten der Persönlichkeit des Menschen anzusprechen, ist eine Verbindung von "Hirn, Herz und Hand" auch bei der Verwirklichung kultureller Aktivitäten im Schulbereich eine leitende Vorstellung. Im Rahmen der pädagogischen Verantwortlichkeit aller Lehrerinnen und Lehrer stellt ganzheitlich-kreative Erziehung ein integratives Bemühen um Zusammenschau in fächerübergreifender Weise dar, wobei die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler durch entdeckendes und handlungsorientiertes Lernen entfaltet werden soll.

Die Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler hängt u.a. davon ab, wie aktiv, schülerorientiert und humorvoll Bildung vermittelt werden kann.

Eine stets vorhandene Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich anzunehmen, ist dabei Voraussetzung.

Der Unterricht soll in methodisch vielfältiger und sachlich adäquater Weise durch Individualisierung sowie durch entsprechende Teamarbeit den ständig neuen Anforderungen und Bildungserfordernissen entsprechen.

2 Hinweise zur Durchführung

2.1. Ausgangslage

Angesichts der zunehmenden Isolierung von Wahrnehmungen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Ausdrucksmöglichkeiten als Folge der hochgradig arbeitsteiligen Organisation unserer Gesellschaft ist es für die Erfüllung der Erziehungsaufgaben der Schule auch immer wichtiger, ganzheitliche Bildungsprozesse organisatorisch und didaktisch zu ermöglichen, zu planen und in die Unterrichtspraxis einzubeziehen.

2.2 Maßnahmen

2.2.1. Zusammenarbeit

Verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Schulpartnerschaft ist im Hinblick auf die Zielsetzungen der ganzheitlich-kreativen Erziehung zu verwirklichen. Konstruktives Zusammenwirken aller Beteiligten fördert einen lebendigen Austausch von Interessen, Erfahrungen und Neigungen.

Die Kooperation mit Partnerschulen (auch anderer Schularten), mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der außerschulischen Jugenderziehung, der Gemeinden, mit einzelnen Betrieben in der jeweiligen Region sowie mit Vereinen ist zu empfehlen und je nach Bedarf und Gelegenheit wahrzunehmen.

2.2.2 Schulklima

Ganzheitlich-kreative Erziehung bedarf eines angstfreien, fördernden Schulklimas. Wichtige Voraussetzungen für die Entfaltung kreativer Prozesse sind u.a. Verständnisbereitschaft, Wohlwollen, Lob und Humor.

Die Art des Informationsaustausches und die Diskussionskultur haben besonders spürbare Rückwirkungen auf das Schulklima. Eine rechtzeitige Einbeziehung aller am Bildungsgeschehen Beteiligten (Direktion, Lehrerschaft, Eltern, Schulwart ...) erscheint in diesem Zusammenhang dringend geboten.

Die bisher gelernten sozialen Verhaltensweisen und das Verhältnis von Schülern (Schülerinnen) und Lehrern (Lehrerinnen) sind wichtige Faktoren, die die Verwirklichung ganzheitlich-kreativer Erziehung beeinflussen.

2.2.3 Öffentlichkeitsarbeit

Generell wird empfohlen, im Rahmen der ganzheitlich-kreativen Unterrichtsvorhaben bzw. Unterrichtsprojekte Dokumentationen zu erarbeiten und diese zugänglich zu machen. Jede gelungene Präsentation ist ein Erfolgserlebnis für die Beteiligten. Öffentlichkeitsarbeit kann sich auf die Schule und auf das außerschulische Umfeld beziehen und wird u.a. die zukünftige Akzeptanz für ähnliche Vorhaben fördern.

2.2.4 Serviceeinrichtungen

Zur Erleichterung von Planung und Ablauf ganzheitlich-kreativer Unterrichtsgestaltung sollen Serviceeinrichtungen herangezogen werden.

Jeweils aktuelle Informationen zu den vorhandenen Einrichtungen werden durch das Bundesministerium für Unterricht und Kunst herausgegeben.

2.3. Hinweise

2.3.1 Schulinnovation

Ganzheitlich-kreative Erziehung ist ein praxisbezogener Beitrag zur Schulentwicklung. Standortbezogenes Schulprofil und den jeweiligen regionalen Bedürfnissen angepaßte Strategien der inneren Schulreform werden dadurch beeinflußt.

Schulzentrierte Lehrerfortbildung, orientiert an den Bedürfnissen der jeweils Betroffenen, ist ein wichtiges Erfordernis zur Verknüpfung gewonnener Erfahrungen mit der Praxis.

2.3.2 Problemorientiertes Lernen

Zentrale, mit vielfältigen Lebens- und Erfahrungsbereichen verbundene und vernetzbare Lernfelder (Umwelt, Gesundheit, Frieden, Arbeitswelt, Wohnen, Konsumverhalten, Freizeit, gesellschaftliche Diskriminierung, Rollenproblematik ...) ermöglichen ein lebendiges wie auch aktives Lernen, weil sie eine Vielfalt an Ideen und Methoden erfordern.

2.3.3 Prozeßorientierung, Selbsttätigkeit, Leistung

Prozeßorientiertes Arbeiten macht es notwendig, daß im wesentlichen flexibel auf alle verschiedenartigen Lernzuwächse nach individueller Befähigung der Schülerinnen und Schüler eingegangen wird.

Die isolierte Produktorientierung und deren Bewertungskategorien sollte nicht im Vordergrund stehen. Damit soll einer verstärkten Orientierung des Unterrichtes am Unterrichtsgeschehen (und dem daraus begründeten Verstehen des Produktes) Rechnung getragen werden. Eine Ausgewogenheit zwischen prozeß- und produktorientierter Bewertung ist anzustreben.

Das Prinzip der Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie möglichst abwechslungsreiches Gestalten verschiedener Unterrichtsphasen sind dabei unabdingbar.

Die sozialen Komponenten des Lernens sind eine wichtige Kategorie ganzheitlich- kreativer Erziehung.

Ganzheitlich-kreative Erziehung setzt deshalb unter anderem einen Leistungsbegriff voraus, der auch soziale Komponenten und individuelle Möglichkeiten sowie Entdeckungsstrategien, Neugier- und Probierverhalten etc. berücksichtigt. Diese Leistungen sollen über rein reproduzierende Wissensaneignung und deren Kontrolle wesentlich hinausreichen und sind bei der Leistungsbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen.

2.3.4 Mehrdimensionales Arbeiten

Schöpferische Erfahrungen sollen in allen Fächern möglich sein. Das bedeutet auch, daß bei der Auswahl und Aufarbeitung bestimmter Inhalte Aktivitäten wie Ausstellungsgestaltung, Musik, Tanz, Bewegung, Aktion, Rollenspiel, Medienarbeit, praktisch-handwerkliches Tun, bildnerische Gestaltung etc. möglichst vielfältig und in Eigentätigkeit der Schülerinnen und Schüler hinzutreten können und sollen.

Dies dient zur Vertiefung der Lernerfahrung.

Derlei gestaltete Lernfelder werden langfristig auch eine größere inhaltliche Bildungswirksamkeit entfalten.

2.3.5 Spielpädagogik und Integriertes Schulspiel

Spielerisches Lernen hat auch eine herausragende Bedeutung für die Identifikation mit Lernprozessen. Es ist Voraussetzung für den allmählichen Übergang zu zielgerichteten Lernprozessen, ist aber auch an sich als Lern- und Handlungsform in jedem Alter sinnvoll. Elemente der Spielpädagogik sind im Unterrichtsprozeß entwicklungsgemäß einzusetzen.

Das Integrierte Schulspiel führt über das handlungszentrierte Dramatisieren und das sinnliche Erfassen von komplexen Zusammenhängen zum Erkennen von Sachverhalten.

2.3.6 Kompetenzerweiterung

Vorbereitung und Durchführung ganzheitlich-kreativer Unterrichtsvorhaben und Projekte verlangen fachliche und didaktische Kompetenzen, die durch entsprechende permanente Lehreraus- und -fortbildung erworben und vertieft werden müssen.

2.4 Hinweise zur Organisation

Eine Flexibilität der schulisch-organisatorischen Rahmenbedingungen in begrenzten Zeiträumen ist durch einvernehmliche Absprache der jeweils Betroffenen zu erreichen. Durch notwendige und zeitlich begrenzte organisatorische Veränderungen werden praxisorientierte und geeignete Maßnahmen zu setzen sein, die auch eine sachangepaßte Förderung bedeuten, deren Form generell gar nicht bestimmbar ist (Verantwortung von Lehrkörper und Direktion).

Die Verwirklichung der in diesem Erlaß genannten Anliegen bedarf neuer organisatorischer Rahmenbedingungen, die von regionalen Möglichkeiten und Bedürfnissen abhängen und einer stetigen Veränderung unterliegen (z.B. Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zur Planung fächerübergreifenden Unterrichts, Öffentlichkeitsarbeit, verstärkte Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen (Öffnung der Schule), Zusammenarbeit mit den Administratoren, Kustoden, Schulwarten etc., Fortbildungsbereitschaft ...).

Die zum Ausdruck gebrachte Form der ganzheitlich-kreativen Erziehung soll nicht so sehr einen bestimmten (wünschenswerten) Zustand beschreiben, sondern vielmehr ein Angebot zur Orientierung und möglichen Umsetzung sein, um den Prozeß einer ständigen Schulentwicklung - getragen von der Praxis in den Schulen - immer wieder und in allen Schularten initiieren zu helfen.

Es wird ersucht, diesen Erlaß allen Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen der Schulkonferenzen bekanntzumachen.

Wien, 16. November 1994

Der Bundesminister:
Dr. Scholten

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten