Verwaltungsverordnungenund generelle Weisungen; Abschluß des ProjektesZl. 10.014/8-III/B/94 Sachbearbeiter: Dr. Rainer Fankhauser Tel.: 53120-2340 Rundschreiben Nr. 100/1994 (BMBWF) Verteiler: VII/2 Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Inhalt: Verwaltungsverordnungen des BMUK, Rundschreiben, Erlässe, generelle Außerkraftsetzung, Rechtsbereinigung, Dokumentation Geltung: unbefristet angesprochene Personen: Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Landesschulräte (des SSR f. Wien sowie der direkten unterstellten Lehranstalten und Dienststellen) An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Im Juni 1992 wurde im Bundesministerium für Unterricht und Kunst ein Projekt zur Bereinigung und Evidenzhaltung aller von der Zentralstelle stammenden Verwaltungsverordnungen eingeleitet. Ziel ist die Erfassung und Sichtung der auf dieser Stufe angesiedelten Rechtsvorschriften. Unter dem Begriff "Verwaltungsverordnung" werden alle an untergeordnete Verordnungsorgane gerichteten bindenden generell - abstrakten Normen verstanden, die auf der Grundlage der in der Bundesverfassung vorgesehenen Bindung aller Verwaltungsorgane an die Weisungen ihrer vorgesetzten Organe (Art. 20 Abs. 1 BVG) ergangen sind und die nachgeordneten Organe zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Individuelle Weisungen, Rechtsverordnungen und bloße Informationen fallen nicht unter den hier verwendeten Begriff der Verwaltungsverordnung. Rundschreiben Nr. 96/1993 schloß die Sichtung der Verwaltungsverordnungen ab. Alle Verwaltungsverordnungen, die nicht in den angeschlossenen Verzeichnissen A oder B enthalten waren, traten mit 15. Juli 1993 außer Kraft. Das Verzeichnis A erfaßte alle wiederverlautbaren Verwaltungsverordnungen bzw. solche Verwaltungsverordnungen, die bis 15. Juli 1993 erstmals in Kraft getreten sind. Das Verzeichnis B enthielt vorläufig weitergeltende Verwaltungsverordnungen. Geplant war ihre sukzessive Überleitung in das Verzeichnis A bzw. ihre generelle Außerkraftsetzung. Bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt sollte das Verzeichnis B aufgelöst sein. Die im Rundschreiben Nr. 96/1993 angesprochene Auflösung des Verzeichnisses B erfolgte mit 29. April 1994. Seit diesem Tag sind nur mehr die im Verzeichnis A aufscheinenden Rundschreiben verbindlich. Ein mit 25. November 1994 aktualisiertes Verzeichnis A ist angeschlossen. Wien, 29. November 1994 Der Bundesminister: Dr. ScholtenDownloadsRundschreiben Nr. 100/1994Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 105/1994 GZ 712/13-III/15/94 Beaufsichtigung von Schülern, die nicht am Unterricht im Pflichtgegenstand Religion teilnehmen Nr. 99/1994 GZ 715/20-III/14/94 Sammelwiederverlautbarung von Verwaltungsverordnungen im Bereich der Lehrerpersonalverwaltung - Weitergeltung einiger Rundschreiben aus 1966 - 1992 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen