Verwaltungsverordnungenund generelle Weisungen; Abschluß des ProjektesZl. 10.014/8-III/B/94 Sachbearbeiter: Dr. Rainer Fankhauser Tel.: 53120-2340 Rundschreiben Nr. 100/1994 (BMBWF) Verteiler: VII/2 Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Inhalt: Verwaltungsverordnungen des BMUK, Rundschreiben, Erlässe, generelle Außerkraftsetzung, Rechtsbereinigung, Dokumentation Geltung: unbefristet angesprochene Personen: Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Landesschulräte (des SSR f. Wien sowie der direkten unterstellten Lehranstalten und Dienststellen) An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Im Juni 1992 wurde im Bundesministerium für Unterricht und Kunst ein Projekt zur Bereinigung und Evidenzhaltung aller von der Zentralstelle stammenden Verwaltungsverordnungen eingeleitet. Ziel ist die Erfassung und Sichtung der auf dieser Stufe angesiedelten Rechtsvorschriften. Unter dem Begriff "Verwaltungsverordnung" werden alle an untergeordnete Verordnungsorgane gerichteten bindenden generell - abstrakten Normen verstanden, die auf der Grundlage der in der Bundesverfassung vorgesehenen Bindung aller Verwaltungsorgane an die Weisungen ihrer vorgesetzten Organe (Art. 20 Abs. 1 BVG) ergangen sind und die nachgeordneten Organe zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Individuelle Weisungen, Rechtsverordnungen und bloße Informationen fallen nicht unter den hier verwendeten Begriff der Verwaltungsverordnung. Rundschreiben Nr. 96/1993 schloß die Sichtung der Verwaltungsverordnungen ab. Alle Verwaltungsverordnungen, die nicht in den angeschlossenen Verzeichnissen A oder B enthalten waren, traten mit 15. Juli 1993 außer Kraft. Das Verzeichnis A erfaßte alle wiederverlautbaren Verwaltungsverordnungen bzw. solche Verwaltungsverordnungen, die bis 15. Juli 1993 erstmals in Kraft getreten sind. Das Verzeichnis B enthielt vorläufig weitergeltende Verwaltungsverordnungen. Geplant war ihre sukzessive Überleitung in das Verzeichnis A bzw. ihre generelle Außerkraftsetzung. Bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt sollte das Verzeichnis B aufgelöst sein. Die im Rundschreiben Nr. 96/1993 angesprochene Auflösung des Verzeichnisses B erfolgte mit 29. April 1994. Seit diesem Tag sind nur mehr die im Verzeichnis A aufscheinenden Rundschreiben verbindlich. Ein mit 25. November 1994 aktualisiertes Verzeichnis A ist angeschlossen. Wien, 29. November 1994 Der Bundesminister: Dr. ScholtenDownloadsRundschreiben Nr. 100/1994Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation