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Ausser Kraft getreten

Durchführung der iKMPLUS auf der 3. und 4. Schulstufe im Sommersemester des Schuljahres 2022/23 – 17. April bis 19. Mai 2023

2023-0.084.395
BMBWF - III/4 (Bildungsstatistik und -monitoring)
Stephanie Mayer, BSc MSc
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-4311
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 6/2023 (BMBWF)

Titel: Durchführung der iKMPLUS auf der 3. und 4. Schulstufe im Sommersemester des Schuljahres 2022/23 –
17. April bis 19. Mai 2023
Rundschreiben Nr.: 06/2023
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Volksschulen gem. § 1 und § 4 BistV
Personenkreis: Schulleitungen und Lehrpersonen
Geltung: Schuljahr 2022/23
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz (BGBl. Nr. 472/1986 idgF) iVm der Verordnung über Bildungsstandards im österreichischen Schulwesen (BGBl. II Nr. 1/2009 idgF)
§ 16 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 (BGBl. I Nr. 20/2021 idgF) iVm der Bildungsdokumentationsverordnung 2021 (BGBl. II Nr. 268/2021 idgF)
§ 4 IQS-Gesetz (BGBl. I Nr. 50/2019 idgF)
Kernaussagen/Ziele: Operative Informationen und Durchführungsbestimmungen zur iKMPLUS im Sommersemester 2023 - 3. und 4. Schulstufe
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, am 02.03.2023
Zeitliche Priorisierung: Mit der Bitte um Weiterleitung innerhalb von 48 Stunden.
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Durchführung der iKMPLUS auf der 3. und 4. Schulstufe im Sommersemester des Schuljahres 2022/23 – 17. April bis 19. Mai 2023

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) informiert über die Durchführung der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS ) auf der 3. und 4. Schulstufe vom 17. April bis 19. Mai 2023 (siehe auch GZ 2022-0.214.417).

Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren sowie die Leitungen des Bereichs Pädagogischer Dienst werden gebeten, das gegenständliche Rundschreiben (inkl. Beilagen 1 bis 3) an alle betroffenen Volksschulen im Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten, die Durchführung der iKMPLUS gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen zu veranlassen und die anschließende Arbeit mit den Ergebnissen an den Schulen zu unterstützen.

1. Geltungsbereich

1.1. Welche Schulen nehmen an der iKMPLUS teil?

Gemäß § 1 und § 4 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen (BistV; BGBl. II Nr. 1/2009 idgF) ist die Durchführung der verpflichtenden Module der iKMPLUS an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung vorzusehen. An Sonderschulen oder Mittelschulen angegliederte Volksschulklassen nehmen ebenfalls verbindlich an der iKMPLUS teil.

Privatschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung (Statutschulen) und Sonderschulen sind von der Verpflichtung nicht betroffen. Sie können sämtliche – verpflichtende und ergänzende – Module der iKMPLUS in ihrem eigenen Ermessen in Anspruch nehmen.

1.2. Welche Schülerinnen und Schüler sind von einer verpflichtenden Teilnahme ausgenommen?

Gemäß § 1 BistV sind die folgenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme an verpflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen:

  • Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf; mit körperlicher, psychischer oder geistiger Behinderung oder Sinnesbehinderung, sofern sie
    • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder;
    • selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen voraussichtlich nicht bearbeiten könnten.

Sie können jedoch im Ermessen der Lehrperson sowohl an verpflichtenden als auch an ergänzenden Modulen teilnehmen.

1.3. Was ist neu im Schuljahr 2022/23?

Im Sommersemester 2023 kommen die Basismodule (siehe Kapitel 3.1.) der iKMPLUS erstmalig auch auf der 4. Schulstufe zum Einsatz. Für jene Schülerinnen und Schüler, die bereits im Frühjahr 2022 auf der 3. Schulstufe an den Basismodulen teilgenommen haben, ist nun ein Vergleich gegenüber den Ergebnissen des Vorjahres möglich.

Neben den Basismodulen werden erstmals sogenannte Fokusmodule angeboten. Sie ermöglichen – ausgehend von den Ergebnissen der Basismodule – eine vertiefende Diagnostik im Falle augenscheinlicher Lernstärken oder Lernschwächen (siehe Kapitel 3.2./3.3.).

Darüber hinaus wird mit den Bonusmodulen der iKMPLUS das Angebot der früheren IKM in den Kompetenzbereichen Deutsch (Sprachbetrachtung) und Deutsch (Verfassen von Texten, prozessorientiert) als freiwilliges Angebot weitergeführt (siehe auch Kapitel 3.4.).

2. Die wichtigsten Termine im Überblick

Bis ca. 20. März 2023 Information der Erziehungsberechtigten (siehe auch Beilage 1)
Hinweis: Mehrsprachige Elterninformationen finden sich ab März 2023 unter https://www.iqs.gv.at/ikmplus-uebersetzungen
Bis Ende März 2023 Lieferung der Aufgabenpakete für die iKMPLUS-Basis-, Bonus- und Fokusmodule
20. März 2023 –
31. März 2023
Durchführung der iKMPLUS-Kalibrierung in ausgewählten Klassen der 3. und 4. Schulstufe durch externe Testleitungen zum Zweck der Berechnung von Österreich-Referenzwerten

Durchführungszeiträume

17. April 2023 –
19. Mai 2023
17. April 2023 –
7. Juli 2023
17. April 2023 –
7. Juli 2023
Durchführung der
iKMPLUS-Basismodule
(Deutsch (Lesen) +
Mathematik)
auf der
3. und 4. Schulstufe
Durchführung des
iKMPLUS-Fokusmoduls
Deutsch (Lesen leicht)

(freiwillig, im Ermessen
der Lehrpersonen)
Durchführung weiterer
iKMPLUS-Fokusmodule
sowie der iKMPLUS-
Bonusmodule

(freiwillig, im Ermessen
der Lehrpersonen)
Bis spätestens
26. Mai 2023
Übertragen der Schüler/innenantworten aus den Aufgabenheften der Basismodule in die iKMPLUS-Plattform durch die Lehrperson
1. Juni 2023 –
23. Juni 2023
iKMPLUS-Pilotierungen auf der 3. und 4. Schulstufe (Stichprobe)
Bis spätestens
16. Juni 2023
Abschluss der Bearbeitung aller Daten aus den Basismodulen und Freigabe durch die Schulleitung in der iKMPLUS-Plattform
Nach Abschluss der Durchführung Sichten der Ergebnisse der iKMPLUS durch Lehrperson(en) und Schulleitung und Aufbereiten der Ergebnisse für Förderung,
Unterricht und Ergebnisreflexion
im gemeinsamen Gespräch
Bis spätestens
7. Juli 2023
Gemeinsame Reflexion der Ergebnisse im Rahmen von an der Schule etablierten Gesprächsformaten (z.B. KEL-Gespräch, Sprechtag, u.ä.) und Ergebnisreflexion an der Schule (siehe auch Kapitel 4.5.)

2.1. Begleitmaterialien und Detailinformationen zur Durchführung der iKMPLUS

Zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der iKMPLUS stellt das BMBWF unterstützende Checklisten für Schulleitungen und Lehrpersonen zur Verfügung. Die Checklisten fassen die wichtigsten operativen Schritte auf einen Blick zusammen und erleichtern die Planung an der Schule (siehe Beilagen 2 und 3).

Für die technische Abwicklung bietet insbesondere das iKMPLUS-Handbuch des IQS eine umfassende Anleitung und Orientierung. Es steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.iqs.gv.at/downloads/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus-volksschule/lehrpersonen/vorbereitung.

Hinweis: Operative Detailinformationen zu sämtlichen Erhebungen ergehen jeweils zeitgerecht per Schulanschreiben des Instituts des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS). Die für die Stichprobe der Kalibrierung oder der Pilotierung ausgewählten Schulen werden vom IQS gesondert informiert und tragen für ihr Mitwirken Sorge.

3. Die Module der iKMPLUS für die Volksschule im Überblick – 2022/23

3.1. Die BASISMODULE der iKMPLUS

Erhobene Kompetenzbereiche: Deutsch (Lesen)
Mathematik
Status: Verpflichtend
Schulstufen: 3. und 4. Schulstufe
Schüler/innen: Alle Schüler/innen gem. § 1 BistV (siehe auch Kapitel 1.2.)
Erhebungszeitraum: 17. April 2023 bis 19. Mai 2023
Hinweis: Die Durchführungstage werden an der Schule festgelegt. Eine Durchführung mit allen Klassen bzw.
beider Kompetenzbereiche am selben Tag ist nicht erforderlich.
Im Falle von (z.B. krankheitsbedingten) Abwesenheiten, wird das jeweilige Basismodul mit den betroffenen
Schülerinnen und Schülern innerhalb des Erhebungszeitraums nachgeholt, um auch für sie zusätzliche förder
relevante Informationen zu generieren.
Dauer der Bearbeitung: ca. 45 Minuten je Kompetenzbereich
Durchführung: Im Unterricht; Durch die zuständige Lehrperson, in der regulären Unterrichtsgruppe
(Ausnahme: Externe Testleitungen iRd Kalibrierung)
Zweck: Erheben des Lernstands zum Zweck der Förderung und Unterrichts- und Schulentwicklung
NEU! 4. Schulstufe: Beobachtung der Lernentwicklung im Vergleich zur 3. Schulstufe
Ergebnisse liegen vor ab: Abschluss der Dateneingabe durch die Lehrperson
Ergebnisse liegen vor für: Schüler/innen und Erziehungsberechtigte erhalten die eigenen Ergebnisse mittels Downloadcode.
Die zuständige Lehrperson erhält die Einzelschüler/innen- sowie die Klassenergebnisse.
Die Schulleitung erhält die Klassen- und Schulergebnisse.
Zuständige Schulqualitätsmanager/innen erhalten die Ergebnisse auf Schulebene für ihren Aufsichtsbereich.

Hinweis: Alle drei Jahre stellt die iKMPLUS umfassende Berichte für die Schulleitungen und die Schulaufsicht zur Verfügung. Diese Dreijahresberichte fassen die Ergebnisse aus drei Erhebungsjahren zusammen und dienen als weitere Informationsgrundlage für die langfristige Schulentwicklungsplanung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen.

3.2. Das FOKUSMODUL Deutsch (Lesen leicht) der iKMPLUS – NEU ab 2022/23

Erhobene Kompetenzbereiche: Deutsch (Lesen leicht); (Fokus: basale Lesefertigkeiten)
(im Anschluss an das Basismodul Deutsch (Lesen))
Status: 2022/23: Freiwilliges Angebot; Im Ermessen der Lehrperson oder der Schulleitung*
(Ab 2023/24: verpflichtende Durchführung geplant)
Schulstufen: 3. und 4. Schulstufe
Schüler/innen: Schüler/innen, die im Basismodul Deutsch (Lesen) die Kompetenzstufe 1 nicht erreichen, bzw. weitere Schüler/innen im Ermessen der Lehrperson
Erhebungszeitraum: 17. April 2023 bis zum 7. Juli 2023
Empfohlen: Zeitnah nach der Durchführung der Basismodule (vor der gemeinsamen Ergebnisreflexion)
Dauer der Bearbeitung: ca. 35 Minuten
Durchführung: Durch die zuständige Lehrperson mit den betroffenen Schüler/inne/n
Zweck: Genauere Analyse auffälliger Leseschwächen und vertiefende Lernstandsdiagnostik
Der zentralen Bedeutung des Lesens als fächerübergreifende Basiskompetenz sowie der Leseerziehung als Unterrichtsprinzip wird Rechnung getragen. Das Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) umfasst unter anderem einen Abschnitt zum Satzlesen. Dieser Abschnitt wurde nach dem Prinzip des Salzburger Lesescreenings entwickelt.
Ergebnisse liegen vor ab: Abschluss der Dateneingabe durch die Lehrperson
Ergebnisse liegen vor für: Lehrpersonen erhalten die Einzelschüler/innen- sowie die Klassenergebnisse in der Zusammenschau mit den Ergebnissen des Basismoduls.

*Hinweis: Eine verpflichtende Durchführung ist ab dem Schuljahr 2023/24 vorgesehen. Einige Begleitmaterialien des IQS verweisen bereits darauf, für das Schuljahr 2022/23 hat dies Empfehlungscharakter für die Gruppe der besonders leseschwachen Schüler/innen.

3.3. Weitere FOKUSMODULE der iKMPLUS – NEU ab 2022/23

Erhobene Kompetenzbereiche: Deutsch (Lesen schwer)
Mathematik (leicht) + Mathematik (schwer)
Status: Freiwilliges Angebot; Im Ermessen der Lehrperson oder der Schulleitung
Schulstufen: 3. und 4. Schulstufe
Schüler/innen: Schüler/innen, die im Basismodul Deutsch (Lesen) oder Mathematik auffallende Ergebnisse im oberen oder im unteren Leistungsbereich erzielen
Hinweis: Ein „Bedarf“ wird durch die Lehrpersonen identifiziert (kein zentral vorgegebener Schwellenwert).
Erhebungszeitraum: 17. April 2023 bis 7. Juli 2023
Dauer der Bearbeitung: ca. 35 Minuten je Kompetenzbereich
Durchführung: Durch die zuständige Lehrperson mit den betreffenden Schüler/inne/n
Zweck: Vertiefende Lernstandsdiagnostik im Falle augenscheinlicher Leistungsstärken oder -schwächen
Ergebnisse liegen vor ab: Abschluss der Dateneingabe durch die Lehrperson und in der Zusammenschau mit Ergebnissen aus Basismodul(en)
Ergebnisse liegen vor für: Lehrpersonen erhalten die Einzelschüler/innen- sowie die Klassenergebnisse in der Zusammenschau mit den Ergebnissen des jeweiligen Basismoduls.

3.4. Die BONUSMODULE der iKMPLUS – Weiterführung früherer IKM-Angebote ab 2022/23

Erhobene Kompetenzbereiche: Deutsch (Sprachbetrachtung)
Deutsch (Verfassen von Texten, prozessorientiert)
Status: Freiwilliges Angebot, im Ermessen der Lehrperson oder der Schulleitung
Schulstufen: 3. Schulstufe
Schüler/innen: Grundsätzlich für alle möglich, Lehrpersonen oder Schulleitungen entscheiden über Durchführung
Erhebungszeitraum: 17. April 2023 bis 7. Juli 2023
Dauer der Bearbeitung: ca. 40 Minuten je Kompetenzbereich
Durchführung: Durch die zuständige Lehrperson mit der gesamten Unterrichtsgruppe oder mit einzelnen Schüler/innen
Zweck: Ergänzende Informationen für Lehrpersonen
Ergebnisse liegen vor ab: Abschluss der Dateneingabe durch die Lehrperson
Ergebnisse liegen vor für: Lehrpersonen erhalten die Einzelschüler/innen- sowie die Klassenergebnisse.

4. Wichtige Durchführungshinweise für Schulleitungen

4.1. Sichere Verwahrung der Aufgabenhefte

Die iKMPLUS wirft ein Blitzlicht auf die aktuell vorhandenen und aktiv abrufbaren Kompe-tenzen der Schülerinnen und Schüler. Damit die gewonnenen Informationen aussagekräftig und vor allem förderrelevant bleiben, ist es wichtig, dass die Aufgabenhefte erstmalig am Tag der Durchführung geöffnet und bearbeitet werden. Die Schulleitungen werden gebeten sicherzustellen, dass die Aufgabenhefte bis zum Durchführungstag sicher verwahrt bleiben.

4.2. Vorbereitung auf die Aufgaben der iKMPLUS

Für Lehrpersonen stellt das IQS zur Vorbereitung auf die iKMPLUS kommentierte Musteraufgabenpakete sowie ein Video-Tutorial zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler können mit Hilfe von ebenfalls vom IQS produzierten Videos mit den Aufgaben- und Lösungsformaten vertraut gemacht werden. Die Schulleitungen und Lehrpersonen werden gebeten, sich in der Vorbereitung an den Materialien des IQS zu orientieren.

Video-Tutorial für Lehrpersonen: https://www.youtube.com/watch?v=tOzaRk4Bh28

Video-Tutorial für Schülerinnen und Schüler: https://www.youtube.com/watch?v=28t0wO5aP7g

Kommentierte Musteraufgabenhefte: https://www.iqs.gv.at/downloads/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus-volksschule/lehrpersonen

4.3. Auswertung der Antworten durch die zuständige(n) Lehrperson(en)

Die anschließende Auswertung und Übertragung sämtlicher Schüler/innenantworten aus den Aufgabenheften in die iKMPLUS-Plattform erfolgt durch die zuständige(n) Lehrper-son(en) bis längstens 26. Mai 2023.

4.4. Aufbewahrung der Testmaterialien durch die Schulleitung

Nach Abschluss der Durchführung werden die Testmaterialien von der Lehrperson wieder an die Schulleitung übergeben. Schulleitungen werden gebeten, die Testmaterialien für stichprobenbasierte Qualitätssicherungszwecke bis Ende des darauffolgenden Semesters sicher aufzubewahren und erst dann sachgerecht zu entsorgen bzw. zu vernichten.

4.5. Gemeinsame Reflexion der Ergebnisse im Gespräch

Die Befassung mit den Ergebnissen (aller durchgeführten Module) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit den Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigten. Eine Einbettung in die gemäß § 19 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz vorzusehenden Gesprächsformate wird empfohlen. Die Schaffung neuer Formate ist nicht erforderlich.

Das BMBWF stellt einen unterstützenden Leitfaden zur Verfügung. Dieser kann im Ermessen der Schulleitung und der Lehrpersonen genützt werden (https://www.iqs.gv.at/downloads/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus-volksschule/lehrpersonen).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Rahmenbedingungen für die Ergebnisreflexion an der Schule und im Gespräch zu schaffen.

4.6. Zur Bedeutung der iKMPLUS-Ergebnisse

Die Ergebnisse der iKMPLUS fließen gemäß § 4 BistV nicht direkt in die Leistungsbeurteilung ein und dienen auch nicht als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme an eine weiterführenden Schule. Der primäre Fokus der iKMPLUS liegt auf der Bereitstellung von förder- und unterrichtsrelevanten Lernstandsinformationen. Die Ergebnisse der Basismodule dienen darüber hinaus der Information der einzelnen Handlungsebenen in der Bildungssteuerung im Sinne einer evidenzbasierten Qualitätsentwicklung.

5. Fortbildungen und Begleitmaterialien

5.1. Fortbildungsangebot zur iKMPLUS im Sommersemester 2022/23

Eine detaillierte Schulung zur technischen Abwicklung der iKMPLUS erhalten Lehrpersonen mit dem ca. 2-stündigen, über PH-Online zertifizierbaren Online-Modul zur iKMPLUS. Es kann im Zeitraum vom 6. März bis einschließlich 19. Mai 2023 absolviert werden.

Link zur Anmeldung: https://onlinecampus.virtuelle-ph.at/login/index.php

Für weiterführende Inhalte und Aspekte der iKMPLUS, die über die technische Abwicklung hinausgehen, bieten die Pädagogischen Hochschulen während des Sommersemesters 2023 vertiefende Fortbildungen für Lehrpersonen der 3. und 4. Schulstufe an. Eine Übersicht über das laufende Seminarangebot finden Sie ab März 2023 unter: https://www.iqs.gv.at/themen/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus/schulungen

Die Schulleitungen werden gebeten, die Teilnahme der betreffenden Lehrpersonen an den für sie relevanten Fortbildungen rechtzeitig zu veranlassen und zu ermöglichen.

5.2. Begleitmaterialien und weiterführende Informationen

Erklärvideos und Tutorials rund um die iKMPLUS finden Sie unter: https://www.youtube.com/channel/UCrq_9HAb0cAZdFcSgMZ8DNA

Umfassende Begleitmaterialien und Downloads rund um die Themen Vorbereitung der iKMPLUS, Durchführung der iKMPLUS und anschließende Förderplanung finden Sie unter:
https://www.iqs.gv.at/downloads/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus-volksschule

Frequently Asked Questions (FAQs): https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/faq.html

5.3. Kontakt

T.: +43-662-620088-3010 (Hotline des IQS, werktags von 08:00 bis 14:00 Uhr)
E-Mail: (>> für operative und technische Fragen)
(>> für generelle Fragen rund um die iKMPLUS )

6. Beilagen

6.1. Beilage 1: Elterninformation
6.2. Beilage 2: Checkliste iKMPLUS für Schulleitungen
6.3. Beilage 3: Checkliste iKMPLUS für Lehrpersonen

Wien, 21. Februar 2023

Für den Bundesminister:
SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten