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betreffend Gruber & Petters-Software und UPIS-Informationen

Geschäftszahl: 39.740/57-Z/A/9/98

Rundschreiben Nr. 50/1998 (BMBWF)

1. Einleitung

Durch die Vollziehung des neuen § 61 GG und § 4 BLVG ist es notwendiggeworden, die Gruber & Petters (G & P)-Programme umzustellen. Gleichzeitig hat das BMUKdiesen Zeitpunkt wahrgenommen, um für alle Schulen mit Bundeslehrer in Österreich einneues Verwaltungsnetz zu installieren und am Bundesrechenzentrum ein neues UPIS-RAP zuentwickeln.

Da bei der Einführung der Vernetzung und der Ausstattung mit Gerätenösterreichweit unterschiedliche Gegebenheiten vorliegen, mussten auch unterschiedlicheZeitpläne zur Verwirklichung für die einzelnen Regionen ins Auge gefasst werden. DieLandesschulräte wurden über diese Terminpläne und über die jeweilige landesbezogeneAbwicklung (Ausschreibung von Geräten und Anschluss ans Netzwerk) seit Beginn des Jahreslaufend unterrichtet.

Diese österreichweite Installierung eines neuen Verwaltungssystems an den Schulen istmit großen organisatorischen Anstrengungen verbunden. Dabei erbringen dieAdministratoren, die involvierten Abteilungsvorstände aus den BMHS und das beteiligteVerwaltungspersonal besonders engagierte Leistungen. Daher wurden dieLandesschulräte/Stadtschulrat für Wien in einem eigenen Rundschreiben ermächtigt,Belohnung im Ausmaß von öS 10.000,-- (d.h. für den oder die an der Schule für dieDurchführung der Erstellung der Lehrfächerverteilung zuständigen Sachbearbeiter(in)(z.B. Administrator(in)) zu vergeben.

Da die Errichtung der Netze gleichzeitig für die Verwaltung und diePädagogik einen Anschluss ans Internet bringt, bietet diese Maßnahme auch eine Chancefür die weitere Entwicklung im technologisch-pädagogischen Bereich für dasösterreichische Schulwesen. Österreich setzt sich nach Abschluss dieser Erneuerung andie Spitze in Europa in Bezug auf den Zugang der Schulen zum Internet.

2. G & P-Programme

Die weitere Vorgangsweise bezüglich der G & P-Programme ist diefolgende:

a) In den letzten Wochen wurden sehr viele Fragestellungen und die Erfahrung der HOTLINES in die G & P-Programme eingebaut. Mit 21.10.1998 wird die Present-Version 14.L zur Verfügung stehen und den Schulen übermittelt.
Diese Version ist von den Schulen verbindlich zur Abrechnung der Lehrerbesoldung zu verwenden.
Wie bisher haben die Direktoren die sachliche Richtigkeit für dieAngaben zu den Mehrdienstleistungen zu bestätigen. Dies gilt jedoch nicht für dierechnerische Richtigkeit durch die verwendeten Programme.

Zur Bedienung der G & P-Programme liegt die "Handreichung zur Lehrer-MDL-Abrechnung mit GP-Mentor, GP-Untis und GP-Present" bei. Sowohl die Handreichung als auch die Programme wurden mit Fachleuten aus der Praxis in den letzten Tagen auf den neuesten Stand gebracht.

b) Nach Vorliegen der Version 14.L des Programms PRESENT und der Version 14.f des Programms MENTOR, ist die "Schule" nochmals zu rechnen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die "Ersterfassung" oder "Grundlehrfächerverteilung" muss mit 30.9. im Unterrichtsjahr fixiert und damit die entsprechenden "Grundwerteinheiten" über MENTOR berechnet werden. Alle Änderungen - vor und nachher - sind über PRESENT einzugeben.

Diese Festlegung ist insbesondere zur Verarbeitung der ersten Wochen des Unterrichtsjahres wichtig, da zu dieser Zeit der Unterrichtseinsatz des Lehrers teilweise stark schwankt. Nichtganzjährig geführte Klassen, Blockungen, etc., die zu diesem Zeitpunkt bekannt sind, müssen in dieser Berechnung berücksichtigt werden.

c) Danach kann die MDL-Periodendatei erzeugt und an das BRZ online bzw. in einigen Bundesländern über Diskette an den Landesschulrat übermittelt werden.

3. Übertragung des MDL-Periodendatei an die Besoldung

Zur Übertragung der MDL-Periodendatei an das Bundesrechenzentrum, dieüber das Programm PRESENT erzeugt wird, muss die Online-Verbindung von der Schule bis zumBRZ mit den entsprechenden Einstellungen der Hardware und Berechtigungen vorhanden sein.

Entsprechende Verarbeitungshinweise sind der Beschreibung imUPIS/INFO-127-131 zu entnehmen.
4. Zugang zur UPIBOX

Die UPIBOX enthält Online-Informationen zur Nutzung der Programme von Gruber & Petters und zu UPIS-RAP.

Genaue Beschreibung im UPIS-Info/127-131!

Beilagen: Handreichung zur Lehrer-MDL-Abrechnung mit GP-Mentor, GP-Untis und GP-Present

UPIS/INFO 127-131

Beschreibung zum Einstieg in..."www.schule.at" ® UPIBOX

Wien, 22. Oktober 1998

Für die Bundesministerin:
Dr. Mahringer

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Ergeht an:

1. alle LSR/SSR für Wien

2. Firma Gruber & Petters, Stockerau

3. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung II A 3,

z.H. Herrn MR Dipl.Ing. HOCHEDLINGER, Stubenring 1, 1010 Wien

4. Bundesministerium für Finanzen, z.H. Herrn ADir. Döllinger, HintereZollamtsstraße 4, 1030 Wien

5. Landesschulrat für Oberösterreich, z.H. Herrn Leopold LUMMERSDORFER, in Linz

6. alle mittleren und höheren Schulen (ohne PI und PÄDAK)

7. alle höheren landwirtschaftlichen Schulen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation