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Covid Daten-Monitoring – KW 36 Schulbeginn

580014/0113-PA-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling

+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 56/2022 (BD S)

Titel: Covid Daten-Monitoring – KW 36 Schulbeginn
Rundschreiben Nr.: 56/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Informationen zu COVID, Datenmonitoring
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 07.09.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Wir hoffen, Sie hatten erholsame Sommerferien und wünschen Ihnen einen guten Start ins Schuljahr 2022/23.

Aufgrund technisch notwendiger Umstellungen wurde das Daten-Monitoring über die Ferien überarbeitet und neu programmiert. Vorerst können folgende Meldungen über das neue Portal eingetragen werden (siehe beiliegendes Benutzer-Manual):

  • Covid- Datenmeldung
  • Antigentests (vormals Nasenselbst-Tests)
  • Personalsituation

Die Meldeplattform wird laufend erweitert und im Endausbau sollten dann alle erforderlichen Meldungen wie gewohnt zur Verfügung stehen.

BTS-Portal und LOGIN

Für den Einstieg in das neue BTS-Portal erhalten Sie am Freitag, 09. September 2022 bis 08:00 Uhr einen Einladungslink an die E-Mailadresse der Schulleitung. Durch Aktivierung dieses Links innerhalb von 48 Stunden können Sie Ihr persönliches Passwort festlegen. (Benutzername = E-Mail-Adresse der Schulleitung). Sollten Sie bereits über einen gültigen Zugang verfügen, können Sie mit diesem weiterhin in das BTS-Portal einsteigen.

Technische Probleme bitte an schicken, Support steht ab Montag zur Verfügung.

Antigentests (vormals Nasenselbst-Tests)

Bitte erfassen Sie Daten zu den ausgegebenen/mitgegebenen Antigentests und deren positiven Ergebnissen tagesaktuell bzw. zumindest einmal wöchentlich. Auch die defekten Testkits sind zu erfassen!

  • In der 1. Schulwoche freiwillige Testungen - NUR Montag bis Mittwoch möglich;
  • für die 2. Schulwoche können 3 Tests mitgegeben werden.

Auch die mitgegebenen Tests sind im Daten-Monitoring (in der Schulwoche 2) im dafür vorgesehen Feld zu erfassen.

Schulwoche 1: spätestens bis MI 18:00 Uhr und in den Folgewochen tagesaktuell bzw. spätestens bis Freitag der jeweiligen Woche 10:00 Uhr
COVID Meldung

Bitte erfassen Sie hier tagesaktuell einzeln Ihre zu meldenden positiven Fälle:

  • Antigentests intern und extern
  • PCR-Tests (derzeit nur extern) (Extern, wenn Sie davon Kenntnis erhalten)

WICHTIG:
Bei einem internen positiven Antigentest ist dieser - weil meldepflichtig - durch die Schulleitung an die Gesundheitsbehörde zu melden.
(§ 3 EpiG)
Dazu steht Ihnen ab 1. Schulwoche wieder das Formular https://aps.it-betreuung.salzburg.at zur Verfügung.

Klicken Sie im Formular auf Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde; das Formular wird automatisch auch an das Rote Kreuz und die Sanitätsdirektion übermittelt

HINWEIS:
Es kann eventuell auch zu Doppelerfassungen kommen, wenn bei derselben Person sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test erfolgte.

Im Anlassfall
Personalsituation Bitte erfassen Sie hier Ihre Personalsituation und halten Sie Ihre Datensätze aktuell. (Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Schüler/innen) Bis spätestens 01.10. 22 und in Folge bei Änderungen
Anordnung von Maßnahmen § 7 COVID-19-SchVO 2022/23

Anordnung von Maßnahmen § 7 COVID-19-SchVO 2022/23

  • Tragen MNS oder FFP-2 Maske,
  • Anordnung von Antigentests,
  • Festlegung eines zeitversetzten Unterrichtsbeginns und gestaffelter Pausenzeiten

füllen Sie das beiliegende Formular aus und übermitteln Sie dieses an . Bei länger als 14-tägiger Dauer ist das Einvernehmen (Genehmigung) durch die Bildungsdirektion erforderlich.

Ortsungebundener Unterricht § 8 COVID-19-SchVO 2022/23

Im Falle einer beabsichtigten Anordnung von Ortsungebundenem Unterricht nach § 8 COVID-19-SchVO

  • übermitteln Sie das Formular mit der Begründung und der Verordnung (Vorlage BMBWF mit Textbausteinen) an
  • Erst nach Übermittlung des Einvernehmens via E-Mail ist die Verordnung zu verlautbaren

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:
  • Allgemein:

Testmaterial:

  • Allgemein:
  • AHS und BMHS:

Salzburg, 07.09.2022

Für den Bildungsdirektor:
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation