Wirkungsbereiche für BundesschulenZl. 39.775/5-Z/A/7/99 Rundschreiben Nr. 17/1999 (BMBWF) Verteiler: VII/2; N (Bundesschulen), III (ohne Sektion IV) Sachgebiet: Schulerrichtung, Schulerhaltung; Budget- und Rechnungswesen; Personalwesen; Schuleinrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb Inhalt: Dezentralisierung von Aufgaben; Wirkungsbereiche für Bundesschulen; Geltung: unbefristet Die in der Beilage festgelegten Wirkungsbereiche (vor allem im Bereich der Bundesschulerhaltung) betreffen den Vollzug von Aufgaben, die nur in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fallen. In allen jenen Fällen, indenen auf Grund der Festlegung des derzeit geltenden finanziellen Wirkungsbereiches oderdurch andere gesetzliche Regelungen (z.B. Bundesministeriengesetz) die Mitwirkung anderer Bundesministerien festgelegt wird, bleibt die Zuständigkeit beim Bundesministerium fürUnterricht und kulturelle Angelegenheiten. Die in der Beilage getroffenen Festlegungenstellen Grundsätze unter Beachtung der Prinzipien Subsidiarität, Dezentralisierung, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit dar, die auf Grund der Erfahrungen und Ergebnisse bei der Durchführung anzupassen sind. Auf diesen Grundsätzen aufbauend sind die erforderlichen Vollzugsbestimmungen und Detailregelungen zum Teil noch festzulegen. Das Rundschreiben Nr. 17/1999 ersetzt das Rundschreiben Nr. 30/1997. Beilage Wien, 11. Oktober 1999 Die Bundesministerin: GehrerZugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen, Personalwesen, Schulerrichtung, -einrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb