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Informationen bezüglich Einschreibung für die Primarstufe der Volksschule und Sonderschule und Erhebung Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung 2027/28

Rundschreiben W 32/2026

Titel: Rundschreiben - Einschreibung für die Primarstufe der Volksschule
und Sonderschule sowie Erhebung der Tagesbetreuung für das Schuljahr 2027/28

Sachgebiet: Einschreibung Primarstufe VS und SO
Verteilerkreis: öffentliche Volks- und Sonderschulen
Personenkreis: Direktion
Geltung: November 2026 bis September 2027
Rechtsgrundlage: Verordnung
Kernaussagen/Ziele:
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BD Wien, Abteilung Präs/6
Aufhebung Rundschreiben: 9160.009/0001-Präs6/2026

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Für das Schuljahr 2027/28 findet die Einschreibung für die Volksschule und die Sonderschule wie in
den Vorjahren zweiteilig statt. Die allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2027/28 gilt für Kinder, die
bis inklusive 1. September 2021 geboren sind. Kinder mit dem Geburtsdatum 2. September 2021 bis
1. März 2022 gelten
bereits als vorzeitige Aufnahme.

Der erste Teil der Einschreibung, die Anmeldung und Datenerhebung an der Wunschschule, erfolgt
vom 9. November bis 20. November 2026. Aus organisatorischen Gründen wird den Erziehungsberechtigten
in der Einladung zur Einschreibung mitgeteilt, dass mit der Schulleitung unbedingt ein Termin zu
vereinbaren ist. Bei der Terminvereinbarung ist den Erziehungsberechtigten mitzuteilen, ob eine Anwesenheit
des Kindes erwünscht wird oder nicht.

Der zweite Teil der Einschreibung mit Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes erfolgt
nach der Umschulung und der endgültigen Zuteilung der Schulneulinge an die Schulen durch die Abt.
Präs/6. Dazu werden alle Schulneulinge seitens der Präs/6 vor den Semesterferien postalisch über den
zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert,
zwecks des 2. Teils der Einschreibung, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule zur Terminvereinbarung
Kontakt aufzunehmen. Der zweite Teil der Einschreibung muss bis 5. März 2027 abgeschlossen
sein.

Einschreibung:

Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Meldenachweis:
- Einladung zur Einschreibung mit vollständig ausgefülltem Anmeldeblatt oder
- ein aktueller Meldezettel
b) Geburtsurkunde des Kindes
c) eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)
d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
e) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird
f) Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
g) Ggf. Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Aufgaben der Schulleitung bei der Einschreibung:

1. Die Schulleitung wird gebeten, alle Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung bei Bedarf individuell
zu beraten, gegebenenfalls beim Ausfüllen behilflich zu sein und das Anmeldeblatt zu kontrollieren.
Jedes Kind ist datenmäßig zu erfassen und aufzunehmen.

Das gilt auch für Kinder mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten. Seitens der Schulleitung
sind im Feld „Anmerkungen der Schulleitung“ sowohl befundete Funktionsbeeinträchtigungen
bzw. Behinderungen (Rollstuhl, Autismus, starke Sinnesbeeinträchtigung, ...) als auch von Erziehungsberechtigten
mitgeteilte andere Besonderheiten (Beeinträchtigungen, chronische Krankheiten,
Diabetes, …) des Schülers/der Schülerin anzugeben und ggf. in WiSion mit „voraussichtlich
SPF“ zu vermerken. Das Rundschreiben 13/2019 („Medizinische Laientätigkeiten, Übertragung
ärztlicher Tätigkeiten an Lehrpersonen, Verhalten im Notfall“) ist im Anlassfall zu beachten. Zur
Abklärung von möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfen sind die Erziehungsberechtigten
gegebenenfalls an die Inklusionsberatung der Bildungsdirektion für Wien zu verweisen:

2. Die Datensätze der Schulneulinge stehen in der Web-Applikation „WiSion“ zum gegebenen Zeitpunkt
zur Verfügung.

3. Durch Vorlegen der Einladung zur Einschreibung, der das teilweise elektronisch vorausgefüllte Anmeldeblatt-
Volksschule angeschlossen ist, ist auch der Meldenachweis für die Aufnahme erbracht.
Sollten die Erziehungsberechtigten das Anmeldeblatt-Volksschule nicht vorlegen können, so ist das
Leerformular (siehe Beilage) auszufüllen. Beiliegendes Merkblatt verweist auf die weitere Vorgehensweise.

4. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung an einem
Schulstandort keine Zusagen bzw. Auskünfte über Platzchancen in den bevorzugten Einrichtungen
(weder Schule, noch Hort) gegeben werden können. Die Angabe eines Zweitwunsches ist möglich.
Das Anmeldeblatt-Volksschule gilt als Vormerkung, ist aber keine Zusage zu einem bestimmten
Schulstandort, weder für die Anmeldestandort noch für den Zweitwunsch.

5. Das Anmeldeblatt- Volksschule (siehe Punkt 2) muss 1 Jahr in der Schule aufbewahrt werden.

6. Bei der Anmeldung im November ist Folgendes in „WiSion“ unbedingt festzuhalten:

a. Geschwisterkind am Schulstandort im Jahr der Einschreibung
b. Voraussichtlich Tagesbetreuung (auf Basis des ausgefüllten Anmeldeblattes)
c. Voraussichtlich SPF – aufgrund vorgelegter Befunde oder Information
d. Voraussichtlich „häuslicher Unterricht“/“Schulbesuch im Ausland“
e. Ob und wie lange das Kind einen Kindergarten bzw. eine Kindergruppe besucht hat. Idealerweise
bringen die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs mit.

7.Frühchenregelung: Bezogen auf das Schreiben des BMB mit der Zahl 10.050/0032-Präs12/2017
kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten der laut Mutter-Kind-Pass berechnete Geburtstermin
für die Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht herangezogen werden, sofern der
Geburtstermin vor dem laut Mutter-Kind-Pass berechneten Datum liegt. Der Wunsch nach Feststellung
der allgemeinen Schulpflicht laut Mutter-Kind-Pass ist durch die Erziehungsberechtigten
im Zuge der Anmeldung im November 2026 bekannt zu geben. Durch die Schulleitung ist das entsprechende
Geburtsdatum im Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Den Erziehungsberechtigten
sind die entsprechenden Formulare auszuhändigen und die Abteilung Präs/6 per E-Mail ( mit dem Betreff „Frühchenregelung“) zu verständigen. Die Erziehungsberechtigten
sind darüber zu informieren, dass sie den Bedarf an einem weiteren Kindergartenjahr
für ihr Kind bei der jeweiligen Trägerorganisation bekannt geben müssen, um den Platz zu behalten.
Für städtische Kindergärten sind die Servicestellen der Abteilung Stadt Wien – Kindergärten
zuständig. Bei privaten Trägerorganisationen ist der Bedarf direkt am Standort zu melden und zusätzlich
ist die Bestätigung auch noch per Mail an die Servicestellen der Abteilung Stadt Wien –
Kindergärten zu übermitteln.

8. Nach dem ersten Teil der Einschreibung sind bis spätestens 25. November 2026 folgende Unterlagen
in der Abteilung Präs/6 (Gasgasse 8-10; Stiege 2, 3. Stock) abzugeben:

a. Das ausgefüllte Deckblatt
b. Das ausgefüllte „Anmeldeblatt-Volksschule“ aller Schulneulinge pro Schulstandort (bitte
alphabetisch geordnet)
c. Sollte ein Überhang an einem Schulstandort bestehen:
Eine Liste der Kinder, die seitens der Schulleitung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Geschwisterkinder
und zumutbarer Schulweg) zur Abweisung vorgeschlagen werden. Wenn
es sich um einen Campusstandort handelt bitte Campuskinder kennzeichnen, inkl. Geschwisterkinder
die in den Campuskindergarten bzw. in die Campusmittelschule gehen.
d. Eine Liste der Kinder, die in die VBS-Klasse aufgenommen werden.

9. Teil 2 der Einschreibung: Nach erfolgter Zuteilung zu einem Schulstandort ist die Schulreife bzw.
Nicht-Schulreife des Kindes festzustellen und im Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Der zuständige
Bundesminister trifft durch Verordnung die näheren Festlegungen über das Vorliegen der
Schulreife (Schulpflichtgesetz § 6 Abs. 2d). Schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, sind gemäß
§ 6 Abs. 2d Schulpflichtgesetz 1985 in die Vorschulstufe aufzunehmen, bzw. kann die Schulpflicht
durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht, sofern dieser jenem an der Schule mindestens
gleichwertig ist, erfüllt werden (§ 11 Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985). Jedenfalls sind schulpflichtige
Kinder, die nicht schulreif sind, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgaben, des Lehrstoffs
und der didaktischen Grundsätze der verbindlichen Übungen auf der Vorschulstufe (Lehrplan) zu
beschulen. Der Besuch eines Kindergartens ist daher für schulpflichtige Kinder nicht möglich.

10. Im Rahmen des 2.Teils der Einschreibung wird auch der Sprachstand der Kinder überprüft. Alle
Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, müssen mittels einer Testung
(MIKA-D) überprüft werden, und der entsprechende Sprachstand ist im Verwaltungssystem
WiSion einzutragen. Das Ergebnis der MIKA-D Testung darf jedoch erst mit Beginn des Sommersemesters
2027 in WiSion eingetragen werden.

11. Verpflichtungserklärung: Wenn das anzumeldende Kind keinen Hauptwohnsitz in Wien hat, sind
die Erziehungsberechtigten an die Abteilung Präs/6 zu verweisen (). Die Direktionen stellen im Rahmen der Einschreibung keine Verpflichtungserklärung
mehr aus, eine Anmeldung seitens der Schulleitung darf ebenfalls nicht erfolgen.

Sollte zwischen der Zuteilung des Kindes durch die Präs/6 und dem Schulbeginn eine Verlegung
des Hauptwohnsitzes außerhalb Wiens erfolgen, ist ebenso eine Verpflichtungserklärung beizubringen.
In diesem Fall ist seitens der Schulleitung Kontakt mit der jeweiligen Referentin in der
Abteilung Präs/6 aufzunehmen.

Unterlagen aus dem Kindergarten

Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum
Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt, durchgeführt
bzw. erhoben wurden, sind von den Erziehungsberechtigten vorzulegen (§6 SchPflG).

Erst am Ende der Kindergartenzeit des Kindes wird den Erziehungsberechtigten vom Kindergarten das
Übergabeblatt Sprachentwicklung DaE/DaZ1 ausgehändigt. Dieses ist verpflichtend im Laufe der ersten
Schulwoche, der zuständigen Lehrperson des Kindes zu übergeben. Sollte dieses Blatt nicht übergeben
werden, so ist die Schulbehörde gemäß Bildungsdokumentationsgesetz befugt, das Übergabeblatt
vom Kindergarten bzw. dessen Träger einzuholen.

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2021 bis zum 1. März 2022 geboren wurden, schulreif sind
und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der
Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Das Ansuchen um vorzeitigen
Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen der Anmeldung im November 2026 in
der Volksschule zu stellen. Sind diese Kinder schulreif, so gelten dieselben Bestimmungen wie für schulpflichtige
Kinder. Sind die Kinder bei der Schulreifeüberprüfung nicht schulreif, so ist der Antrag abzulehnen
und das Kind verbleibt ein weiteres Jahr im Kindergarten. Eine Aufnahme in die Vorschulklasse
ist nicht erlaubt.

Schulpflichtgesetz § 7 Abs. (5) Über das Ansuchen um vorzeitige Aufnahme hat der Schulleiter
ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Von der Entscheidung hat er die Eltern oder sonstigen
Erziehungsberechtigten unverzüglich – im Falle einer Ablehnung unter Angabe der Gründe -
schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Schulpflichtgesetz § 7 Abs. (9) Für vorzeitig aufgenommene Kinder gelten, solange die vorzeitige
Aufnahme nicht widerrufen oder das Kind vom Schulbesuch abgemeldet wird (Abs. 8), die
gleichen Bestimmungen wie für schulpflichtige Kinder.

Bilinguale Schulen (Vienna Bilingual Schools)

Die Orientierungsgespräche für die Einschreibung finden in der Zeit von 9. - 13. November 2026 am
jeweiligen VBS-Standort statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten das Ergebnis über Eignung bzw.
nicht Eignung bis spätestens am Nachmittag des 13. November 2026.

Häuslicher Unterricht, Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht sowie Schulbesuch im
Ausland

Die Feststellung der Schulreife und des Sprachstandes ist auch bei einer Abmeldung zum „häuslichen
Unterricht
“ bzw. zum Besuch einer Privatschule, welche kein dauerhaftes Öffentlichkeitsrecht hat, sowie
für „Ansuchen um Bewilligung eines Schulbesuches im Ausland“ verpflichtend. Der Termin der
Anmeldung und Überprüfung der Schulreife und des Sprachstandes ist an einer öffentlichen Volksschule
oder einer Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht auf Dauer wahrzunehmen.

Nicht schulpflichtige Kinder, auch nicht jene, die in der Zeit vom 2. September 2027 bis zum 1. März
2028 das sechste Lebensjahr vollendet haben, können nicht zum häuslichen Unterricht abgemeldet
werden.

Unter häuslichem Unterricht ist nicht die Betreuung eines schulpflichtigen Kindes in den Wiener Kindergärten
zu verstehen, d.h. es kann keinesfalls ein weiterer Besuch des Kindergartens stattfinden,
nachdem im Gesetz geregelt ist, dass schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, im Rahmen des
Schulbesuches nach dem Lehrplan der Vorschulstufe zu unterrichten sind.
Nach der Feststellung der Schulreife und des Sprachstandes, aber spätestens eine Woche nach Ende
des Unterrichtsjahres 2026/27
(Freitag 9. Juli 2027 – 15:30 Uhr) ist, durch die Erziehungsberechtigten,
der Antrag „Anzeige zur Teilnahme an häuslichem Unterricht“ bzw. „Anzeige zur Teilnahme am Unterricht
an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht“ beim der Bildungsdirektion für Wien, Wipplingerstr.
28, 1010 Wien, per Mail ( ) einzubringen.

Diesem Antrag sind beizulegen:

  • Feststellung und schriftliche Bestätigung der Schulreife/Nicht-Schulreife (erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Feststellung und schriftliche Bestätigung des Sprachstandes (erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Meldenachweis: aktuelle Meldebestätigung (erhältlich im Magistratischen Bezirksamt)

Der Schulbesuch im Ausland ist genehmigungspflichtig. Es ist daher durch die Erziehungsberechtigten
bis Ende des vorangegangenen Schuljahres schriftlich (auch per E-Mail) ein Antrag beim Team Schulbesuch
im Ausland der Bildungsdirektion für Wien, Wipplingerstraße 28, 1010 Wien, einzubringen. Diesem
Antrag sind beizulegen:

  • Feststellung und schriftliche Bestätigung der Schulreife/Nicht-Schulreife (erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Feststellung und schriftliche Bestätigung des Sprachstandes (erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Meldenachweis: aktuelle Meldebestätigung (erhältlich im Magistratischen Bezirksamt)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepasskopie
  • Anmeldebestätigung der ausländischen Schule
  • Stundentafel/Curriculum der ausländischen Schule (in deutscher Übersetzung)

Die Antragsformulare finden die Erziehungsberechtigten auf der Homepage der Bildungsdirektion für
Wien unter: https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Allgemeine-Informationen-/Alternative-Schulpflichterfllung/Downloadbereich.html

Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

Im Oktober wird der „Elternbrief Tagesbetreuung“, welcher über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung
von Schulkindern in Wien informiert, gemeinsam mit der Einladung zur Einschreibung
an die Erziehungsberechtigten der in Wien hauptwohnsitzgemeldeten Kinder versendet.

Die Anmeldung für einen städtischen Hortplatz erfolgt nach der Schulzuteilung durch die Erziehungsberechtigten
und kann im Zeitraum vom 30. März - 16. April 2027 online unter
https://www.wien.gv.at/amtswege/anmeldung-staedtischer-hortplatz oder in der für den Schulbezirk
zuständigen Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten erfolgen.

Die Anmeldung für einen privaten Hortplatz erfolgt direkt bei dem privaten Standort durch die Erziehungsberechtigten.

Durch das Schulorganisationsgesetz und das Wiener Schulgesetz wird geregelt, dass bei der Errichtung
einer schulischen Tagesbetreuung auf „andere regionale Betreuungsangebote“ und auf die „räumlichen
Voraussetzungen“ zu achten ist. In diesem Sinne ist es personell und wirtschaftlich erforderlich,
vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist
es notwendig, die Dringlichkeit des Bedarfs zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:

  • Berufstätigkeit des/der Erziehungsberechtigten
  • in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte
  • Soziale Härtefälle

Aufgaben der Schulleitungen bei der Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

1. Bei der Einschreibung sind die Erziehungsberechtigten zu fragen, ob sie eine Tagesbetreuung benötigen.
Das ist auf dem „Anmeldeblatt–Volksschule“ auszufüllen. Der/Die Erziehungsberechtigte/
n bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Die Schulleitung bestätigt mit
ihrer Unterschrift, dass eine Arbeits-/Ausbildungsbestätigung bzw. ein Lohnzettel des/der Erziehungsberechtigten
vorgelegt wurde/n.

2. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung an einem
Schulstandort keine Zusagen bzw. Auskünfte über Platzchancen im Hort oder in der schulischen
Tagesbetreuung (offenes Modell) gegeben werden können.

3. Sollten die Erziehungsberechtigten einen Integrationshort (nur bei Halbtagsschulen möglich) wünschen,
so ist dies seitens der Schulleitung am Anmeldeblatt-Volksschule unter „Anmerkung der
Schulleitung“ auszufüllen. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass Integrationsplätze
nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Psychologen/einer Psychologin der Stadt
Wien - Kindergärten vergeben werden. Er/Sie entscheidet in Absprache mit den Erziehungsberechtigten,
welchen Hort das Kind besuchen wird. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Abteilung Stadt
Wien – Kindergärten.

4. Das Formular Anmeldeblatt-Volksschule muss von Halbtagsschulen nicht mehr an die Servicestelle
der Stadt Wien - Kindergärten übermittelt werden. Die Anmeldung für einen städtischen
Hortplatz erfolgt nach der Schulzuteilung durch die Erziehungsberechtigten

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für Tagesbetreuung in getrennter Abfolge

Für eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in Schulen mit schulischer Tagesbetreuung berechnen
die zuständigen Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten auf Grund der Einkommensunterlagen
der Erziehungsberechtigten die Bemessungsgrundlage. Diese Berechnung kann erst nach Zuteilung zu
einer Schule mit schulischer Tagesbetreuung erfolgen. Daher sind die entsprechenden Formulare und
Informationsschreiben erst nach Zuteilung der Schulkinder den Erziehungsberechtigten auszugeben.

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für Horte

Erziehungsberechtigten können für den Besuch ihrer Kinder in einem städtischen oder privaten Hort
eine Ermäßigung des Elternbeitrages erhalten. Die Anträge dafür sind in der zuständigen Servicestelle
der Stadt Wien - Kindergärten
einzubringen, https://www.wien.gv.at/bildung/hortermaessigung. Die
Information, betreffend eine Ermäßigung in einem städtischen Hort, erhalten die Erziehungsberechtigten
mit der Betreuungsplatzzusage. Die Information über eine Ermäßigung in einem privaten Hort
bekommen die Erziehungsberechtigten durch die jeweilige Einrichtung.

Schulplatzzuteilung und Betreuungsplatzzusagen/Alternativangebote

Die Schulplatzzuteilung wird den Erziehungsberechtigten zentral vor den Semesterferien schriftlich
mitgeteilt. Die Betreuungszusage für einen Hort erfolgt durch den jeweiligen Träger.

  • Schulplatzweisung Zuteilung durch die Abt. Präs. 6 der Bildungsdirektion für Wien
  • Platzvergabe Hort (öff. & priv.) durch die Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten
    (MA10) im Mai 2027 bzw. durch den jeweiligen privaten Standort, nach erfolgter Zuteilung an
    eine Schule ohne schulische Tagesbetreuung (Halbtagsschule).

Vielen Dank für Ihre Beiträge zur Schuleinschreibung und die intensive Zusammenarbeit!

Mit besten Grüßen
Für die Bildungsdirektorin
Mag. Andreas Kastner
Abteilungsleiter Abt. Präs.6

Beilagen:
- Einladung zur Einschreibung, welche die Erziehungsberechtigten erhalten (zur Information)
- Anmeldeblatt-Volksschule leer (falls kein Brief zur Einschreibung vorhanden ist)
- Kontaktadressen
- Elternbrief mit Informationen über Formen der Tagesbetreuung
- Deckblatt
- MA 56 – Sprengelfremder Schulbesuch
- Merkblatt für Schulleiter/innen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht