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Neue Regelung: verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 2005/06

Geschäftszahl: BMBWK-36.300/0068-BMBWK/2005
SachbearbeiterIn: Mag. Johann Wimmer
Abteilung: I/2
E-mail: johann.wimmer@bmbwk.gv.at
Telefon/Fax: +43(1)/53120-4345/53120-81 4345

Rundschreiben Nr. 11/2005 (BMBWF)

Verteiler: VI
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Neue Regelung: verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 2005/06
Gesetzliche Grundlage: §8 lit.g SchOG; § 12 Abs. 6 bis Abs. 9 SchUG; § 19 Abs. 3a und 4 SchUG; § 4 Abs. 1 bis 3 sowie §1, Abs. 4 Teilungszahlenverordnung)
Geltung: Ab Schuljahr 2005/06 unbefristet

An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien
Zentrallehranstalten

Besser Fördern
Schülerinnen und Schüler individuell fördern und fordern

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern ist ein grundlegender pädagogischer Auftrag der Schule und ein elementares Prinzip jedes Unterrichts. Förderung meint einerseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale aller Schülerinnen und Schüler. Andererseits soll Förderung Lernversagen – und damit auch negative Beurteilungen – möglichst verhindern. Sie stellt ein Qualitätselement von Schule dar.

Förderung erfolgt

  1. durch intensives Individualisieren des Unterrichts und durch differenzierte Unterrichtsgestaltung
  2. durch zusätzliche Maßnahmen wie Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, aber auch durch den Förderunterricht.

Im Rahmen des Frühwarnsystems sind von den Klassenvorständen oder den unterrichtenden Lehrer/innen insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung einer negativen Beurteilung (Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise etc.) zu erarbeiten. Diese Maßnahmen werden in möglichst strukturierter Form mit der Schülerin bzw. mit dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten besprochen und beraten (vergleiche Rundschreiben Nr.1/2005).

Nähere Ausführungen zum Personaleinsatz im Zuge des Förderunterrichts sind Sektion III des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen mit den Erlässen GZ 680/0015-III/6/2005 (Bundesschulen) sowie GZ 621/0018-III/7/2005 (Landesschulen).

REGELUNG

In ein STANDORTBEZOGENES FÖRDERKONZEPT sollen alle schon bisher laufenden und künftige Maßnahmen aufgenommen werden, wie zB

- Expliziter Förderunterricht (siehe die einzelnen Lehrpläne bzw. Bemerkungen zu den jeweiligen Stundentafeln) unter Angabe der verwendeten Ressourcen, der eingesetzten Lehrkräfte, der zeitlichen Planung und des jeweiligen Prozederes, wie Förderunterricht am Standort abgewickelt wird, einschließlich einer Kultur der „Fördervereinbarungen“ mit den Erziehungsberechtigten.

- Förderung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache (Maßnahmen für außerordentliche und ordentliche Schülerinnen und Schüler, unverbindliche Übungen oder muttersprachlicher Unterricht; weitere Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, zB Möglichkeit des „Einschleifens“ bei der Aufnahme als ordentliche/r Schüler/in, „Sprachentausch“)

- Maßnahmen zur Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern (zB Angebote von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, eventuell mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler; Teilnahme an Sommerakademien oder Angeboten des Begabtenzentrums in Salzburg; spezifische Schwerpunkte an der Schule oder Intensivsprachwochen etc.).

- Angebote für den Erwerb unterschiedlicher Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz, dynamische Fähigkeiten): Projekte wie „Lernen lernen“ bzw. Lernkompetenztraining; „Lernerfolgsverbesserung“, „Lernwerkstätten“ oder Tutorensysteme; Maßnahmen zu sozialem Lernen, zur Leseförderung oder Legasthenikerförderung etc.)

- Maßnahmen an den Nahtstellen (Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen; Einstiegsphasen in Anfangsklassen; „Ankommenstage“ etc, aber auch Maßnahmen zur Bildungslaufbahnbegleitung)

- Jedenfalls ist das einem solchen Förderprinzip zu Grunde liegende pädagogische Gesamtkonzept in das Förderkonzept aufzunehmen (Was ist mit individueller Förderung am Standort gemeint? Wie soll sie umgesetzt werden? Was sind die Konturen des pädagogischen Leitbilds, in welchen Bereichen wird es schon erfolgreich praktiziert bzw. ist die Schule und sind die Lehrkräfte darauf vorbereitet?)

Schulen sind, beginnend mit dem Schuljahr 2005/06, verpflichtet, ein standortbezogenes Förderkonzept zu entwickeln, dieses laufend zu evaluieren und jährlich zu adaptieren. Dieses ist den Schulpartnern bekannt zu geben, um Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten Grundlagen für Entscheidungen zu geben.

Das Förderkonzept soll den Förderbedarf des Standortes und das Qualifikationsprofil des Lehrerteams (Ausbildungen, Erfahrungen usw.) berücksichtigen und alle vorhandenen Ressourcen mit einander verknüpfen.

Es ist Aufgabe der Schulaufsicht, entsprechende Ziele und Verfahrensvorgaben für ihren Zuständigkeitsbereich festzulegen und die auf dieser Basis schulautonom bzw. standortbezogen umgesetzten Konzepte zu überprüfen und erforderlichenfalls schulübergreifende Maßnahmen einzuleiten.

Dies hat auch die Verpflichtung zur Selbstevaluation der gesetzten Maßnahme durch die Lehrerinnen und Lehrer bzw. die Schulleiter/innen zu umfassen. Gleichzeitig wird die Schulaufsicht ersucht, Beispiele gelungener Umsetzung zu dokumentieren und dem BMBWK zur Verfügung zu stellen, damit sie anderen Schulen zugänglich gemacht werden können.

HINWEISE

Als Elemente eines Qualitätsprozesses dürfen Fördermaßnahmen nicht isoliert gesehen werden, sondern benötigen Vorbereitung und Nachbereitung.

Zielgerichtetes Fördern setzt

  1. eine Planung auf Schulebene, die Bedarf und Ressourcen in Einklang bringt,
  2. eine Planung auf Klassenebene und
  3. auf der individuellen Ebene eine genaue Beschreibung der Stärken und Schwächen

voraus.
Nach Durchführung der Fördermaßnahmen ist es auf allen Ebenen notwendig festzustellen, wie weit die Ziele erreicht werden konnten (Rückmeldung):

  1. Evaluation am Standort als Grundlage für die Planungen im folgenden Schuljahr.
  2. Evaluation und allfällige Änderung der individuellen Fördermaßnahmen, sofern die Förderziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes nicht erreicht wurden.
  3. Rückmeldung an die Lernenden und erforderlichenfalls an die Erziehungsberechtigten, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr Leistungspotenzial entfalten konnten.

WAS und WER?
Was wirkt alles fördernd und sollte im Förderkonzept aufgenommen werden? Expliziter Förderunterricht ist nur ein Aspekt schulischer Förderung. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung ist eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Dazu ist es notwendig, dass die Schule die Schülerinnen und Schüler individuell fördert und fordert und die heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft akzeptiert und konstruktiv damit umgeht. Ein solcherart verstandenes Förderprinzip braucht ein entsprechendes pädagogisches Gesamtkonzept.

WIE und WANN?
Ein fördernder Unterricht nimmt in seiner methodisch-didaktischen Gestaltung folgende Kriterien auf: differenzierte Lernangebote und individuelle Zugänge; Berücksichtigung individuell notwendiger Arbeitszeit sowie unterschiedlicher Vorkenntnisse; Wahrnehmung unterschiedlichen Betreuungsbedarfs.

Ein individuell förderliches Lernklima soll grundsätzlich Demotivation vermeiden und an den Stärken der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Die Lern- und Leistungsbereitschaft ist durch motivierende Lehrmethoden und Unterrichtsformen zu fördern. Sowohl grundsätzliche Leistungsfähigkeit als auch besondere Begabungen sind kontinuierlich zu fördern. Ein förderndes Lernklima bzw. Förderunterricht ist nicht gleichzusetzen mit individueller Nachhilfe.

Der Text dieses Rundschreibens ist elektronisch über die Homepage des BMBWK (www.bmbwk.gv.at) verfügbar.

Wien, 28. Juni 2005

Für die Bundesministerin:
SektChef Dr. Anton Dobart

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Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten