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Ausser Kraft getreten

Katalog verbindlicher Maßnahmen im Bereich Information, Beratung, Orientierung der 7. und 8. Schulstufe

Außer Kraft gesetzt und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 17/2012 ; Geschäftszahl: BMUKK-36.400/0021-I/2012 ; Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe

Geschäftszahl: BMUKK-36.300/0079-I/Päd.Ang./2009
SachbearbeiterIn: Mag. Augustin Kern
Abteilung: I/Päd.Ang.
augustin.kern@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4272
F +43 1 53120 814272

Rundschreiben Nr. 17/2009 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Neue Regelung: Katalog verbindlicher Maßnahmen im Bereich Information, Beratung, Orientierung der 7. und 8. Schulstufe
Gesetzliche Grundlage: SchOG § 39 Abs.1a (AHS); § 16 Abs.1, Zi. 2 (Hauptschule); § 22 und 23 Abs. 1 (Allgemeine Sonderschule); SchUG, § 18 Abs. 13; SchUG § 19 Abs. 2; BGBl. II, Nr. 133 und 134/2000 i.d.F. BGBl. II, Nr. 283/2003 (Hauptschule und AHS); BGBl. II, Nr. 137 bzw. 290/2008 (Allgemeine Sonderschule)
Geltung: Ab Schuljahr 2009/10 unbefristet

Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf - Grundsätzliches und wichtige Voraussetzungen:

Gut reflektierte Entscheidungen erweitern die Handlungsspielräume von Mädchen und Buben und erhöhen die Chancen auf Erfolg. Grundkompetenzen, wie die Fähigkeit zur Selbstreflexion, Informationsrecherche- und -bewertung sowie Entscheidungsfähigkeit, können anhand gut begleiteter erster Bildungs- und Berufsentscheidungsprozesse erworben und gefestigt werden. Es ist Aufgabe und Verantwortung jeder Schule, diese Lern- und Entwicklungsprozesse zu unterstützen und zu begleiten.

Weiters müssen an der Schule – wie gesetzlich bzw. in den entsprechenden Verordnungen vorgesehen – entsprechend qualifizierte Schülerberater/innen mit Abschluss der dafür vorgesehenen Zusatzqualifikationen (nun PH-Lehrgang lt. Rundschreiben Nr. 15/2008) in vollem Umfang tätig sein.

REGELUNG: Katalog verbindlicher Maßnahmen in der 7. und 8. Schulstufe im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf

Die folgenden Maßnahmen dienen den Lern- und Entwicklungsprozessen der Schülerinnen und Schüler, stärken deren Entscheidungskompetenzen für die weitere Berufs- und Bildungswahl und sind daher an allen Schulen umzusetzen:

1. Standortbezogenes Umsetzungskonzept

Schulleiter/innen haben in Wahrnehmung Ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit für die Umsetzung einer wirksamen Begleitung an der Schule Sorge zu tragen. Dabei ist ein standortbezogenes Umsetzungskonzept anzustreben und den Schulpartnern zu kommunizieren. Auf die wichtige Rolle der Eltern bei Bildungs- und Berufsentscheidungen sollte dabei Bedacht genommen werden. Einige Eckpunkte, die v. a. das prozesshafte Zustandekommen der Entscheidungen und das Zusammenwirken aller Maßnahmen betreffen, werden in diesem Katalog festgelegt.

2. Breite Umsetzung

Die Maßnahmen müssen auf mehreren Ebenen und auf verschiedene Arten ansetzen:

  • Im Regelunterricht durch die Förderung von Grundkompetenzen für das Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen. Das sind vor allem:
  • Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion (insbesondere hinsichtlich Interessen, Fähigkeiten und Wünschen)
  • Kenntnis von Methoden der Informationsrecherche und –bewertung
  • Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungsgrundlagen)
  • Durch die verbindliche Übung „Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe
    Unabhängig von der Umsetzungsvariante (eigens Fach, integrativ oder projektorientiert) ist darauf zu achten, dass der Lehrplan sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erfüllt wird.
  • Im Rahmen von Projekten und Realbegegnungen
  • Durch Information und Beratung seitens der Schüler- und Bildungsberater/innen

Es ist daher die Mitwirkung möglichst vieler Lehrer/innen erforderlich, nicht nur der Schülerberater/innen.

3. Koordination (va.) des Berufsorientierungsunterrichts

Insbesondere im Bereich des Berufsorientierungsunterrichtes ist Koordination unerlässlich. Die Verantwortung liegt auch hier bei der Schulleitung – diese kann auch eine entsprechend qualifizierte Lehrkraft mit der Koordinationsaufgabe beauftragen. Diese Aufgabe ist nicht ident mit der Schülerberatung. Es ist künftig auch darauf zu achten, dass an jeder Schule mindestens eine Lehrkraft über eine einschlägige Qualifikation zur Berufsorientierungs –Koordination verfügt. Die Einrichtung von entsprechenden Lehrgängen an den Pädagogischen Hochschulen ist vorgesehen.

4. Mindestmaß an Realbegegnungen

Berufspraktische Tage/Wochen, Betriebserkundungen, Exkursionen zu Bildungs einrichtungen sowie Informations- und Beratungszentren: Persönliche Erfahrungen und Eindrücke sind ein wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung.

  1. Gemeinsam organisiert (als Schulveranstaltung)
    • Umfang insgesamt mindestens 30 Unterrichtseinheiten in 7. und 8. Schulstufe
    • dabei aber mindestens 10 Unterrichtseinheiten in jeder dieser Schulstufen
    • jede Schülerin und jeder Schüler soll einmal - in der 7. oder 8. Schulstufe – ein BerufsInfoZentrum der Sozialpartner oder des Arbeitsmarktservice - besuchen
  2. Individuelle Berufs(bildungs)orientierung lt. §13b SchUG
    • bis 5 Tage in 8. Schulstufe sind möglich

5. Bewerbungstrainings

Bewerbungstrainings bzw. Vorbereitung auf Bewerbungen (Lebenslauf, Bewerbungs schreiben, Vorstellungsgespräch, ....) unterstützen die Umsetzung der Entscheidung.

6. Begleitende Dokumentation

Die Aspekte der Prozesshaftigkeit und Nachhaltigkeit legen eine verbindliche und nachweisliche Dokumentation der Aktivitäten und Maßnahmen auf Ebene der Schüler/innen nahe: mögliche Instrumente sind BO-Pass, BO - Kom:Pass, Portfolio, BO-Mappe…

Auch die nachvollziehbare und begleitende Dokumentation durch die Lehrer/innen ist im Sinne der koordinierten Unterstützung und Begleitung zu gewährleisten.

7. Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigten als Partner – zB. Elternabende

  1. Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen beim Eintritt in die HS/AHS, in allen Schularten jedoch spätestens am Beginn der 7. Schulstufe
  2. Information der Eltern spätestens am Beginn der 8. Schulstufe über
    • die Bildungsangebote nach der 8. Schulstufe,
    • die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung
    • die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung gemäß §13b SchUG und der organisatorische Ablauf dazu
  3. Hinweise auf Informationsveranstaltungen im regionalen Umfeld
    • Informationsveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür) von Bildungsanbietern
    • Bildungs- und Berufsinformationsmessen
    • Informationsveranstaltungen an Berufsinformationszentren
  4. Einbeziehung von Eltern als Berufspraktiker/innen in Berufsorientierungsmaßnahmen

8. Informationstätigkeit des/der Schülerberaters/in

In den Grundsatzerlässen zur Schüler- und Bildungsberatung für die einzelnen Schularten (siehe RS Nr. 36/1993, RS Nr. 34/1993) ist die Information der Schülerinnen und Schüler über weitere Bildungswege als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbe reitung als Kernaufgabe der Schüler- und Bildungsberatung festgelegt. Diese sind, da Bildungsberatung Teil der Bildungsaufgabe von Schule ist und zu den Pflichten des Schulleiters bzw. der Schulleiterin sowie aller Lehrpersonen gehört, bei dieser Tätigkeit entsprechend zu unterstützen.

Informationen für Schüler/innen im Rahmen jeweils mindestens einer Unterrichtsstunde, im Zusammenwirken mit den Klassenvorständen und weiteren Lehrerinnen und Lehrern

  1. Im ersten Semester der 7. Schulstufe:
    • Vorstellung der grundsätzlichen Optionen für Bildungs- und Berufswege nach der 8. Schulstufe
    • Erklärung des Prozesscharakters von Bildungsentscheidungen
    • Schulische und außerschulische Hilfestellungen und Angebote
  2. Im ersten Semester der 8. Schulstufe:
    • Detaillierte Information über mögliche Bildungswege nach der 8. Schulstufe (weiterführende Schulen, duale Ausbildung, integrative Berufsausbildung, Teilqualifizierungslehre)
    • Information über entsprechende Bildungsstätten im regionalen Umfeld
    • Information über Quellen und Methoden von Bildungs- und Berufsinformations recherchen (Internet, Informations- und Beratungsmöglichkeiten)

Um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit individueller Informationsrecherchen an der Schule zu bieten, soll, wenn dazu die Möglichkeit besteht, z.B. im Rahmen der Schulbibliothek eine „Informationsecke“ zur Bildungs- und Berufsplanung mit entsprechenden Büchern und Broschüren sowie Computern mit Internetzugang eingerichtet werden.

9. Beratungstätigkeit des/der Schülerberaters/in

Im Schulorganisationsgesetz (§3, Abs. 1) ist festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler jeweils über den nach ihren Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten sind. Dies ist eine grundsätzliche Aufgabe von Schule und betrifft jede Schulart und als allgemeine Bildungsaufgabe von Schule grundsätzlich alle Lehrenden

  1. Information über die Beratungsmöglichkeit: Schüler/innen und deren Eltern sind Zeit und Ort der Beratungsmöglichkeiten nachweislich und in geeigneter Weise bekannt zugeben
  2. Sicherstellung des niederschwelligen Zugangs: Die Beratungszeiten sind so anzusetzen, dass sie potentiell von allen Schüler/innen ohne Barrieren wahrgenommen werden können
  3. Rahmenbedingungen und Infrastruktur: Für die Beratungen soll ein eigenes Zimmer mit geeigneter Infrastruktur (PC mit Internetzugang) zur Verfügung stehen

Die Schüler- und Bildungsberater/innen haben zur Erfüllung dieser Aufgabe eine in den oben genannten Grundsatzerlässen verankerte spezielle Weiterbildung und einen entsprechenden Auftrag. In der Schule sind die Rahmenbedingungen (z.B. Beratungszimmer mit Internetzugang) dafür zu schaffen.

Es wird ersucht, diesen Katalog allen Schulen und LehrerInnen im jeweiligen Bereich nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seine Umsetzung zu unterstützen. Als Anregung dazu dient auch der nachfolgende Umsetzungsplan.

IBOBB-Umsetzungsplan
ergänzt den Katalog der verbindlichen Maßnahmen und drückt vor allem die Prozesshaftigkeit aus

Wien, 15. September 2009

Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten