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Ausser Kraft getreten

Neufassung des Anhanges B des Rundschreibens Nr. 5/2007 aufgrund der Anerkennung der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als religiöse Bekenntnisgemeinschaft

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 5/2021 ; 2021-0.043.794 ; Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht (Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Rundschreibens Nr. 5/2007 ; 10.014/2-III/3/2007 ; Durchführungserlass zum Religionsunterricht)

10.014/0081-III/3/2010
SachbearbeiterIn: Mag. Andrea Götz
Abteilung: III/3
andrea.goetz@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2365
F+43 1 53120-812365

Rundschreiben Nr. 28/2010 (BMBWF)

Verteiler: Rundschreiben-Verteiler Abteilung III/3
Zentrallehranstalten
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Pädagogische Hochschulen samt Praxisschulen
Sachgebiet: Schulrecht/Religionsrecht
Inhalt: Durchführungsbestimmungen betreffend den Religionsunterricht
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 16.12.2010, BMUKK-12.056/0005-KA/2010

Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ hat mit Wirksamkeit vom 13. Dezember 2010 gemäß § 2 Abs. 1 BekGG Rechtspersönlichkeit erworben. Sie ist daher berechtigt, sich als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ zu bezeichnen. Es ist daher das RS 5/2007 (Anhang B) entsprechend zu adaptieren.

Anhang B des RS 5/2007 wird daher in aktualisierter Fassung übermittelt.

Beilage

Wien, 30. Dezember 2010

Für die Bundesministerin:
Mag. Andrea Götz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Religionsrecht, Schulrecht