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Ausser Kraft getreten

Korrektur des Anhanges B des Rundschreibens Nr. 5/2007

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 5/2021 ; 2021-0.043.794 ; Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht (Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Rundschreibens Nr. 5/2007 ; 10.014/2-III/3/2007 ; Durchführungserlass zum Religionsunterricht)

10.014/0008-III/3/2011
SachbearbeiterIn: Mag. Andrea Götz
Abteilung: III/3
andrea.goetz@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2365
T +43 1 53120-812365

Rundschreiben Nr. 4/2011 (BMBWF)

Verteiler: Rundschreiben-Verteiler Abteilung III/3
Zentrallehranstalten
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Pädagogische Hochschulen samt Praxisschulen
Sachgebiet: Schulrecht/Religionsrecht
Inhalt: Durchführungsbestimmungen betreffend den Religionsunterricht
Geltung: unbefristet

Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IAGÖ) hat mit Schreiben vom 25.1.2011 ersucht, die Abkürzung ihres religiösen Bekenntnisses in Schulzeugnissen etc. mit "alevi" vorzusehen. Diesem Anliegen wird durch Korrektur des Anhanges B des RS 5/2007 Rechnung getragen. Anhang B des RS 5/2007 wird daher in aktualisierter Fassung übermittelt.

Beilage

Wien, 27. Jänner 2011

Für die Bundesministerin:
Mag. Andrea Götz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Religionsrecht, Schulrecht