Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Neufassung des Anhanges B des Rundschreibens Nr. 5/2007 aufgrund der Anerkennung der "Islamischen-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" als religiöse Bekenntnisgemeinschaft

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 5/2021 ; 2021-0.043.794 ; Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht (Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Rundschreibens Nr. 5/2007 ; 10.014/2-III/3/2007 ; Durchführungserlass zum Religionsunterricht)

BMUKK-10.014/0020-III/3/2013
SachbearbeiterIn: Mag. Sammra El Fohail
Abteilung: III/3
sammra.elfohail@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2364
F +43 1 53120-812364

Rundschreiben Nr. 5/2013 (BMBWF)

Verteiler: Rundschreiben-Verteiler Abteilung III/3
Zentrallehranstalten
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Pädagogische Hochschulen samt Praxisschulen
Sachgebiet: Schulrecht/Religionsrecht
Inhalt: Durchführungsbestimmungen betreffend den Religionsunterricht
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 28.02.2013, BMUKK-12.056/0005-KA/2012

Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft „Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ hat mit Wirksamkeit vom 01.03.2013 gemäß § 2 Abs. 1 BekGG Rechtspersönlichkeit erworben. Sie ist daher berechtigt, sich als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ zu bezeichnen. Es ist daher das RS 5/2007 (Anhang B) entsprechend zu adaptieren.

Anhang B des Rundschreibens Nr. 5/2007 wird daher in aktualisierter Fassung übermittelt.

Beilage

Wien, 26. März 2013
Für die Bundesministerin:
i.V. Dr. Peter Rumpler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Religionsrecht, Schulrecht