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Ausser Kraft getreten

Neufassung des Anhanges A und des Anhanges B des RS Nr. 5/2007 aufgrund der Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft und der Freikirchen Österreichs als Religionsgesellschaft sowie der Anerkennung der Alt-Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als Bekenntnisgemeinschaft

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 5/2021 ; 2021-0.043.794 ; Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht (Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Rundschreibens Nr. 5/2007 ; 10.014/2-III/3/2007 ; Durchführungserlass zum Religionsunterricht)

10.014/0042-III/3/2013
SachbearbeiterIn: Dr. Claudia Sabrina Jäger
Abteilung: III/3
claudia-sabrina.jäger@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2384
F +43 1 53120-812384

Rundschreiben Nr. 20/2013 (BMBWF)

Verteiler: Rundschreiben-Verteiler Abteilung III/3
Zentrallehranstalten
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Pädagogische Hochschulen samt Praxisschulen
Sachgebiet: Schulrecht/Religionsrecht
Inhalt: Durchführungsbestimmungen betreffend den Religionsunterricht
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Verordnungen der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
a) betreffend die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft
b) betreffend die Anerkennung der Anhänger des Bundes der Baptistengemeinden, des Bundes Evangelikaler Gemeinden, der ELAIA Christengemeinden, der Freien Christengemeinde – Pfingstgemeinde und der Mennonitischen Freikirche in Österreich als Kirche (Religionsgesellschaft);
Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 23.08.2013, BMUKK-12.056/0006-KA/2012

Adaptierung des Anhanges A und des Anhanges B:

Am 22. Mai 2013 erfolgte mit BGBl. II Nr. 133/2013 die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft mit der Bezeichnung „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“.
Am 26. August 2013 erfolgte mit BGBl. II Nr. 250/2013 die Anerkennung der Anhänger des Bundes der Baptistengemeinden, des Bundes Evangelikaler Gemeinden, der ELAIA Christengemeinden, der Freien Christengemeinde – Pfingstgemeinde und der Mennonitischen Freikirche in Österreich als Kirche (Religionsgesellschaft) mit der Bezeichnung „Freikirchen in Österreich“.

Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft „Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ hat mit Wirksamkeit vom 23. August 2013 gemäß § 2 Abs. 1 BekGG Rechtspersönlichkeit erworben. Sie ist daher berechtigt, sich als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ zu bezeichnen.

Es ist daher das Rundschreiben Nr. 5/2007 entsprechend zu adaptieren (Anhang A und Anhang B).

Anhang A und Anhang B des Rundschreibens Nr. 5/2007 werden in aktualisierter Fassung übermittelt.

Beilage

Wien, 2. Oktober 2013

Für die Bundesministerin:
Dr. Claudia Jäger

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Religionsrecht, Schulrecht