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Ausser Kraft getreten

Neufassung der Anhänge A und B des Rundschreiben Nr. 5/2007- neue Kurzbezeichnungen für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (islam. (IGGÖ)) sowie die Islamisch-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (islam. (SCHIA))

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 5/2021 ; 2021-0.043.794 ; Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht (Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Rundschreibens Nr. 5/2007 ; 10.014/2-III/3/2007 ; Durchführungserlass zum Religionsunterricht)

BMBWF-10.014/0039-II/4/2019
BMBWF - II/4 (Schulrechtsvollzug)
MMag.a Ulrike Schuschnig
Sachbearbeiterin

T +43 1 53120-2307

Rundschreiben Nr. 14/2019 (BMBWF)

Verteiler: Rundschreiben-Verteiler Abteilung II/4
Zentrallehranstalten
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Pädagogische Hochschulen samt Praxisschulen
Sachgebiet: Schulrecht/Religionsrecht
Inhalt: Durchführungsbestimmungen betreffend den Religionsunterricht
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 190/1949 idgF

Adaptierung der Anhänge A und B

Mit gegenständlichem Rundschreiben wird das Rundschreiben Nr. 5/2007 –„Durchführungsbestimmungen zum Religionsunterricht“ - in seinen Anhängen A und B wie folgt adaptiert:

In Anhang A wird der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich nunmehr die Kurzbezeichnung „islam. (IGGÖ)“ beigefügt.

In Anhang B wird der Islamisch-Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich nunmehr die Kurzbezeichnung „islam. (SCHIA)“ beigefügt.

Anhang A und Anhang B des Rundschreibens Nr. 5/2007 werden in aktualisierter Fassung übermittelt.

Das Rundschreiben Nr. 25/2018 tritt hiermit außer Kraft.

Wien, 19. Juni 2019

Für den Bundesminister:
SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Religionsrecht, Schulrecht