Beförderungen - Frist zur Vorlage der AnträgeGZ 466/16-III/11/93 Sachbearbeiter: Mag. Knapp Tel. 531 20 - 3245 Verteiler: VII, N Inhalt: Beförderungen - Frist zur Vorlage der Anträge Sachgebiet: Personalwesen Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 57/1993 (BMBWF) An alle Dienststellen Hiemit erfolgt eine aktualisierte Wiederverlautbarung des ho. RS. Nr. 265/1983, GZ 466/15-6/1983, vom 14. September 1983: "Die Fristen zur Vorlage der Anträge auf Beförderung bzw. Arbeitsplatz-(Dienstklassen)Bewertung werden wie folgt bekanntgegeben: 1. Anträge auf Ernennungen a. In die Dienstklassen VII und VIII zum Termin a.a. 1. Juli ...............15. März b.b. 1. Jänner..............15. September des Vorjahres b. in die übrigen Dienstklassen a.a. 1. Juli ................15. April b.b. 1. Jänner ..............15. Oktober des Vorjahres 2. Anträge auf Bewertung oder Neubewertung von Arbeitsplätzen a. In Einzelfällen ...........2 Monate b. In den übrigen Fällen .....6 Monate vor den unter Ziffer 1. angeführten Vorlageterminen für Ernennungen. Da eine Durchbewertung aller Arbeitsplätze im ho. Ressort noch nicht durchgeführt ist, sind Anträge im Sinne des Punktes 2a jedenfalls bei Ernennungen in die Dienstklasse VII und VIII der Verwendungsgruppe A, in die Dienstklasse VII der Verwendungsgruppe B und in die Dienstklasse V der Verwendungsgruppe C erforderlich. Den Anträgen sind unbedingt ausführliche Arbeitsplatzbeschreibungen mit dem hierfür vorgesehenen Formular (siehe Beilage) anzuschließen. Weiteres wird ersucht, bei allen Überstellungsanträgen die bisherige und künftige Art der Verwendung mittels dem vorgenannten Formular zu beschreiben, sowie den Zeitpunkt, seit wann die neue Funktion ausgeübt wird, anzugeben. Auch bei Anträgen zur Aufnahme von Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe I/a und I/b ist eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung erforderlich. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Terminversäumnisse Nachteile für den jeweils betroffenen Bediensteten bedeuten, die allein von der säumigen Stelle verantwortet werden müssen." Hiermit treten die RS. Nr. 206/1978, Nr. 241/1979 sowie Nr. 218/1980 außer Kraft. Wien, 10. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. LiebschDownloadsRundschreiben Nr. 57/1993Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 60/1993 Zl. 24.820/1-III/4/93 Wiederverlautbarung des Rundschreiben Nr. 174/1987 Nr. 55/1993 GZ 10.110/12-3/93 Schülerbibliotheken an Übungshauptschulen des Bundes, Einrichtung und Führung, Wiederverlautbarung Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen