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Beförderungen - Frist zur Vorlage der Anträge

GZ 466/16-III/11/93
Sachbearbeiter: Mag. Knapp
Tel. 531 20 - 3245

Verteiler: VII, N
Inhalt: Beförderungen - Frist zur Vorlage der Anträge
Sachgebiet: Personalwesen
Geltung: Unbefristet

Rundschreiben Nr. 57/1993 (BMBWF)

An alle Dienststellen

Hiemit erfolgt eine aktualisierte Wiederverlautbarung des ho. RS. Nr. 265/1983, GZ 466/15-6/1983, vom 14. September 1983: "Die Fristen zur Vorlage der Anträge auf Beförderung bzw. Arbeitsplatz-(Dienstklassen)Bewertung werden wie folgt bekanntgegeben:

1. Anträge auf Ernennungen

a. In die Dienstklassen VII und VIII zum Termin
a.a. 1. Juli ...............15. März
b.b. 1. Jänner..............15. September des Vorjahres

b. in die übrigen Dienstklassen
a.a. 1. Juli ................15. April
b.b. 1. Jänner ..............15. Oktober des Vorjahres

2. Anträge auf Bewertung oder Neubewertung von Arbeitsplätzen

a. In Einzelfällen ...........2 Monate
b. In den übrigen Fällen .....6 Monate

vor den unter Ziffer 1. angeführten Vorlageterminen für Ernennungen.

Da eine Durchbewertung aller Arbeitsplätze im ho. Ressort noch nicht durchgeführt ist, sind Anträge im Sinne des Punktes 2a jedenfalls bei Ernennungen in die Dienstklasse VII und VIII der Verwendungsgruppe A, in die Dienstklasse VII der Verwendungsgruppe B und in die Dienstklasse V der Verwendungsgruppe C erforderlich. Den Anträgen sind unbedingt ausführliche Arbeitsplatzbeschreibungen mit dem hierfür vorgesehenen Formular (siehe Beilage) anzuschließen.

Weiteres wird ersucht, bei allen Überstellungsanträgen die bisherige und künftige Art der Verwendung mittels dem vorgenannten Formular zu beschreiben, sowie den Zeitpunkt, seit wann die neue Funktion ausgeübt wird, anzugeben. Auch bei Anträgen zur Aufnahme von Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe I/a und I/b ist eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung erforderlich.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Terminversäumnisse Nachteile für den jeweils betroffenen Bediensteten bedeuten, die allein von der säumigen Stelle verantwortet werden müssen."

Hiermit treten die RS. Nr. 206/1978, Nr. 241/1979 sowie Nr. 218/1980 außer Kraft.

Wien, 10. Mai 1993

Für den Bundesminister:
Dr. Liebsch

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen