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Aufnahme in die 1.Klasse der SEK I

Rundschreiben W 31/25 (BD W)

Titel: Aufnahme in die 1. Klasse der Sekundarstufe I
Sachgebiet: Einschreibung Sek.I
Verteilerkreis: Schulleitungen der VS, MS und SO
Personenkreis: Direktion
Geltung: Schuljahr 2025/26
Rechtsgrundlage: Aufnahmsverfahrensverordnung; §46, §47 und §48 WrSchG; §28 SchUG; §21c und §40 SchOG
Kernaussagen/Ziele: Informationen über die Einschreibung Sek I.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 7. November 2025
Zeitliche Priorisierung: Schuljahr 2026/27
Veröffentlichende Stelle: BD Wien, Abteilung Präs./6
Aufhebung Rundschreiben: 9160.009/0003-Präs6/2024

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Das Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse der Sekundarstufe I (öffentliche Schulen) wird für das
Schuljahr 2026/27 durch die Aufnahmsverfahrensverordnung, BGBl. II Nr. 317/2006 idgF
folgendermaßen geregelt:

1. Die Erhebungsblätter für die Schüler/innen der ?. Klassen Volksschule werden über WiSion zur
Verfügung gestellt und sind an der Volksschule auszudrucken. Das Erhebungsblatt ist durch die
Klassenlehrer/innen an die Erziehungsberechtigten zu übermitteln.
Volksschulen, die nicht mit dem Verwaltungsprogramm WiSion arbeiten, finden das
Erhebungsblatt unter bi.bildung-wien.gv.at/formulare.

Die Schulleiter/innen der Volksschulen/Sonderschulen werden ersucht bei jenen Schüler/innen,
die einen SPF haben, dies am jeweiligen Erhebungsblatt im vorgesehenen Feld einzutragen.

Bis spätestens 7. Jänner 2026 ist den Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der 4. Klassen
das betreffende Erhebungsblatt (inkl. Informationsblatt auf der Rückseite) zu übermitteln.

Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Wien ist (ersichtlich am Erhebungsblatt), müssen die
Obsorgeberechtigten an die Abteilung Präs/6 () verwiesen werden. Von der Abteilung Präs/6 erhalten die Obsorgeberechtigten alle nötigen Unterlagen für die „Verpflichtungserklärung“ der Heimatgemeinde.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, persönlich mit dem Erhebungsblatt, mit dem
Original der Schulnachricht ihres Kindes und mit einer Kopie der Schulnachricht in der Zeit vom
16. Februar 2026 bis 20. Februar 2026 täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr, bzw. am Dienstag und
Donnerstag zusätzlich auch von 14:00 bis 17:00 Uhr, in der Schule ihrer Wahl eine Anmeldung
ihres Kindes vorzunehmen. Wenn die Anmeldung an einer AHS erfolgt, ist ein A5 - Kuvert, mit
der eigenen Adresse beschriftet und frankiert (1,55 €), sowie eine Meldebestätigung
mitzubringen.

Aus organisatorischen Gründen müssen die Erziehungsberechtigten eine Terminreservierung
für das Aufnahmegespräch an der Wahlschule vornehmen. Die Reservierungen sind
vom 8. Jänner 2026 bis 14. Jänner 2026 möglich und sollen allfällige Wartezeiten minimieren,
sowie den Zutritt zur Schule ermöglichen. Das Aufnahmegespräch wird während der
Aufnahmezeiten an der von den Eltern ausgewählten Schule stattfinden.

Beim Anmeldegespräch können auch weitere Schulen, die als Alternative in Frage kommen,
angegeben werden.

Genauere Informationen über spezielle Aufnahmebedingungen und Termine bei
Schwerpunktschulen wie z.B. sportliche, musikalische, sprachliche Eignung sind bei den
jeweiligen Schulstandorten zu erfragen.

Der Zeitpunkt der Anmeldung ist kein Kriterium für die Aufnahme!

2. Die Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten über die Schulplatzzusage an der Wahlschule
(Mittelschule) erfolgt bis spätestens 23. März 2026 (Poststempel 20. März 2026) per Post durch
die Abteilung Präs.6.

MS: Falls dem Wunsch nach Aufnahme an der Wahlschule nicht entsprochen werden kann,
erhalten die Erziehungsberechtigten im Zuge der Verständigung eine adäquate alternative
Schulzuweisung durch die Abteilung Präs.6 der Bildungsdirektion für Wien.

AHS: Kinder, denen im 1. Verfahrensschritt an einer AHS kein Schulplatz zugewiesen werden
konnte (z.B. Kinder, deren Schulnachricht in den Pflichtgegenständen „Deutsch“ oder
„Mathematik“ eine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufweist), können in einem „2.
Anmeldedurchgang“ im April an Schulen mit freien Plätzen vorläufig angemeldet werden.

3. Die Bestätigung über die Berechtigung zum Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule
ist nach Beschluss der Schulkonferenz gemäß § 40 Abs. 1 SchOG von der allgemein bildenden
höheren Schule über das Schulverwaltungssystem WiSion abrufbar. Volksschulen, die nicht mit
dem Schulverwaltungssystem WiSion arbeiten, müssen die Berechtigung zum Besuch einer
allgemein bildenden höheren Schule wie bisher ausstellen und den Eltern übermitteln.

Aufnahme in die 1. Klassen einer MS/WMS mit sportlichem Schwerpunkt

Voraussetzung für die Aufnahme von Schüler/innen an einem solchen Standort ist eine praktische
Eignungsprüfung. Dazu ist erforderlich, dass die Schulärztin bzw. der Schularzt die Kinder vorher
untersucht und aus medizinischer Sicht die Teilnahme an der Eignungsprüfung gestattet (jedes Kind,
das am Turnunterricht teilnehmen darf, ist grundsätzlich geeignet).

Daher werden die Schulleitungen der Volksschule ersucht, jenen Schüler/innen der 4. Klassen, die im
kommenden Schuljahr beabsichtigen eine MS/WMS mit sportlichem Schwerpunkt zu besuchen, eine
Bestätigung über diese schulärztliche Untersuchung auszufolgen. Diese ist über WiSion beim/bei der
jeweiligen Schüler/in auszudrucken. Weiters wird die Schulleitung der Volksschule gebeten dafür
Sorge zu tragen, dass das ausgefüllte Formular den Kindern ausgehändigt wird und die
Erziehungsberechtigten erinnert werden, dass sie die Bestätigung zur praktischen Eignungsprüfung
mitnehmen müssen.

Die in der Beilage ersichtlichen Anmeldeformulare für die praktischen Eignungsprüfungen (z.B.
Musik, Sport, Sprachen) sind ausgefüllt von den Erziehungsberechtigten termingerecht vor den
jeweiligen Eignungsprüfungen direkt bei der jeweiligen Wahlschwerpunktschule (persönlich, per EMail,
per FAX oder per Post) abzugeben.

Zusätzliche Informationen für die Schulleitungen der öffentlichen Mittelschulen

Im Jänner 2026 wird es Dienstbesprechungen für die Mittelschulen geben, bei denen
etwaige Fragen zur Einschreibung in die Sekundarstufe I geklärt werden. Die genauen
Termine erhalten die Schulleitungen per E-Mail.

Schüler/innen, die sich nach dem 20. Februar 2026 an der Mittelschule anmelden wollen,
müssen den Antrag auf Aufnahme in der Präs.6 per E-Mail ()
stellen. Dabei ist der Meldezettel und die Schulnachricht des Antragstellers zu übermitteln.

Bis spätestens 25. Februar 2026 sind folgende Unterlagen per E-Mail an
zu übermitteln:

  • Sollte ein Überhang an einem Schulstandort bestehen:
    Eine Liste der Kinder, die seitens der Schulleitung auf Grund der gesetzlichen
    Vorgaben
    (Geschwisterkinder und zumutbarer Schulweg) zur Abweisung
    vorgeschlagen werden.
  • Das ausgefüllte und unterzeichnete Deckblatt der gesammelten Zahlen für den
    Schulstandort.

Die Schulleitungen der Mittelschulen erhalten bis Mitte März 2026 eine E-Mail, welche/r
Schüler/in umgeschult werden musste.

Die Schüler/innenzuteilung in WiSion erfolgt zentral durch die Abt. Präs.6 ab Mitte März
2026.

Alle Schulplatzzusagen und -absagen erfolgen bis 23. März 2026 zentral durch die Abteilung
Präs.6. Die Erziehungsberechtigten werden dabei postalisch über die Schulplatzzuweisung
informiert.

Folgende Erlässe sind samt Beilagen aus der Erlassregistratur zu entfernen:

9160.009/0003-Präs6/2024

Mit besten Grüßen
Für die Bildungsdirektorin
Mag. Andreas Kastner
Abteilungsleiter Abt. Präs.6
Schulplatzvergabe, Infrastruktur und Tagesbetreuung APS

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht