Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Sondervertragliche Vereinbarung für Lehrkräfte an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen – befristete Ergänzung zu RS 14/2001 - Verlängerung für das Schuljahr 2014/15

Geschäftszahl: BMBF-712/0082-III/5/2014
SachbearbeiterIn: Mag. Christian Rubin
Abteilung: III/5
E-Mail: christian.rubin@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-3341
F +43 1 53120-813341

Rundschreiben Nr. 18/2014 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Personalwesen (Lehrkräfte)
Inhalt: Richtlinie für Sonderverträge; zu RS Nr. 14/2001 und RS Nr. 11/2003
Geltung: Schuljahr 2014/2015
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs. 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86

An alle LSR/SSR für Wien

Ergänzend zu den RS Nr. 14/2001 und RS Nr. 11/2003 wird um Personen, die eine entsprechende einschlägige Berufspraxis erworben haben, für den Unterricht zu gewinnen, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt folgende ergänzende Richtlinie zur einheitlichen Gestaltung der Sonderverträgen gemäß § 36 Absatz 2 Vertragsbedienstetengesetz 1948 festgelegt:

  1. In Ergänzung des sondervertraglichen Rundschreibens Nr. 14/2001 wird für Lehrkräfte an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) in den Gegenständen Physik und Mathematik, sowie Chemie (soweit nicht bereits durch das RS Nr. 14/2001 erfasst) die mit GZ BMUKK-712/0073-III/5/2012 vom 19. Juli 2012 erteilte erlassmäßige Ermächtigung zum Abschluss von Sonderverträgen für das Schuljahr 2014/2015 verlängert.
  1. Die erlassmäßigen Vorgaben in der GZ 712/0073-III/5/2012 vom 19. Juli 2012 und
    GZ 712/ 0039-III/5/2013 vom 12. November 2013 sind weiterhin anwendbar.
  1. Die Auslegung und inhaltliche Umschreibung des Begriffes „Berufspraxis“ ergibt sich zuletzt aus der GZ BMUKK-715/0006-III75/2010 vom 18. Mai 2011.
  1. Auf das RS Nr. 15/2008 vom 15. Juli 2008 zum Lehrgang für Neulehrkräfte des fachtheoretischen Unterrichtes wird hingewiesen.
  1. Die Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien werden um Einhaltung der Berichterstattungsfristen (Meldung der Sonderverträge nach dem RS 14/2001 (Mangelberufe-alt) und für die Gegenstände Physik und Mathematik, sowie Chemie (Mangelberufe-neu) mit 31. Mai 2015 schriftlich an die Abteilung III/5 (zusätzlich elektronisch nach beigefügter Berichtstabelle „SV_Controlling_MangelberufsRS“ an ministerium@bmbf.gv.at) ausdrücklich ersucht.

Beilage

Wien, 25. August 2014

Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen