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Ausser Kraft getreten

Grundsatzerlass zur Begabtenförderung

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 25/2017 ; BMB-10.060/0099-I/8/2016 ; Grundsatzerlass zur Begabungs- und Begabtenförderung

Geschäftszahl: BMUKK-10.060/0130-I/4b/2009
SachbearbeiterIn: Dr. Alfred Fischl
Abteilung: I/4b
alfred.fischl@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4793
F +43 1 53120-814793

Rundschreiben Nr. 16/2009 (BMBWF)

Verteiler: VII (Alle Dienststellen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur)
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt:
Geltungsdauer: unbefristet

Präambel

Begabungsförderung als Unterstützung und Begleitung aller Schüler/innen bei der Entwicklung ihrer Leistungspotenziale ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Bildungsarbeit. Begabtenförderung ist darin inkludiert und bezieht sich auf die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonders hohen Potenzialen bzw. besonderer Leistungsfähigkeit. Im Sinne der Chancengerechtigkeit hat die Schule die Aufgabe, auch die Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der (hoch) begabten Schüler/innen wahrzunehmen und ihnen mit adäquaten pädagogischen und organisatorischen Maßnahmen Rechnung zu tragen. Die hier folgenden Klärungen und Positionierungen entsprechen einer konsequenten Individualisierung und inneren Differenzierung, wie sie einer immer wieder geforderten neuen Lernkultur gemäß für alle Schulen von Bedeutung sind.

1. Ausgangsdefinition

Angesichts der breiten Palette an Begabungsmodellen und der Tatsache, dass unterschiedliche Begabungskonzepte jeweils unterschiedliche Konsequenzen für pädagogisches Handeln nach sich ziehen, ist eine gemeinsame Ausgangsposition für eine nationale, aber auch schulinterne Grundsatzdiskussion zur Begabtenförderung notwendig.

Dieser Erlass geht von einem mehrdimensionalen Begabungsmodell aus, in dem (Hoch)Begabung als das Potenzial eines Individuums zu herausragenden Leistungen verstanden wird, das neben logisch-mathematischen, sprachlichen und visuell-räumlichen Fähigkeiten auch motorische, musikalische und sozial-emotionale Fähigkeiten umfasst. Um in Schule, Alltag und Beruf Potenziale in Leistungen umsetzen zu können, sind darüber hinaus weitere Persönlichkeitsmerkmale wie Motivation, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Kompetenzen zur Stressbewältigung, Kreativität, vernetztes Denken, kommunikative Fähigkeiten, Verantwortungsbereitschaft usw. relevant.

Die Entfaltung des individuellen Leistungspotenzials geschieht in einem aktiven Lern- und Entwicklungsprozess in Wechselwirkung zwischen Person und sozialem Umfeld. Begabung ist also einerseits abhängig von der Reifung, Entwicklung und Selbstgestaltung der Person, andererseits von der Förderung durch die Umwelt, besonders durch Elternhaus und Schule. Begabungsförderung hat alle diese Komponenten einzuschließen.

2. Ziele der Begabungs- und Begabtenförderung

Das vorrangige Ziel der Begabungs- und Begabtenförderung ist die Entwicklung der Persönlichkeit, der Fähigkeiten und Werthaltungen des Individuums.

Im Sinne sozialer Chancengerechtigkeit hat die Schule zur Förderung aller Schüler/innen beizutragen und dabei auch auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern aus benachteiligten Gruppen zu achten.

Begabtenförderung im täglichen Unterricht verhindert Unterforderung bei (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern, die unter Umständen zu Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten führen kann.

Darüber hinaus hat Begabungs- und Begabtenförderung ein bedeutendes gesellschaftliches Ziel als Beitrag für zukünftige Entwicklungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Kultur und Sport.

3. Grundprinzipien

3.1. Stärkenorientierung

Die Förderung von Fähigkeiten und Interessen stehen im Mittelpunkt der Begabungsförderung. Schüler/innen sollen im Unterricht regelmäßig Lern- und Entwicklungsgelegenheiten zur Förderung ihrer individuellen Begabungen (stärkenorientiert) und zur Vertiefung ihrer Interessen erhalten. Eventuelle Schwächen in anderen Bereichen lassen sich durch Anknüpfung an individuelle Interessen und Stärken oftmals leichter überwinden.

3.2. Umgang mit Stereotypien gegenüber (Hoch)Begabten

Auf die Entwicklung der Persönlichkeit und der Fähigkeiten (hoch) begabter Schüler/innen haben die Einstellungen und die Erwartungen der Lehrenden ebenso Einfluss wie deren didaktische und fachliche Expertisen. Entwicklungshemmende Vorurteile gegenüber Hochbegabung und daraus resultierendes wenig förderliches Verhalten der (hoch) begabten Schülerin/dem (hoch) begabten Schüler gegenüber sind daher unbedingt zu vermeiden.

Von allgemein (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern sind nicht unbedingt in allen Unterrichtsfächern herausragende Leistungen zu erwarten bzw. einzufordern. Wichtiger als die Erwartung von kontinuierlich ausgezeichneten Leistungen in allen Bereichen sind die Berücksichtigung individueller Talente und Interessen und das Zulassen von persönlichen Prioritäten.

(Hoch)Begabung als Potenzial offenbart sich nicht zwingend in sehr guten Schulnoten. Ebenso wenig gilt der Schluss, alle hoch leistenden Schüler/innen wären hoch begabt.

Auch (hoch) begabte Schüler/innen benötigen individuelle Unterstützung. Sie brauchen neben respektvoller Begegnung Ermutigung durch die Lehrerin/den Lehrer, angemessenes Feedback und auch metakognitives Know-how, um sich Wissen und Kompetenzen anzueignen.

Gerade bei lange andauernder Unterforderung und fehlenden Erfolgserfahrungen können große Defizite an angemessenen Lernstrategien, in der Arbeitshaltung und im Selbstkonzept entstehen. Insbesondere Underachiever (d. h. Minderleister aufgrund von Unterforderung oder anderen fehlenden Passungen zwischen individuellen Bedürfnissen und Reaktionen der Umwelt) brauchen besondere und langfristige Hilfe und Begleitung, um gute Leistungen zu erzielen.

Nicht alle (hoch) begabten Schüler/innen sind motiviert und erfolgsorientiert. Eigenmotivation entsteht u. a. aus der Erfüllung der Grundbedürfnisse nach Kompetenz, Autonomie und sozialer Verbundenheit und aus dem Interesse an bestimmten Fachbereichen und Inhalten sowie aus der Ermutigung durch andere (Lehrpersonen, Peers, Eltern, …).

Die sozialen Kompetenzen, die motorischen und kognitiven Fähigkeiten von (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern sind nicht immer gleich weit entwickelt (Asynchronie). Wichtiger als Bemühungen um die gleichmäßige Entwicklung aller Persönlichkeitsmerkmale sind Akzeptanz und das Eingehen auf den individuellen Entwicklungsstand.

(Hoch) begabte Schüler/innen sind nicht notwendigerweise sozial weniger integriert. Fehlende Integration kann eine Folge mangelnder Wertschätzung oder fehlender Akzeptanz für die Besonderheiten der betreffenden Person sein.

3.3. Vielfalt in der Förderung

Vielfalt in der Begabtenförderung schließt sowohl die Förderung von (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern im täglichen Unterricht als auch Fördermaßnahmen, die über den regulären Unterricht hinausgehen, ein. Zwischen seperativen und integrativen Phasen muss im Hinblick auf das benötigte Maß der Individualisierung situativ angepasst entschieden werden.

3.4. Schulentwicklung

Die Förderung von (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern soll an allen Schulen systematisch und in allen Klassen erfolgen. Nur wenn Begabtenförderung als schulumfassendes Konzept institutionalisiert wird, ist für alle begabten Schüler/innen der Schule kontinuierliche Förderung gewährleistet.

Eine umfassende Begabtenförderung bezieht auch das Elternhaus und außer- und vorschulische Institutionen mit ein und berücksichtigt Erfahrungen und Entwicklungen aus allen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (z. B. Kindergarten, Vorschule, Volksschule usw.).

Für eine standortspezifische Schulprofilentwicklung ist die Einhaltung klarer Qualitätskriterien notwendig. Diese sollen vom Lehrer/innenteam, von der Schulgemeinschaft oder auch von externen Stellen formuliert werden. Sie erleichtern die Optimierung des Entwicklungsprozesses sowie die Evaluation und dienen zudem als Orientierungshilfe für Eltern bzw. Erziehende und Schüler/innen.

Begabtenförderung erfordert einen hohen Grad an Professionalität der Lehrer/innen an einer Schule. Um eine entsprechende Informationsbasis zu schaffen, um Vorurteilen entgegentreten zu können und um die vielfältigen Aufgaben in kollegialen Teams bewältigen zu können, sind Maßnahmen kontinuierlicher Lehrer/innenfortbildung unumgänglich. Insbesondere sind Differenzierungsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Teamorientierung wesentlich, um in besonderem Maße (hoch) begabte Schüler/innen im schulischen Kontext effizient fördern zu können. Die ziel- und ressourcenorientierte Planung und Koordination von methodisch-didaktischen und organisatorischen Maßnahmen stellt sicher, dass Begabtenförderung nicht zu einer langfristigen Mehrbelastung führt, sondern zu einem Paradigmenwechsel bezüglich des Rollenverständnisses der Lehrperson – von der Lehrkultur zur Lernkultur.

4. Möglichkeiten der Umsetzung

Die konkrete Umsetzung der Begabungs- und Begabtenförderung erstreckt sich von der Identifizierung von Begabungen und von anderen lern- und entwicklungsrelevanten Merkmalen über die individuelle Förderung bis hin zur förderorientierten Leistungsrückmeldung.

4.1. Identifizierung und Diagnostik

Die Schule ist neben dem Elternhaus die zentrale Stelle zur Identifizierung von Begabungen. Grundlage für Individualisierung und Begabungsförderung ist eine förder- und entwicklungsorientierte pädagogische Diagnostik durch Lehrer/innen und Erzieher/innen. Die Entwicklung und Stärkung dieser Kompetenzen ist im Wege der Lehrer/innenausbildung und der Fort- und Weiterbildung möglich.

Neben der Feststellung der individuellen Ausprägungen lern-, entwicklungs- und persönlichkeitsrelevanter Merkmale sollte pädagogische Diagnostik, im Sinne einer Prozessdiagnostik, besonders auch die individuelle Begabungs- und Leistungsentwicklung berücksichtigen. Bei Bedarf kann eine (schul)psychologische Abklärung zur Unterstützung der Förderung beigezogen werden.

4.2. Förderung

Differenzierung und Individualisierung

Im differenzierenden bzw. individualisierenden Unterricht stehen die Lernenden als Individuen mit ihren vielfältigen Lern-, Entwicklungs- und Sozialisationsvoraussetzungen im Mittelpunkt der Unterrichtsplanung (und nicht eine fiktive Durchschnittsklasse). Differenzierung und Individualisierung gelingen umso besser, je mehr die unterschiedlichen Erfahrungen, Zugangsweisen und Problemlösungen der Schüler/innen als Ressourcen erkannt werden (z. B. für Teamarbeit, Projektarbeit, bei der Reflexion des Lernprozesses).

Differenzierung betrifft im Bildungsbereich alle organisatorischen, didaktischen und methodischen Maßnahmen, durch welche unterschiedliche Lernsituationen für einzelne Schüler/innen oder Gruppen geschaffen werden, z. B. flexible Gruppierung oder verschiedene inhaltliche und methodische Zugänge (Contracting 1 , Curriculum Compacting 2, Jahresarbeiten, e-Learning, begabungsadäquate Materialien, unterschiedliche Aufgabenstellungen oder Zeitvorgaben etc.).

Differenzierungskriterien sind z. B. Lernfähigkeit, Lerngeschwindigkeit, Motivation und Leistungsbereitschaft, Interesse, Begabungen sowie Lern-, Denk- und Ausdrucksstilpräferenzen. Durch Gruppierung nach unterschiedlichen Kriterien werden Gruppenzugehörigkeiten nicht nach Attributen wie „hoch begabt“ oder „leistungsschwach“ festgeschrieben und somit Etikettierung vermieden. Flexible Gruppierung ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an individuell angepasster Förderung.

(Hoch) begabte Schüler/innen bevorzugen oft abstrakte, interdisziplinäre, multiperspektivische Zugänge und besitzen die Fähigkeit zum Denken auf sehr hohem Niveau. Sie brauchen vermehrt Selbstlernarchitekturen und Know-how über Wissensmanagement, damit autonomes Lernen gelingen kann. Wichtige Voraussetzungen für selbstorganisiertes, kooperatives, forschendes, entdeckendes Lernen sind auch eine lernfördernde Fehlerkultur (z. B. ziel- und ressourcenorientiertes Feedback) und adäquate, situationsangepasste Kausalattributionen3. Die Lehrperson übernimmt in individualisierten Wissenserwerbsprozessen verstärkt eine Rolle als Lernberater/in, Coach bzw. Mentor/in.

Eine Grundvoraussetzung für Differenzierung und Individualisierung ist die aktive Mitgestaltung durch die Schüler/innen. Dazu gehört eine vermehrte Einbeziehung und Mitsprache bei der Unterrichtsgestaltung, der Gestaltung der Lernprozesse, der Auswahl der Lerninhalte, der Festlegung und der Überprüfung von Lernzielen sowie eine institutionalisierte Feedback-Kultur zwischen den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern.

Die Einbindung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigen liefert wichtige Informationen für individualisierende Maßnahmen und trägt zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung bei. Je jünger das Kind ist, desto stärker ist eine förderliche Zusammenarbeit mit den Eltern anzustreben.

Enrichment

Enrichment bedeutet eine qualitative Anreicherung des Unterrichtsangebots, angepasst an die Bedürfnisse und Interessen der (hoch) begabten Schüler/innen. Diese Art des Unterrichtsangebotes ermöglicht sowohl vertiefendes als auch in die Breite gehendes Lernen. Enrichment ist nicht „ein Mehr des Selben“, sondern zielt auf die intensive Beschäftigung mit weiterführenden Inhalten ab. Als Unterrichtsbereicherung sollte Enrichment im Förderunterricht ebenso wie im Klassenunterricht geschehen.

Akzeleration

Akzeleration ist eine Möglichkeit zur Anpassung des Unterrichtsangebots an das geistige Entwicklungsalter, das sich besonders bei hoch begabten Schülerinnen und Schülern deutlich von ihrem Lebensalter unterscheiden kann. Maßnahmen dazu wären u.a. vorzeitige Aufnahme, Überspringen, Frühstudium, Mehrstufenklassen etc.
Allerdings verlangen akzelerierende Maßnahmen, insbesondere die vorzeitige Aufnahme und das Überspringen von Schulstufen, meist zusätzliche Begleitmaßnahmen und eine verstärkte Kooperation aller Beteiligten. Der Unterricht in der höheren Schulstufe ist nicht automatisch an das Leistungsniveau und die Lernbedürfnisse des (hoch) begabten Kindes angepasst.

Um die Bedürfnisse von (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern nach Vertiefung und Vernetzung von Inhalten und nach eigenem Forschen und Problemlösen zu berücksichtigen, gilt es eine Balance bzw. eine situationsangepasste Gewichtung zwischen Enrichment und Akzeleration zu finden: zwischen einer vertiefenden Auseinandersetzung mit persönlichen Interessen und der systematischen Entwicklung von Kompetenzen auf der einen Seite und einer beschleunigten Vermittlung bzw. Erarbeitung von Inhalten auf der anderen Seite.

4.3. Leistungsrückmeldung

Eine motivations- und selbstwertstärkende Leistungsrückmeldung erfolgt idealerweise von Lehrer/innen- und Schüler/innenseite. Sie lässt sowohl Lernerfolge als auch effektive Lernstrategien und Lernhindernisse erkennen und macht den Lern- und Entwicklungsprozess sichtbar. Sie dient sowohl als Navigationshilfe im Lernprozess als auch für Schul- und Berufslaufbahnentscheidungen.

Lernzielvereinbarungen 4 und damit zusammenhängende transparente Leistungsbeurteilung sowie der Einsatz von Instrumenten der Leistungsdokumentation und -reflexion, die selbstreguliertes Lernen unterstützen (z. B. Lerntagebücher, individuelle Portfolios, Kompetenzraster, Selbst- und Fremdeinschätzungsbögen), können den Lernprozess begleiten und dienen der Qualitätssicherung. Leistungen, die über das Jahrgangsniveau hinausgehen
(z. B. durch individuelle Projektarbeit), sollen ebenfalls dokumentiert werden.

5. Rechtliche Grundlagen

5.1. Allgemeine Grundlagen

Nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes obliegt der österreichischen Schule die Aufgabe, „an der Entwicklung der Anlagen der Jugend […] durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“

§ 17 des Schulunterrichtsgesetzes fordert die Lehrer/innen unter anderem auf, „jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen“.

5.2. Maßnahmen der Akzeleration

Seit 1974 haben (hoch) begabte Schüler/innen die Möglichkeit zum Überspringen von Schulstufen (SchUG § 26). Seit September 2006 ist das Überspringen auch an so genannten „Nahtstellen“ möglich (SchUG § 26a).

Im September 2006 wurde der Dispenszeitraum zur vorzeitigen Aufnahme für nicht schulpflichtige Kinder ausgedehnt. Kinder können bereits in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, und aufgrund ihres Entwicklungsvorsprungs bereits schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen (Schulpflichtgesetz SchPflG § 7).

5.3. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

1988 wurden bei einer Novellierung des Schulorganisationsgesetzes (§ 6, Abs. 4) Freigegenstände explizit als Maßnahmen zur Förderung von (hoch) begabten Schülerinnen und Schülern erwähnt: „Darüber hinaus können in den Lehrplänen auch weitere Unterrichtsgegenstände als Freigegenstände (auch Freigegenstände für besonders begabte und interessierte Schüler mit entsprechenden Anforderungen) und unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht vorgesehen werden.“

5.4. Separative Maßnahmen der Begabtenförderung

Laut § 45 des Schulunterrichtsgesetzes kann der Klassenvorstand bzw. die Schulleitung das Fernbleiben vom Unterricht „aus wichtigen Gründen“ erlauben. 1998 wurde dieser Paragraph in einem Erlass des Bundesministeriums (BMUKK-GZ 10.060/16-I/4b/98) im Sinne der Begabtenförderung ausgelegt. So gilt der Besuch von Universitätskursen (Programm „Schüler/innen an die Unis“) durch (hoch) begabte Schüler/innen als ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von der Schule (Siehe auch § 9 Schulpflichtgesetz „aus begründetem Anlass“).

5.5. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht von Lehrpersonen wird im Erlass des bm:bwk-10.361/0002-III/3/2005 (Rundschreiben Nr. 15/2005) zusammenfassend und teilweise kommentierend dargestellt. Bei Maßnahmen der Begabtenförderung, im Rahmen derer ein oder mehrere Schüler/innen außerhalb des Klassenzimmers arbeiten, finden die in diesem Erlass aufgenommenen Grundsätze Anwendung. Laut § 2 Abs. 1 Schulordnung darf „die Beaufsichtigung der Schüler ab der 7. Schulstufe […] entfallen, wenn dies im Hinblick auf die Gestaltung des Unterrichtes [z. B. Projektunterricht], von Schulveranstaltungen (§ 13 SchUG), von schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SchUG) und der individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchUG) zweckmäßig ist und weiters im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schüler entbehrlich ist. Die Beaufsichtigung der Schüler ab der 9. Schulstufe darf entfallen, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife entbehrlich ist.“

Weiters können bei Unterrichtsstunden, die „anschließend an einen in der Schule stattfindenden Unterricht, an einem anderen Ort als in der Schule (also disloziert)“ stattfinden, „Schüler ab der 7. Schulstufe, sofern es ihre körperliche und geistige Reife zulässt, auch ohne Aufsicht an den betreffenden Ort und allenfalls zur Schule zurück geschickt werden.“

Zusammenfassend ist nochmals zu betonen, dass unter Beachtung der Aufsichtspflicht und des Prinzips der Selbsttätigkeit der Schüler/innen dafür zu sorgen ist, dass

  • die Schüler/innen innerhalb eines bestimmten räumlich abgegrenzten Bereichs und innerhalb eines genau festgesetzten Zeitraumes selbsttätig arbeiten,
  • die Schüler/innen vor etwaigen besonderen Gefahren gewarnt wurden,
  • die aufsichtsführenden Personen von den Schülerinnen und Schülern jederzeit erreicht werden können,
  • bei der Festlegung des räumlich abgegrenzten Bereichs und des festgesetzten Zeitraumes auf die körperliche und geistige Reife der Schüler/innen und mögliche Gefahren zu achten ist, und
  • die Schüler/innen im Zuge des selbsttätigen Handelns in der Regel nicht einzeln, sondern zumindest paarweise agieren.

Laut § 44a SchUG kann, bei Gewährleistung der Sicherheit für die Schüler/innen und wenn dies für die Aufgaben der Schule zweckmäßig erscheint, die Beaufsichtigung der Schüler/innen auch durch andere geeignete Personen (z. B. Erziehungsberechtigte) als durch die Lehrperson erfolgen.

5.6. Hinweise auf sachlich unterstützende Erlässe des Ministeriums

Der Grundsatzerlass zum Projektunterricht (bm:bwk-10.077/5-I/4a/2001. Rundschreiben Nr. 44/2001) trägt der Forderung nach Neugestaltung des Lernens Rechnung. Im Mittelpunkt des Projektunterrichts stehen die Entwicklung und Förderung von dynamischen Fähigkeiten und unterschiedlichen Begabungen. Die Integration von Projekten in den Unterricht garantiert eine Differenzierung nach individuellen Möglichkeiten, Ansprüchen und Bedürfnissen, und gewährleistet die „Verbindung von theoretisch-begrifflichem Lernen und Lernen durch konkretes Handeln und Experimentieren“. Vermittelt werden dabei besonders die Fähigkeit, Zusammenhänge und Strukturen zu erkennen und die „Fähigkeit selbstständig zu lernen und mit Wissen umzugehen (Lernen lernen, Anwenden lernen, Vermitteln lernen)“. „Die Aufgaben des Lehrers/der Lehrerin liegen neben der fachlichen Kompetenz verstärkt in der Hilfestellung bei der Strukturierung von Planungs- und Entscheidungsprozessen und der dazu notwendigen didaktischen und organisatorischen Bedingungen, bei der Vermittlung arbeitsmethodischer Kompetenzen sowie der Bewusstmachung gruppendynamischer Prozesse und der Unterstützung von Reflexionsprozessen.“

Der Erlass „Besser Fördern“ (BMBWK-36.300/0068-BMBWK/2005. Rundschreiben Nr. 11/2005) verpflichtet Schulen zur Erstellung von schulstandortspezifischen Konzepten zur Förderung: „Förderung meint […] die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale aller Schülerinnen und Schüler. […] Differenzierung und Individualisierung ist eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Dazu ist es notwendig, dass die Schule die Schülerinnen und Schüler individuell fördert und fordert und die heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft akzeptiert und konstruktiv damit umgeht. Ein solcherart verstandenes Förderprinzip braucht ein entsprechendes pädagogisches Gesamtkonzept. […] In ein STANDORTBEZOGENES FÖRDERKONZEPT sollen alle schon bisher laufenden und künftige Maßnahmen aufgenommen werden, wie z. B. […] Maßnahmen zur Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern.“

Der Erlass „Initiative '25+': Individualisierung des Unterrichts“ stellt die Persönlichkeit und die Lernvoraussetzungen der einzelnen Schüler/innen in den Mittelpunkt (BMUKK-20.200/0011-I/3b/2007. Rundschreiben Nr. 9/2007): „Unter Individualisierung verstehen wir die Gesamtheit aller unterrichtsmethodischen und lern-/lehrorganisatorischen Maßnahmen, die […] darauf abzielen, die Schülerinnen und Schüler dabei gemäß ihrer Persönlichkeit, ihrer Lernvoraussetzungen und Potenziale bestmöglich zu fördern und zu fordern. Unser besonderes Augenmerk gilt daher den Bereichen Lernstandsbeobachtung, Unterrichtsplanung, Aufgabengestaltung und Leistungsrückmeldung.“

Grundsatzerlass Ganzheitlich-kreative Lernkultur in den Schulen (GZ 10.077/4-I/4/2009 –Rundschreiben Nr. 15/2009)
Da Kreativitätsförderung unmittelbar mit den Anliegen der Begabungsförderung und Potentialförderung zusammenhängt, sind hier viele Anknüpfungspunkte in ähnlichem Zugang zu finden. Lernen „mit allen Sinnen“, die Betonung von „Kopf, Herz und Hand“ ebenso wie die interdisziplinäre Betrachtungs- und Arbeitsweise stellt einen Schwerpunkt der Organisation von Unterricht im Sinne ganzheitlich-kreativer Lernkultur dar.

6. Unterlagen und Kontakte

Unterlagen

Unterlagen zu den Themen des Grundsatzerlasses finden Sie auf den Homepages des bmukk und des özbf:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
www.bmukk.gv.at > Bildung/Schule > Grundsatzerlass zur Begabtenförderung 2009

Österreichisches Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung

www.begabtenzentrum.at > Förderung > Grundsatzerlass zur Begabtenförderung 2009

Kontakte

In jedem Bundesland gibt es vom jeweiligen Landesschulrat bzw. Stadtschulrat nominierte Bundeslandkoordinationsstellen für Begabungs- und Begabtenförderung (Adressen siehe in obigen Homepages)

Es wird ersucht, diesen Grundsatzerlass allen Schulen und Lehrer/innen im jeweiligen Bereich nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seine Umsetzung zu unterstützen.

Wien, 24. August 2009

Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied

1 Contracting: eine (inoffizielle) Vereinbarung zwischen Lehrperson und Schülerinnen/Schülern zum individuellen Lernprozess
2 Curriculum Compacting: ein Modifizieren oder beschleunigtes Durchnehmen des Lehrstoffes zu Gunsten zusätzlicher Lernangebote
3 Kausalattributionen: Begründung von Erfolg bzw. Misserfolg durch Glück/Zufall, eigene Anstrengung, eigene Fähigkeiten, Schwierigkeitsgrad der Aufgaben, etc.
4 Lernzielvereinbarung ist eine pädagogische Maßnahme auf freiwilliger Basis. Die Vorschriften über die Leistungsfeststellungen und die Leistungsbeurteilung bleiben davon unberührt.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten