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Grundsatzerlass zur Begabungs- und Begabtenförderung

BMB-10.060/0099-I/8/2016
Sachbearbeiter/in:
Dr. Andrea Fraundorfer
Abteilung I/8
T +43 1 53120-4723
F +43 1 53120-814723
andrea.fraundorfer@bmb.gv.at
(Hinweis der Redaktion: Frau Dr. Fraundorfer ist für Angelegenheiten der Begabungs- und Begabtenförderung nicht mehr zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten an den/die laut aktueller Geschäftseinteilung zuständige/n Mitarbeiter/in)

Rundschreiben Nr. 25/2017 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Begabungs- und Begabtenförderung
Geltungsdauer: unbefristet

Allen Dienststellen des Bundesministeriums für Bildung

Dieses Rundschreiben ersetzt den Grundsatzerlass 16/2009, welcher hiermit außer Kraft gesetzt wird.

Präambel

Begabungsförderung ist ein wichtiges Bildungsanliegen des österreichischen Bildungssystems. Begabungsförderung, die auch die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die Unterstützung, Förderung und Begleitung aller SchülerInnen bei der ganzheitlichen Entwicklung ihrer Person und ihrer Leistungspotenziale. Im Sinne der Chancengerechtigkeit hat die Schule die grundsätzliche Aufgabe, alle Lernenden in ihrer Potenzialentwicklung zu unterstützen.

Begabtenförderung bezieht sich auf die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit- und -bereitschaft. Ihrer Vielfalt soll mit adäquaten pädagogischen, didaktischen und organisatorischen Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Die hier folgenden Klärungen und Positionierungen orientieren sich am Modell einer konsequenten inneren Differenzierung und Individualisierung, wie sie in einer schülerInnenzentrierten und stärkenorientierten Lern- und Lehrkultur von Bedeutung sind. Im Sinne der Inklusion aller SchülerInnen richtet sich der Blick auf alle Lernenden mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Eine inklusive Pädagogik nimmt die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen ernst und legt Wert auf ein Förder- und Unterstützungskontinuum, in dem jede und jeder die materiellen und personellen Hilfestellungen und Förderungen bekommt, die für eine erfolgreiche Teilnahme am Bildungsprozess erforderlich sind.

1. Begabungen als allen Menschen innewohnende potenzielle Fähigkeiten

Die Entfaltung individueller Leistungspotenziale geschieht in einem aktiven Lern- und Entwicklungsprozess in Wechselwirkung zwischen Person und sozialem Umfeld. Die Entwicklung von Begabungen hin bis zu Leistungsexzellenz ist einerseits abhängig von der Reifung und Entwicklung der Person, andererseits von der gezielten Förderung durch die soziale Umwelt, besonders durch Elternhaus, Schule und andere Bildungseinrichtungen.

Dieser Erlass geht von einem mehrdimensionalen Begabungsbegriff aus, in dem Begabung als das Potenzial eines Individuums zu Leistungen in verschiedensten Domänen und gesellschaftlichen Gebieten verstanden wird. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische, sportliche und weitere, für die Person und die Gesellschaft relevante Potenziale und daraus resultierende Fähigkeiten. Aus Befunden der Exzellenzforschung geht hervor, dass herausragende Fähigkeiten und Leistungen erst durch einen langfristigen und begleiteten Prozess der reflektierten Auseinandersetzung mit einer Sache oder einem Wissensgebiet entstehen. Um in Schule, Alltag und Beruf Potenziale in sichtbare Fähigkeiten und Fertigkeiten umsetzen zu können, sind darüber hinaus Persönlichkeitsaspekte wie z. B. Motivation, Zielorientiertheit, Durchhaltevermögen, Selbstvertrauen, Anstrengungsbereitschaft und Kreativität relevant.

2. Ziele der Begabungs- und Begabtenförderung

Das Ziel der Begabungs- und Begabtenförderung ist die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person. Dass sich Begabungen entwickeln und in Leistungen zeigen, darf jedoch nicht eine Frage der sozialen Situation bzw. des Bildungshintergrundes der Eltern sein, sondern stellt eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Bildungseinrichtungen dar. Ein begabungsfördernder Unterricht setzt sich daher zum Ziel, die über zu erwerbende Grundkompetenzen hinausgehenden Fähigkeiten und Potenziale der Heranwachsenden konsequent zu fördern. Im Sinne des Artikels 28 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung, die ihm auch ermöglicht, individuelle Fähigkeiten und Begabungen auszuprägen.

Auch wenn Begabungs- und Begabtenförderung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für zukünftige Entwicklungen in Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Kunst, Kultur und Sport darstellen, soll in der pädagogischen Begabungsförderung nicht die Verwertbarkeit von (zukünftigen) Leistungen im Vordergrund stehen. Bildungseinrichtungen haben vielmehr den Auftrag, aufbauend auf einer fundierten Grundbildung zu selbstständigem Denken und Handeln, zu Selbst- und Mitverantwortung sowie zur Mündigkeit als BürgerIn zu erziehen. Begabungsförderung soll und kann hier ihren Beitrag leisten.

Begabungsförderung richtet im Sinne einer Stärken- und Potenzialfokussierung das Augenmerk auf die Fähigkeiten und Interessen von Schülerinnen und Schülern. Sie wollen und sollen im Unterricht Anerkennung und Förderung ihrer individuellen Potenziale erfahren und Möglichkeiten zur Vertiefung ihrer Interessen erhalten. Dabei ist vor allem die soziale, sprachliche und ethnisch-kulturelle Vielfalt der Lernenden zu berücksichtigen sowie die Wertschätzung mitgebrachter Ressourcen wie z. B. Mehrsprachigkeit von Bedeutung.

In Bezug auf die durch Studien nachgewiesenen Leistungsunterschiede zwischen Mädchen und Burschen ist darauf zu achten, dass Begabungsförderung geschlechtersensibel durchgeführt wird, um beiden Geschlechtern gleichberechtigten Zugang zu allen Wissens- und Kompetenzbereichen zu ermöglichen.

Eine umfassende Begabungsförderung bezieht auch das Elternhaus mit ein und berücksichtigt Erfahrungen und Entwicklungen aus vor- und außerschulischen Institutionen (z. B. Kindergarten, Musikschule, Sportverein usw.). Die Einbindung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten liefert wichtige Informationen für individualisierende Maßnahmen und trägt zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung bei. Je jünger das Kind ist, desto stärker ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern anzustreben.

3. Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern

Auch SchülerInnen, die kognitiv sehr leistungsstark und ihren Gleichaltrigen in der Entwicklung voraus sind, brauchen individuelle Förderung und Unterstützung. Da neben didaktischen und fachlichen Expertisen Einstellungen und Erwartungen der Lehrenden wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Lernenden haben, sind entwicklungshemmende Vorurteile gegenüber Hochbegabung und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.

Kognitiv leistungsstarke SchülerInnen bevorzugen meist abstrakte, interdisziplinäre, multiperspektivische Zugänge und besitzen die Fähigkeit, auf sehr hohem Niveau zu denken. Sie brauchen vermehrt Selbstlernarchitekturen und entsprechendes Wissensmanagement, damit autonomes Lernen gelingen kann. Eine Grundvoraussetzung für Differenzierung und Individualisierung sind aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten für die SchülerInnen. Dazu gehören z. B. eine vermehrte Einbeziehung und Mitsprache bei der Unterrichtsgestaltung, bei der Gestaltung der Lernprozesse und der Auswahl der Lerninhalte, bei der Festlegung und Über-prüfung von Lernzielen sowie eine institutionalisierte Feedback-Kultur zwischen Lehrpersonen und Schülern und Schülerinnen.

Dass SchülerInnen, die in einzelnen Leistungsbereichen zu exzellenten Leistungen fähig sind, in anderen Bereichen jedoch Lernrückstände haben können, wird immer noch zu wenig beachtet. (Hoch-)Begabungen in bestimmten Bereichen gehen manchmal mit noch zu entwickelnden bzw. nicht altersadäquaten Fähigkeiten einher. So können z. B. die emotionalen, sozialen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten eines begabten Kindes bzw. Jugendlichen asynchron entwickelt sein. Wichtiger als Bemühungen um eine gleichmäßige Entwicklung aller Fähigkeiten sind die Akzeptanz dieser Asynchronizität und das Eingehen auf den individuellen Entwicklungsstand. Hier ist es wesentlich, Lernenden mit divergierenden Leistungspotenzialen ausreichend Zeit und jene Unterstützung zu geben, die sie individuell brauchen. Die neue Oberstufe sieht daher gezielte Maßnahmen vor, die eine verstärkte Individualisierung und einen Ausbau der Begabungsförderung im Fokus haben.

Zudem ist wichtig, dass (Leistungs-)Zuschreibungen (z. B. dass alle Kinder bzw. Jugendlichen mit einem überdurchschnittlich hohen IQ auch außergewöhnliche Leistungen bringen müssen oder umgekehrt Kinder/Jugendliche mit besonderem Förderbedarf keine Begabungen entwickeln könnten) reflektiert werden und Heranwachsende ganzheitlich als Personen mit unterschiedlich ausgeprägten Stärken anerkannt werden.

Nicht alle begabten SchülerInnen im System Schule sind hochmotiviert und erfolgsorientiert. Motivation entsteht u. a. aus der Erfüllung der Grundbedürfnisse nach Anerkennung, Kompetenz- und Autonomieerleben, sozialer Verbundenheit sowie aus dem Interesse an bestimmten Fachbereichen und Themen. Wie alle SchülerInnen brauchen besonders Leistungsstarke neben Anerkennung und Wertschätzung entsprechende Ermutigung und angemessenes Feedback von den Lehrenden sowie Begleitung, wie sie selbstständig Wissen vertiefen und ihre Fähigkeiten weiterentwickeln können.

Um eine kognitive Unterforderung im täglichen Unterricht und damit Demotivation und Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern, braucht es eine entsprechende Berücksichtigung der individuellen Lernbedürfnisse sowie der Leistungsbereitschaft innerhalb der didaktischen und strukturellen Settings. Das didaktische Methodenrepertoire für die konsequente Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern soll dabei möglichst gut ausgeschöpft werden (siehe Punkt 6.2).

4. Pädagogisch-didaktische Grundsätze in der Begabungsförderung

  • Grundsatz der Orientierung an der Person: Diese Ausrichtung bedeutet, dass die Person im Zentrum einer begabungsfördernden Lehr- und Lernkultur steht, in der die Interessen, Stärken und Ressourcen jeder/jedes Einzelnen wahrgenommen, anerkannt und konsequent gefördert werden. Dabei werden die jeder Person innewohnenden, vielfältigen Möglichkeiten und Entwicklungspotenziale, deren Entfaltung pädagogischer Auftrag ist, wahrgenommen und respektiert.
  • Grundsatz der Anerkennung der Entwicklungsoffenheit hinsichtlich der Potenziale und Begabungen der Lernenden: Begabungsförderung anerkennt jede einzelne Lernende/jeden einzelnen Lernenden in ihrer/seiner Entwicklungsoffenheit. In diesem Verständnis geht Begabungsförderung von der pädagogischen Verantwortung aus, eine entwicklungsfördernde und lernunterstützende Umgebung zu schaffen, innerhalb derer Heranwachsende ihre Persönlichkeit und ihre Fähigkeiten möglichst umfassend entwickeln.
  • Grundsatz der Orientierung an sozial tragfähigen Beziehungen und förderlichen Interaktionen zwischen Heranwachsenden und Lehrenden bzw. Erwachsenen: Lernerfahrungen werden vorrangig in sozialen Kontexten gemacht; das heißt, dass eine begabungsfreundliche und ressourcenorientierte Lern- und Entwicklungsumgebung von tragfähigen und konstruktiven pädagogischen Beziehungen geprägt sein muss.
  • Grundsatz der Differenzierung und Individualisierung: Die Annahme „one size fits all“ hat sich gerade im pädagogisch-didaktischen Kontext als nicht zielführend herausgestellt. Lernende unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lernausgangslagen, ihres Vorwissens und ihrer Motivation, ihrer Lern- und Arbeitsgeschwindigkeit sowie der Art und Weise, sich Wissen zu erschließen. Differenzierende und individualisierende Lehr- und Lernsettings gehen daher von den genannten Differenzen zwischen Heranwachsenden aus und berücksichtigen diese entsprechend der Möglichkeiten in Unterricht, Schule und in der außerschulischen Förderung.
  • Grundsatz von der notwendigen Vielfalt der Lehr- und Lernarrangements: Zentral für die didaktische Ausrichtung auf Differenzierung und Individualisierung / Personalisierung ist, dass die Lehr- und Lernarrangements vielfältig strukturiert, anregend, kognitiv herausfordernd und nach Möglichkeit individualisiert und schülerInnengerecht sind. Die Vielfalt der Lehr- und Lernarrangements antwortet damit auf die Diversität der Lernenden und die Unterschiedlichkeit ihrer Herangehensweisen an die Erschließung von Wissen und Können.
  • Grundsatz der Handlungsorientierung: Lernen ist ein aktiver Prozess, in dem Lernende im besten Fall Eigentätigkeit und Selbstständigkeit entfalten. Daher ist es wichtig, Lernenden Selbsttätigkeit und Selbststeuerung von Aneignungs- und Lern-prozessen zu ermöglichen. Das heißt auch, die Lernenden darin zu stärken, selbstreflexiv mit den eigenen Lernprozessen und Leistungen umzugehen. Gerade für kognitiv besonders rasch Lernende besteht in der Handlungsorientierung und Selbsttätigkeit die Möglichkeit, Lernfortschritte gemäß ihres eigenen Tempos sowie Lernstandes zu erzielen und damit die Eigenmotivation zu erhöhen.
  • Grundsatz der gezielten Unterstützung durch Mentoring und Tutoring: Da Lernende unterschiedliche Lernausgangslagen und Bildungsvoraussetzungen, verschiedene Lerntempi und motivationale Voraussetzungen mitbringen, braucht es sowohl für jene SchülerInnen, die rasch in ihrer Entwicklung fortschreiten, als auch für jene, die aus unterschiedlichen Gründen langsamer oder ‚anders‘ lernen, gezielte Unterstützung durch verschiedene Formen von Mentoring und Tutoring.
  • Grundsatz der Förderung von Leistung und Expertise-Entwicklung: Aus der Expertiseforschung kommt die Erkenntnis, dass sich außergewöhnliche Fähigkeiten und Leistungen (z. B. in Naturwissenschaften, Sprachen, Schach, Musik oder im Sport) erst über langjährige und intensive Beschäftigung mit dem Gegenstand entwickeln. Entwickelte Begabungen sind demnach vielmehr ein Produkt kontinuierlicher Beschäftigung mit einem Thema bzw. ausdauernden Praktizierens einer Sache als eine bereits im Menschen festgelegte ‚Gabe‘. Fördern und Fordern, stetes Unterstützen und Ermutigen zu Leistung und Kompetenzaufbau sollten daher fester Bestandteil eines begabungsfreundlichen Unterrichts sein.

5. Schul- und Unterrichtsentwicklung

Im Rahmen von Schul- und damit Unterrichtsentwicklung soll die Förderung von Begabungen im Sinne der Potenzial- und Ressourcenorientierung sowie die Unterstützung besonders leistungsstarker SchülerInnen zentraler Bestandteil qualitätsvollen Lehrens und individualisierten Lernens sein. Die schulischen Qualitätsinitiativen SQA (Schulqualität Allgemeinbildung) und QIBB (QualitätsInitiative BerufsBildung) bieten Rahmen und Instrumente, um an Schulen Begabungsförderung systematisch zu verankern. So können etwa das Entwicklungsziel, Lehren und Lernen verstärkt auf Potenzialentwicklung und Begabungsförderung auszurichten sowie entsprechende Maßnahmen zur Zielerreichung vereinbart und in den Entwicklungsplan bzw. in das Schulprogramm aufgenommen werden. Beobachtung, Dokumentation, Reflexion und Evaluation der Umsetzung und der Ergebnisse ermöglichen eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung.

Mit dem Schulprofil bzw. im Leitbild der Schule kann Begabungsförderung sichtbar gemacht und in Verbindung mit anderen Schwerpunkten des Schulstandorts dargestellt werden.

Zur Begabungsförderung trägt auch ein konstruktives Klassen- und Schulklima bei, das sich an den oben genannten pädagogischen Prinzipien ausrichtet.

Begabungs- und Begabtenförderung erfordert einen hohen Grad an Professionalität der LehrerInnen an einer Schule. Um eine entsprechende Wissensbasis zu schaffen, um Lehr- und Lernsettings begabungsfördernd zu gestalten, ist kontinuierliche LehrerInnenfort- und -weiter-bildung unumgänglich.
Insbesondere sind pädagogische Diagnosefähigkeiten, (Unterrichts-)Methodenkompetenz, Fachkompetenz, Teamfähigkeit, Beratungskompetenz und professionelles Reflexionsvermögen wesentlich, um (begabte) Lernende im schulischen Kontext effizient fördern zu können.
Der Fortbildungsplan (im Rahmen von SQA bzw. QIBB) dient der Planung und Dokumentation entsprechender Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Führungskräfte.

6. Umsetzung begabungsfördernder Lehr- und Lernkulturen

Die konkrete Umsetzung der Begabungs- und Begabtenförderung erstreckt sich von der Anerkennung der Vielfalt der Lernenden und ihrer zu entwickelnden Begabungen über die individuelle Förderung und konsequente Unterstützung im Lern- und Aneignungsprozess bis hin zu einer förderorientierten Leistungsrückmeldung.
Einen wichtigen Beitrag in der Umsetzung liefern ganztägige Schulformen. In den seit 2015/16 in den Lehrplänen der betroffenen Schularten verankerten Betreuungsplänen ist auch die individuelle Interessens-/Begabungsförderung genannt, die sich sowohl auf die Lernzeiten als auch auf den Freizeitteil bezieht. Auch in den Curricula der Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik findet die Begabungsförderung Berücksichtigung.
Im Rahmen der Schulautonomie kann zudem die Gestaltung der Unterrichtsorganisation flexibilisiert werden, sodass Eröffnungs- und Teilungszahlen, Unterrichtszeit und Ressourcen für pädagogische Maßnahmen auf die gegebenen Bedürfnisse abgestimmt werden können.

6.1 Pädagogische und psychologische Diagnostik

Grundlage für Differenzierung und Individualisierung und somit für Begabungsförderung ist eine förder- und entwicklungsorientierte pädagogische Diagnostik durch die LehrerInnen. Diagnosekompetenz muss daher als eine der Kernkompetenzen von Lehrkräften im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt und gestärkt werden.

Pädagogische Diagnostik, im Sinne einer Prozessdiagnostik, stellt die individuellen Ausprägungen von lern-, entwicklungs- und persönlichkeitsrelevanten Merkmalen fest. Sie berücksichtigt im Besonderen die individuelle Begabungs- und Leistungsentwicklung.

Bei Bedarf kann die Schulpsychologie-Bildungsberatung zur Abklärung einer kognitiv-intellektuellen Hochbegabung und zur anschließenden Beratung von Eltern und Schule beigezogen werden. Einer Testung mit dem Ergebnis einer kognitiv-intellektuellen Hochbegabung sollen gemeinsame Überlegungen zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern folgen, auf welche Weise der/die SchülerIn konkret im Unterricht und zuhause gefördert werden kann.

6.2 Begabungsfördernde Maßnahmen

Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung
Differenzierende und individualisierende Maßnahmen gelingen umso besser, je mehr die unterschiedlichen Erfahrungen, Zugangsweisen und Lösungswege der SchülerInnen als Ressourcen erkannt werden, z. B. für selbsttätiges und selbstgesteuertes Lernen, für Projektarbeit oder bei der gemeinsamen Reflexion des Lernprozesses.
Differenzierung betrifft im Bildungsbereich alle organisatorischen, didaktischen und methodischen Maßnahmen, durch welche unterschiedliche Lernsituationen für einzelne SchülerInnen oder Gruppen geschaffen werden, z. B. flexible Gruppierung der Lernenden und vielfältige methodische Zugänge und Lernsettings.

Differenzierungskriterien für diese Maßnahmen sind z. B. Lernfähigkeit, Lerngeschwindigkeit, Motivation und Leistungsbereitschaft, Interesse und Begabungen sowie Arbeitsweisen. Der reflektierte Einsatz von homogenen oder heterogenen Gruppierungen bietet die ideale Voraussetzung für individuell angepasste Förderung.

Die Lehrperson übernimmt in individualisierten Wissenserwerbsprozessen verstärkt eine Rolle als LernberaterIn bzw. MentorIn, die weitere Lernfortschritte ermöglicht, reflexiv begleitet und kontinuierliche Rückmeldungen gibt.

Im Folgenden werden exemplarisch einige individualisierende Maßnahmen im Bereich Begabungsförderung genannt. Von individualisierenden und differenzierenden Methoden, die im Rahmen dieses Methodenrepertoires verwendet werden, profitieren alle Lerngruppen.

Enrichment
Enrichment bedeutet eine qualitative Anreicherung des Unterrichtsangebots, angepasst an die Bedürfnisse und Interessen leistungsstarker SchülerInnen. Diese Art des Unterrichtsangebotes ermöglicht sowohl vertiefendes als auch in die Breite gehendes Lernen. Enrichment ist nicht „ein Mehr des Selben“, sondern zielt auf die intensive Beschäftigung mit weiterführenden Inhalten ab.

Akzeleration
Akzeleration ist eine Möglichkeit zur Anpassung des Unterrichtsangebots an das kognitive Entwicklungsalter, das sich besonders bei hochleistenden Schülerinnen und Schülern deutlich von ihrem Lebensalter unterscheiden kann. Maßnahmen dazu sind u. a. die vorzeitige Einschulung, Wechsel der Schulstufe / Überspringen, Drehtürmodell / Pull-out Programme oder Teilnahme am Programm „SchülerInnen an die Hochschulen“.

Allerdings verlangen akzelerierende Maßnahmen, insbesondere die vorzeitige Einschulung und das Überspringen von Schulstufen bzw. in der neuen Oberstufe das schnellere Voranschreiten in einzelnen Pflichtgegenständen, meist zusätzliche Begleitmaßnahmen und eine verstärkte Kooperation aller Beteiligten. Der Unterricht in der höheren Schulstufe ist nicht automatisch an das Leistungsniveau und die Lernbedürfnisse des (hoch-)begabten Kindes angepasst.

Folgende pädagogische Maßnahmen tragen zum Gelingen der Akzeleration bei und können individualisiert bei allen Schülerinnen und Schülern angewendet werden:

Curriculum Compacting bedeutet ein Modifizieren oder beschleunigtes Durchnehmen des Lehrstoffes zu Gunsten zusätzlicher Lernangebote.

Contracting stellt weiters eine (inoffizielle) Vereinbarung zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern zum individuellen Lernprozess dar. Lernzielvereinbarungen sind pädagogische Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Die Vorschriften über die Leistungsfeststellungen und die Leistungsbeurteilung bleiben davon unberührt.

Um die Bedürfnisse von begabten Schülerinnen und Schülern nach Vertiefung von Inhalten und nach eigenem Forschen und Problemlösen zu berücksichtigen, gilt es eine Balance bzw. eine situationsangepasste Gewichtung zwischen Enrichment und Akzeleration zu finden, d.h. einerseits zwischen einer vertiefenden Auseinandersetzung entlang persönlicher Interessen und der systematischen Entwicklung von Kompetenzen und andererseits einer beschleunigten Vermittlung bzw. Erarbeitung von Inhalten.

Im Rahmen der Methodenfreiheit liegt es in der professionellen Verantwortung der Lehrenden, situationsangepasst und im Sinne der geforderten Individualisierung und Differenzierung auf die Verschiedenheit der Lernenden adäquat und nach Maßgabe der Möglichkeiten am Schulstandort einzugehen.

6.3 Leistungsrückmeldung

Wichtige Voraussetzungen für selbstorganisiertes, kooperatives, forschendes, entdeckendes Lernen sind auch eine lernfördernde Rückmeldekultur (z. B. ziel- und stärkenorientiertes Feedback) und eine motivations- und selbstwertstärkende Leistungsrückmeldung. Die Leistungsrückmeldung lässt sowohl Lernerfolge als auch effektive Lernstrategien und Lernhindernisse erkennen und macht den Lern- und Entwicklungsprozess sichtbar. Sie dient sowohl als Navigationshilfe im Lernprozess als auch für Schul- und Berufslaufbahnentscheidungen.
Formatives Feedback, also kontinuierliche, interaktive Erhebungen und darauf aufbauende Rückmeldungen zum Lernstand und Lernfortschritt von SchülerInnen, dient dazu, Lernunterstützung sowie Lehr- und Lernmethoden situativ anzupassen.

Lernzielvereinbarungen und damit zusammenhängende transparente Leistungsbeurteilung sowie der Einsatz von Instrumenten der Leistungsdokumentation und -reflexion wie Lerntagebücher, individuelle Portfolios, Kompetenzraster, Selbst- und Fremdeinschätzungsbögen begleiten den Lernprozess und dienen der Qualitätssicherung. Dabei spielen die gemeinsame Klärung von Kausalattribuierungen, also die Begründung von Erfolg bzw. Misserfolg durch Glück oder Zufall, eigene Anstrengung, eigene Fähigkeiten, Schwierigkeitsgrad der Aufgaben etc. eine wichtige Rolle für eine konstruktive Leistungsrückmeldung.

Leistungen, die über das Jahrgangsniveau hinausgehen (z. B. individuelle Projektarbeit, Lernen im Drehtürmodell), sollen ebenfalls dokumentiert werden.

7. Rechtliche Grundlagen

7.1 Allgemeine Grundlagen

Nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) obliegt der österreichischen Schule die Aufgabe, „an der Entwicklung der Anlagen der Jugend […] durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken“.

§ 17 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) fordert die LehrerInnen unter anderem auf, „jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen“.

Die Novellierung des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz bzw. § 56 Schulunterrichtsgesetz bilden die gesetzlichen Grundlagen von „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ und „QIBB – QualitätsInitiative BerufsBildung“. Im § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz werden die Eckpunkte eines „Nationalen Qualitätsrahmens“ definiert. Seine Umsetzung erfolgt durch die Initiativen SQA und QIBB.

7.2 Maßnahmen der Akzeleration

Seit 1974 haben (hoch-)begabte SchülerInnen die Möglichkeit zum Überspringen von Schulstufen (§ 26 SchUG). Seit September 2006 ist das Überspringen auch an so genannten „Nahtstellen“ möglich (§ 26a SchUG). Im Rahmen der neuen Oberstufe (ab dem Schuljahr 2017/18) haben (hoch-)begabte SchülerInnen auch die Möglichkeit, durch vorgezogene Prüfungen einzelne Pflichtgegenstände zu überspringen und somit auch Teilprüfungen der Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung bzw. Diplomprüfung vorzuziehen (§ 23b, § 26b und 26c SchUG).

Im September 2006 wurde der Dispenszeitraum zur vorzeitigen Einschulung für nicht schulpflichtige Kinder ausgedehnt. Kinder können bereits in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden und aufgrund ihres Entwicklungsvorsprungs bereits schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen (§ 7 Schulpflichtgesetz).

7.3 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

1988 wurden bei einer Novellierung des Schulorganisationsgesetzes (§ 6, Abs. 4) Freigegenstände explizit als Maßnahmen zur Förderung von (hoch-)begabten Schülerinnen und Schülern erwähnt: „Darüber hinaus können in den Lehrplänen auch weitere Unterrichtsgegenstände als Freigegenstände (auch Freigegenstände für besonders begabte und interessierte Schüler mit entsprechenden Anforderungen) und unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht vorgesehen werden.“

7.4 Zusätzliche Maßnahmen der Begabtenförderung

Laut § 45 des Schulunterrichtsgesetzes kann der Klassenvorstand bzw. die Schulleitung das Fernbleiben vom Unterricht „aus wichtigen Gründen“ erlauben. 1998 wurde dieser Paragraph in einem Erlass des Bundesministeriums (BMUKK-GZ 10.060/16-I/4b/98) im Sinne der Begabtenförderung ausgelegt. So gilt der Besuch von Hochschulkursen (Programm „SchülerInnen an die Hochschulen“) durch (hoch-)begabte SchülerInnen als ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von der Schule (für schulpflichtige SchülerInnen siehe § 9 Schulpflichtgesetz „aus begründetem Anlass“).

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sollten daher Schulen interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Programm „SchülerInnen an die Hochschulen“ ermöglichen. Über etwaige kompensatorische Leistungen für versäumte Unterrichtsstunden können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Vereinbarungen zwischen der Schule, dem/der betroffenen Schüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten getroffen werden. Diese Vereinbarungen können auch im Zusammenhang mit dem Fernbleiben von der Schule aufgrund der Teilnahme an Leistungssportveranstaltungen oder Ähnlichem getätigt werden.

7.5 Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht von Lehrpersonen wird im Erlass BMBWK-10.361/0002-III/3/2005 (Rundschreiben Nr. 15/2005) zusammenfassend und teilweise kommentierend dargestellt. Bei Maßnahmen der Begabtenförderung, in deren Rahmen ein oder mehrere SchülerInnen außerhalb des Klassenzimmers arbeiten, finden die in diesem Erlass aufgenommenen Grundsätze Anwendung.

Laut § 2 Abs. 1 Schulordnung darf „die Beaufsichtigung der Schüler ab der 7. Schulstufe […] entfallen, wenn dies im Hinblick auf die Gestaltung des Unterrichtes [z. B. Projektunterricht], von Schulveranstaltungen (§ 13 SchUG), von schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SchUG) und der individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchUG) zweckmäßig ist und weiters im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schüler entbehrlich ist.
Die Beaufsichtigung der Schüler ab der 9. Schulstufe darf entfallen, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife entbehrlich ist.“

Weiters können bei Unterrichtsstunden, die „anschließend an einen in der Schule stattfindenden Unterricht, an einem anderen Ort als in der Schule (also disloziert)“ stattfinden, „Schüler ab der 7. Schulstufe, sofern es ihre körperliche und geistige Reife zulässt, auch ohne Aufsicht an den betreffenden Ort und allenfalls zur Schule zurück geschickt werden“.

Zusammenfassend ist nochmals zu betonen, dass unter Beachtung der Aufsichtspflicht und des Prinzips der Selbsttätigkeit der SchülerInnen dafür zu sorgen ist, dass die SchülerInnen innerhalb eines bestimmten räumlich abgegrenzten Bereichs und innerhalb eines genau festgesetzten Zeitraumes selbsttätig arbeiten, sie vor etwaigen besonderen Gefahren gewarnt wurden und dass die aufsichtsführenden Personen von den Schülerinnen und Schülern jederzeit erreicht werden können.
Bei der Festlegung des räumlich abgegrenzten Bereichs und des festgesetzten Zeitraumes ist auf die körperliche und geistige Reife der SchülerInnen und mögliche Gefahren zu achten, und darauf, dass die SchülerInnen im Zuge des selbsttätigen Handelns in der Regel nicht einzeln, sondern zumindest paarweise agieren.

Laut § 44a SchUG kann, bei Gewährleistung der Sicherheit für die SchülerInnen und wenn dies für die Aufgaben der Schule zweckmäßig erscheint, die Beaufsichtigung der SchülerInnen auch durch andere geeignete Personen (z. B. Erziehungsberechtigte) als durch die Lehrperson erfolgen.

7.6 Hinweise auf sachlich unterstützende Erlässe und Rundschreiben des Ministeriums

Grundsatzerlass zum Projektunterricht (Rundschreiben Nr. 44/2001, bm:bwk-10.077/5-I/4a/2001)
https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2001_44.html

Erlass „Besser Fördern. Schülerinnen und Schüler individuell fördern und fordern“ (Rundschreiben Nr. 11/2005; BMBWK-36.300/0068-BMBWK/2005)
https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2005_11.html

Grundsatzerlass Ganzheitlich-kreative Lernkultur in den Schulen (Rundschreiben
Nr. 15/2009; BMUKK-10.077/0004-I/4/2009)
https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2009_15.html

Rundschreiben Schulentwicklung mit SQA - Schulqualität Allgemeinbildung: Richtlinien für die Schuljahre ab 2016/17 (BMBF-20.300/0012-I/5/2016)

Begabungs- und Begabtenförderung wird in der QualitätsInitiative BerufsBildung (QIBB) in allen berufsbildenden Schularten seit dem Schuljahr 2008/09 im Rahmen des bundesweiten Qualitätsschwerpunktes „Individualisierung“ bearbeitet (Informationen zu den bundesweiten Qualitäts- und Evaluationsschwerpunkten: https://www.qibb.at/de/do/q_schwerpunkte.html).

8. Weitere Informationen

Bundesministerium für Bildung
Minoritenplatz 5, A-1010 Wien, T +43 (0)1 53120-0
www.bmb.gv.at/begabungsfoerderung

In jedem Bundesland gibt es vom jeweiligen Landesschulrat bzw. Stadtschulrat nominierte Bundeslandkoordinationsstellen für Begabungs- und Begabtenförderung. Aktuelle Adressen finden Sie auf der genannten Homepage.

Wien, 6. November 2017

Die Bundesministerin:
Dr.in Sonja Hammerschmid

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten